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23. Januar 2020 – Januar-Plenum

Jagdhunde von Steuer befreien?

Hundesteuer ist eine Kommunalsteuer – und das soll sie auch bleiben. Ein Vorstoß der AfD, eine Landesregelung ins Kommunalabgabengesetz zu schreiben, stößt in Erster Lesung auf viel Kritik.

Jagdhund Deutsch Drahthaar Hundesteuer
Ein Jagdhund der Rasse Deutsch Drahthaar Foto: dpa, Patrick Pleul

Die AfD ist mit dem Vorstoß, sogenannte Jagdgebrauchshunde von der Hundesteuer zu befreien, auf breite Ablehnung gestoßen. Der Gesetzentwurf sei „inhaltlich mangelhaft“, greife in die Finanz- und Handlungshoheit der Kommunen ein und löse Konnexität aus, hieß es in Erster Lesung zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes von den Rednern der anderen Fraktionen.

Der AfD-Fraktionschef Jörg Nobis hatte den Vorstoß damit begründet, dass bereits die Ausbildung von Jagdhunden sehr kosten- und zeitintensiv sei. Dagegen seien „die finanziellen Einbußen für die Gemeinden überschaubar“, so Nobis. Hier solle etwas geregelt werden, was gar nicht zu regeln ist, entgegnete Hauke Göttsch (CDU).

Hundesteuer sei „eine Aufwandsteuer“ und habe eine „Lenkungswirkung“. Damit sollten die Zahl der Hunde begrenzt und die Kosten für Reinigung in den Kommunen beglichen werden, machte Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) deutlich. „Landesrechtliche Vorgaben erscheinen hier deshalb nicht sinnvoll.“

Der Entwurf wurde an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen.

Weitere Redner:
Stefan Weber (SPD), Ines Strehlau (Grüne), Oliver Kumbartzky (FDP), Lars Harms (SSW)

Die AfD will Jagdhunde von der Hundesteuer befreien und diesbezüglich das Kommunalabgabengesetz ändern. Zur Begründung heißt es in dem vorgelegten Gesetzentwurf, dass „bereits die Ausbildung von Jagdhunden sehr kostenintensiv ist“. Verantwortungsvolle Jagd sei ohne gut ausgebildete „Jagdgebrauchshunde nicht vorstellbar“.

(Stand: 20. Januar 2020)

Erste Lesung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG)
Gesetzentwurf der Fraktion der AfD – Drucksache 19/1719