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23. Januar 2020 – Januar-Plenum

Über Berlin zum Fracking-Verbot?

Seit Jahren stemmt sich die Landespolitik gegen das umstrittene Fracking. Nach dem jüngsten Urteil des Landesverfassungsgerichts ergeht nun ein Appell an Bundestag und Bundesregierung.

Fracking Wasser Illustration
Erneut diskutiert das Plenum, wie ein Fracking-Verbot durchgesetzt werden kann. Foto: dpa, Martin Gerten

Kaum jemand im Lande befürwortet die Fracking-Technik – aber verbieten kann das Land die umstrittene Bohrmethode aus eigener Kraft nicht. Darum soll nun Berlin aktiv werden. Das sieht ein gemeinsamer Antrag von Koalitionsfraktionen, SPD und SSW vor, der mit großer Mehrheit beschlossen wurde. „Wir sind es unserer Heimat und den nachfolgenden Generationen schuldig, dass wir uns dagegen wehren, auf einer tickenden Zeitbombe leben zu müssen“, mahnte Lars Harms vom SSW, der den Antrag initiiert hatte. Die AfD enthielt sich bei der Abstimmung.

Hintergrund: Das Landesverfassungsgericht in Schleswig hat Anfang Dezember entschieden, dass das Land keine Zuständigkeit hat, um die umstrittene Öl- und Gasförderung wasserrechtlich zu verbieten. Dies sei Aufgabe des Bundes. Dieses Urteil im Blick fordert der Landtag nun ein deutschlandweites Fracking-Verbot per Bundesgesetz. Die Landesregierung soll dies mit einer Bundesratsinitiative anstoßen. Die Erfolgsaussichten seien allerdings „nicht besonders hoch“, meinte Umweltminister Jan Philipp Albrecht (Grüne), denn CDU und SPD im Bund hätten bereits zwei vorherige Initiativen blockiert.

AfD: „Noch kein Unfall“ mit Fracking

Die „Volksinitiative zum Schutz des Wassers“ hatte das Verfassungsgericht angerufen, nachdem der Landtag im vergangenen Jahr einen Teil von deren Forderungskatalog zurückgewiesen hatte – eben weil das Land keine Zuständigkeit habe. Derzeit wird im Lande zwar nicht gefrackt, aber die Sorgen der Volksinitiative seien begründet, betonte Thomas Hölck (SPD). Das Bohren sei in Schleswig-Holstein wegen der geologischen Besonderheiten durchaus attraktiv.

Fracking ist eine Technik zur Förderung von Öl und Gas. Oftmals wird dabei ein Gemisch aus Wasser, Sand und Chemikalien in den Boden gepresst, um die Gas- und Flüssigkeitsdurchlässigkeit der Gesteinsschicht zu verbessern. Erdgas und Erdöl können so leichter gewonnen werden. Kritiker fürchten wegen der Chemikalien eine Verunreinigung des Trinkwassers. „Wir sehen in Fracking nicht die Gefahr, die andere sehen“, merkte Volker Schnurrbusch (AfD) an. Die Technik sei in den vergangenen 60 Jahren in Deutschland 330 Mal angewendet worden – ohne einen einzigen nachgewiesenen Unfall, so Schnurrbusch. 

Weitere Redner:
Heiner Rickers (CDU), Marlies Fritzen (Grüne), Oliver Kumbartzky (FDP)

Das Land Schleswig-Holstein hat keine Zuständigkeit, um die umstrittene Öl- und Gasförderung mit der Fracking-Technik wasserrechtlich zu verbieten. Dies sei Aufgabe des Bundes. Das hat das Landesverfassungsgericht in Schleswig Anfang Dezember entschieden. Der SSW fordert deswegen jetzt ein deutschlandweites Fracking-Verbot per Bundesgesetz. Die Landesregierung soll dies per Bundesratsinitiative anstoßen.

Die Verfassungsrichter wiesen einen Antrag der Volksinitiative zum Schutz des Wassers zurück. Die Initiatoren wollten im Landeswassergesetz ein vollständiges Fracking-Verbot festschreiben. Das Gericht stützte mit seinem Urteil die Position des Landtages. Das Parlament hatte diesen Teil der Volksinitiative Anfang 2019 für unzulässig erklärt, weil dem Land die Kompetenz dafür fehle. Andere Teile wurden jedoch zugelassen und größtenteils bereits umgesetzt. Wegen der Ablehnung des Fracking-Verbots hatte die Volksinitiative das Landesverfassungsgericht angerufen.

Parteiübergreifendes Bekenntnis

Parteiübergreifend wurde im Landtag nach dem Urteil der Schleswiger Richter betont, dass die Landespolitik ebenfalls Fracking im Lande verhindern wolle. Es seien bereits alle landesrechtlich möglichen Schritte unternommen worden. So wurde es mit einer Änderung des Informationszugangsgesetzes erleichtert, Einsicht in Geschäftspapiere von Firmen zu nehmen, die Bohrlizenzen für Schleswig-Holstein besitzen. Im Landeswassergesetz wurde der „Besorgnisgrundsatz“ verankert. Demnach ist die Erteilung einer Bohr-Erlaubnis nur dann möglich, wenn Nachteile fürs Grundwasser ausgeschlossen werden können.

Vertretern der Volksinitiative reichen diese Schritte aber nicht aus. Sie verweisen auf das aktuell laufende Volksbegehren über die zulässigen Teile ihres Forderungskatalogs. Dabei geht es etwa um eine noch weitergehende Einsichtsmöglichkeit in Unternehmensunterlagen. Um einen Volksentscheid zu erreichen, müssen die Initiatoren bis zum 2. März 80.000 gültige Unterschriften sammeln.

Trinkwasser in Gefahr

Fracking ist eine Technik zur Förderung von Öl und Gas. Oftmals wird dabei ein Gemisch aus Wasser, Sand und Chemikalien in den Boden gepresst, um die Gas- und Flüssigkeitsdurchlässigkeit der Gesteinsschicht zu verbessern. Erdgas und Erdöl können so leichter gewonnen werden. Umweltschützer fürchten durch die Chemikalien eine Verunreinigung des Trinkwassers.

(Stand: 20. Januar)

Vorherige Meldungen zum Thema (ohne Aussprache):
November 2019 (Landeswassergesetz)
Juni 2019 (Volksinitiative)
Dezember 2018
November 2018
Sitzung des Umweltausschusses (Oktober 2018)

Antrag

Fracking verbieten
Antrag der Abgeordneten des SSW sowie der Fraktionen von CDU, SPD, Grüne und FDP – Drucksache 19/1886(neu)