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In einer Aktuelle Stunde stört sich die AfD an abweichenden Zahlen zu „Vorhaltekosten“ für eine leerstehende Erstaufnahmeeinrichtung. Die Finanzministerin kontert, die übrigen Fraktionen sehen keinen Redebedarf.
Bis zu 5.000 Asylsuchende können bei erneut steigenden Zugangszahlen in der Erstaufnahmeeinrichtung in Bad Segeberg unterkommen. In einer Antwort auf eine Kleinen Anfrage der AfD (19/1773) teilt das Finanzministerium mit, dass insgesamt 797 derzeit leerstehende Container auf dem Gelände des „Levo-Parks“ unterhalten werden sollen. Die monatlichen Gesamtkosten werden 2019 auf 232.557 Euro für Miete und veranschlagte 343.918 Euro für deren Bewirtschaftung beziffert (Stand November 2019). Dies ergibt addiert eine monatliche Summe von 576.475 Euro, und auf ein Jahr hochgerechnet eine Summe von rund 6,9 Millionen Euro. Die AfD verweist auf einen Zeitungsartikel, in dem niedrigere Kosten stehen und will die Diskrepanz – die Rede ist von rund zwei Millionen Euro – in einer Aktuellen Stunde erörtert wissen.
Die Oppositionsfraktion verweist in einer Pressemitteilung auf einen Artikel der „Kieler Nachrichten“, in dem von 4,8 Millionen Euro jährlich die Rede ist und betont: „Bislang erzeugt dieses Zahlenwirrwarr nur den Eindruck, dass das Finanzministerium entweder keinen Überblick über die tatsächlichen Kosten hat, oder dass es diese gegenüber der Öffentlichkeit verschleiern will.“
„Kosten für die Vorhaltung der EAE Bad Segeberg (´Levo-Park`)“
Beantragt von der Fraktion der AfD – Drucksache 19/1947
Über eine bestimmte Frage von allgemeinem Interesse kann eine Aktuelle Stunde von einer Fraktion oder von mindestens fünf Abgeordneten beantragt werden. Der Antrag muss spätestens zwei Tage vor Sitzungsbeginn gestellt werden.
Bei einer Aktuellen Stunde beraten die Abgeordneten ohne feste Rednerliste über einen landespolitischen Gegenstand von aktueller Bedeutung. Die Redezeit ist auf fünf Minuten pro Beitrag begrenzt. Die Reden sollen frei gehalten werden. Die Gesamtredezeit der Abgeordneten darf 60 Minuten nicht überschreiten; hinzu kommt das Zeitkonto der Landesregierung von maximal 30 Minuten. Werden zwei Anträge ein einer Aktuellen Stunde behandelt, ist die Dauer auf eineinhalb Stunden beschränkt.
Mit einer Aktuellen Stunde wird kein konkreter Beschluss herbeigeführt; sie dient vorrangig dem Meinungsaustausch und der Darstellung der unterschiedlichen Standpunkte gegenüber der Öffentlichkeit.