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Sammeldrucksache – Drs. 19/1887
Top 3 / Zweite Lesung
Gemeinsame Beratung
a.) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein - Recht auf angemessenen Wohnraum in Landesverfassung aufnehmen -
Gesetzentwurf der Fraktion der AfD – Drs. 19/811
b.) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landesverfassung zur Aufnahme des Rechts auf angemessenen Wohnraum
Gesetzentwurf der Fraktion der SPD – Drs. 19/813
(Ausschussüberweisung am 04. Juli 2018)
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses – Drucksache 19/1822
Top 6 u. 7 / Zweite Lesungen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen
Gesetzentwurf der Abg. des SSW – Drs. 19/1011
(Ausschussüberweisung am 08. November 2018)
Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses – Drucksache 19/1848
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen (Kindertagesstättengesetz - KiTaG)
Gesetzentwurf der Fraktion der AfD – Drs. 19/1418
(Ausschussüberweisung am 21. Juni 2019)
Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses – Drucksache 19/1849
Top 9 / Zweite Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Heilberufekammergesetzes und zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drs. 19/1467
(Ausschussüberweisung am 21. Juni 2019)
Bericht und Beschlussempfehlung des Umwelt- und Agrarausschusses – Drucksache 19/1860
Top 10 / Zweite Lesung
Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung der „Stiftung für die Friesische Volksgruppe im Lande Schleswig- Holstein“ (Friesenstiftung) und zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Ersten Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drs. 19/1682
(Ausschussüberweisung am 25. September 2019)
Bericht und Beschlussempfehlung des Europaausschusses – Drucksache 19/1861
Top 11 / Zweite Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der Gleichstellungsbeauftragten in den Gemeinden, Kreisen, Ämtern und Hochschulen
Gesetzentwurf der Fraktion der AfD – Drs. 19/1613
(Ausschussüberweisung am 28. August 2019)
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses – Drucksache 19/1870
Top 13 / Erste Lesung
Entwurf eines Gesetzes zum Dreiundzwanzigsten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Dreiundzwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag)
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 19/1796
(Federführend ist der Ministerpräsident)
Top 14 / Erste Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Nachbarrechtsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 19/1838
(Federführend ist das Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung)
Top 37 / Ausschussempfehlung
Medizinische Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen in der Region Flensburg sicherstellen
Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses – Drucksache 19/1871
(Beschlussempfehlung im Wege der Selbstbefassung gemäß Artikel 23 Absatz 2 Satz 2 LV i. v. m. § 14 Absatz 1 Satz 2 GeschO)
Das Recht auf angemessenen Wohnraum wird nicht in der Landesverfassung verankert. Entsprechende Vorstöße der SPD und der AfD fanden keine Mehrheit, insbesondere die Koalitionsfraktionen sperrten sich. Lediglich die Abgeordneten des SSW unterstützen den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion. Andere Bundesländer wie zum Beispiel Bayern und Berlin haben das Recht auf Wohnraum in ihre Verfassung aufgenommen.
Die AfD-Fraktion hatte ein Bekenntnis zu der grundlegenden sozialpolitischen Forderung nach bezahlbarem Wohnraum als Leitlinie der Landespolitik gefordert. Sie sieht vor allem in der Förderung des Erwerbs von Wohneigentum einen wichtigen Hebel, um die Situation auf dem Wohnungsmarkt zu entspannen. Die SPD hatte mit ihrem Entwurf nach eigenem Bekunden eine Volksinitiative des Sozialverbandes Deutschland und des Mieterbundes Schleswig-Holstein unterstützt. Das Bündnis hatte sein Vorgehen damit begründet, Wohnen sei zu einem Armutsrisiko geworden.
Debatte Erste Lesung:
Juli 2018
Letzten vorherige Debatten zum Thema Wohnungsmarkt/Mieten:
November 2019
August 2019
Der Landtag hat mit Einverständnis der Antragsteller zwei Gesetzesentwürfe von SSW und AfD zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen für erledigt erklärt. Die Inhalte seien in die Diskussion um die Kita-Reform der Jamaika-Koalition, die am Donnerstag verabschiedet worden ist, eingeflossen.
Debatten/Meldung Erste Lesung:
September 2019 (Kita-Reform Regierung)
November 2018 (Entwurf SSW)
Juni 2019 (Entwurf Afd/ohne Aussprache)
Weitere vorherige Debatten zum Thema:
März 2019
April 2018
Juli 2017
Ein Abschluss des berufsbegleitenden Masterstudiengangs an der tierärztlichen Hochschule Hannover wird künftig auf dem Weg zum Amtstierarzt als Laufbahnbefähigung anerkannt. Außerdem gibt es für Erleichterungen bei der Weiterbildung zum Facharzt für Tierärzte. Der Landtag machte hierfür durch einstimmig vollzogene Änderungen des Heilberufe-Kammergesetzes und des Tiergesundheitsgesetzes den Weg frei.
Tierärzte, die eine Weiterbildung zum Fachtierarzt absolvieren wollen, hatten hierzulande bislang einige Hürden zu überwinden. So gibt es etwa eine vergleichsweise geringe Anzahl anerkannter Weiterbildungsstätten. Das mag auch damit zusammenhängen, dass es nicht möglich ist, gleichzeitig eine eigene Praxis zu betreiben und einen Fachtierarztlehrgang zu besuchen. Abhilfe schaffen soll hier zukünftig eine Fachtierarztausbildung in eigener Praxis, deren Leistungen von der Tierärztekammer in Form von Prüfungen offiziell nachgewiesen werden.
Meldung Erste Lesung:
Juni 2019 (ohne Aussprache)
Einhellig hat der Landtag die Errichtung einer Stiftung für die friesische Volksgruppe als Bekenntnis des Landes zum langfristigen Schutz und zur Sicherung der Minderheit beschlossen. Die Stiftung mit Sitz in Kiel soll insbesondere dazu beitragen, Kunst und Kultur, die friesische Sprache, Volksbildung und Forschung, die Heimatpflege und das traditionelle Brauchtum zu fördern. Das Stiftungsvermögen wird 1,5 Millionen Euro betragen.
Die ersten Schritte zur Errichtung der Friesenstiftung gehen auf das Jahr 1995 zurück. Damals wurden umgerechnet eine halbe Million Euro in die Kulturstiftung des Landes mit der Maßgabe gegeben, das Geld später einer noch zu gründenden Friesenstiftung zur Verfügung zu stellen. Vorbild ist die im Zuge der deutschen Einheit gegründete Stiftung für das sorbische Volk. Seit 2014 werden für die Stiftung jedes Jahr fast 300.000 Euro aus der Lotteriezweckabgabe beiseitegelegt. Eine Kooperation mit Niedersachsen zur Gründung einer Stiftung für alle Friesen in Deutschland wurde 2017 geprüft – ohne Erfolg.
Debatte Erste Lesung:
September 2019
Ohne jeglichen Zuspruch im Landtag blieb der Vorstoß der AfD, die Gleichstellungsbeauftragten auf kommunaler Ebene abzuschaffen. Die einzige Fraktion im Landtag ohne eine weibliche Abgeordnete hält den Prozess der Gleichberechtigung für abgeschlossen. Außerdem befürchtete die Oppositionsfraktion durch die Bestellungsverpflichtung des Landes einen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltungshoheit. Die anfallenden Personalkosten seien erheblich und könnten an anderer Stelle besser eingesetzt werden, hieß es.
Debatte Erste Lesung:
August 2019
Die Landesregierung hat dem Plenum den Entwurf zum 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vorgelegt. Dieser setzt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts um. Die Richter in Karlsruhe hatten bemängelt, dass Personen, die mehrere Wohnungen innehaben, mehrfach beim Rundfunkbeitrag zur Kasse gebeten wurden. Außerdem soll das neue Beitragsmodell konsequenter nachvollziehbar sein. Zu diesem Zweck soll ein regelmäßiger Meldedatenabgleich durchgeführt werden. Der Landtag hat den Änderungsstaatsvertrag zur weiteren Beratung an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen.
Vorherige Meldungen zum Thema (ohne Aussprache):
Februar 2019 (22. Änderungsvertrag)
Februar 2018 (21. Änderungsvertrag)
Die Landesregierung will das Nachbarrecht ändern. Dieses schließt derzeit aus, dass ein Nachbar einen anderen darauf verklagen kann, seine Hecken und Bäume auf die gesetzlich vorgegebene Höhe zurückzuschneiden, wenn bereits mehr als zwei Jahre ohne Rückschnitt vergangen sind. Auch muss der Eigentümer im Klagefall die Bäume und Hecken nach Ablauf der zwei Jahre künftig nicht durch regelmäßiges Zurückschneiden auf der Höhe halten, die sie zum Zeitpunkt der Klageerhebung hatten. Da die Zeitspanne derzeit im bundesweiten Vergleich knapp bemessen ist, soll der Anspruch auf Zurückschneiden künftig auf vier Jahre verlängert werden.
Der Anspruch auf Erhalt des Status Quo soll bei Bäumen mit einer Höhe von über zehn Metern ausgeschlossen werden. Zu groß wäre die Gefahr, dass sie gefällt würden, um die nicht unerheblichen Kosten für den Rückschnitt einzusparen - zu Lasten der Umwelt.
Der Gesetzesentwurf der Landesregierung wurde federführend an den Innen- und Rechtsausschuss und mitberatend an den Umwelt- und Agrarausschuss überwiesen.
Der Sozialausschuss hat das Sozialministerium dazu aufgefordert, sich weiterhin für die medizinische Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen in der Region Flensburg einzusetzen. Eine vom Ausschuss erarbeitete Resolution stieß auch im Plenum auf fraktionsübergreifende Zustimmung. Hintergrund ist die Ankündigung des voraussichtlich 2026 in Betrieb gehenden ökumenischen Zentralkrankenhauses in Flensburg, Abtreibungen nur noch in Notfällen vorzunehmen. Die Träger können nach Angaben von Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) nicht dazu gezwungen werden, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen.
„Aus katholischer Perspektive ist der Schutz jedes Lebens ein zentrales Anliegen, insbesondere dort, wo es am verletzlichsten ist – am Anfang und am Ende“, teilte das Malteser Krankenhaus St. Franziskus-Hospital, einer der Träger, mit. „Das bedeutet, dass wir aus ethischen Gründen, außer im Notfall, keine Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Die Versorgung der Betroffenen ist nach unseren Erkenntnissen in Flensburg und Umgebung gut.“ Das Krankenhaus bleibe im Austausch, beispielsweise mit Pro Familia, der Stadt und dem Sozialministerium. Ob Handlungsbedarf besteht, werde in diesen Gesprächen ermittelt.
Im Wege der Selbstbefassung
Das Selbstbefassungsrecht der Ausschüsse ist in der Geschäftsordnung des Landtages, Paragraf 14, Absatz 2, geregelt. Dort heißt es: „Die Ausschüsse werden im Rahmen der ihnen vom Landtag erteilten Aufträge tätig. Sie können sich auch unabhängig von Aufträgen mit Angelegenheiten aus ihrem Aufgabengebiet befassen und hierzu dem Landtag Empfehlungen geben.“