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Mit deutlichen Worten und einem klaren Bekenntnis für Europa hat der Landtag einen Gesetzentwurf der AfD zur Änderung der Landesverfassung abgelehnt. Darin soll das Bekenntnis Schleswig-Holsteins zu der Staatengemeinschaft festgeschrieben werden, wobei der Grundsatz der Subsidiarität betont wird. Die aufgestellten Forderungen in dem Gesetzentwurf würden längst gelebt und seien bestehendes Recht, betonten Redner von CDU, SPD, Grüne, FDP und SSW. „Wenn es nicht die gelebte Praxis wäre, würden wir das Papier gleich ablehnen. So müssen wir uns leider im Innen- und Rechtsausschuss und im Europaausschuss nochmal damit beschäftigen“, erklärte Hartmut Hamerich (CDU) in Erster Lesung.
Die Debatte stand auch unter dem Eindruck der Wahl in Großbritannien am Vortag. Volker Schnurrbusch (AfD), der den Briten zum Brexit gratulierte, erklärte, seine Partei wolle nicht mehr Europa, sondern „starke Nationen in der EU“. Regionale und nationale Parlamente verlören ihre Funktion, konstatierte er. Das sei „völliger Quatsch“, wies Regina Poersch (SPD) zurück. Die AfD komme „als Wolf im Schafspelz“ daher, baue ein Problem auf, das es nicht gebe und biete dann eine vermeintliche Lösung an. Bernd Voß (Grüne) sprach in diesem Zusammenhang von „einer Unverschämtheit“ und „einem Streuen von Lügen“.
Stephan Holowaty (FDP) erklärte, die AfD wolle „den europäischen Vereinigungsprozess zurückdrehen in Kleinstaaterei, die uns in so viele Katastrophen gestoßen hat“. Der Entwurf sei ein Mix aus „schlichter Tatsachenbeschreibung und plumper Anmaßung“, schloss Jette Waldinger-Thiering (SSW) an.
Europaministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) erklärte, die AfD versuche wieder, „politische Begriffe zu kapern“ und für ihre Ansichten umzudeuten. „Es geht Ihnen schlichtweg um die Aufkündigung der europäischen Werte“, so die Ministerin. Sie fügte an: „Das Schreckensbild vom europäischen Supra-Staat ist fern jeder Realität.“
Die AfD möchte in die Landesverfassung einen mit „Zusammenarbeit in Europa“ überschriebenen Artikel einfügen. Darin soll das Bekenntnis Schleswig-Holsteins zu der Staatengemeinschaft festgeschrieben werden, wobei der Grundsatz der Subsidiarität betont wird. „Die Eigenständigkeit der Regionen und deren Mitwirkung an europäischen Entscheidungsprozessen ist zu sichern. Schleswig-Holstein arbeitet hierzu mit anderen europäischen Regionen zusammen“, heißt es in dem Entwurf der AfD.
Es gehöre zur Aufgabe der Länderparlamente, die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips durch die Organe der Europäischen Union zu kontrollieren. Entgegen diesen verfassungsrechtlichen Zielsetzungen würden die gesetzgeberischen Gestaltungsspielräume der Länderparlamente fortlaufend reduziert, führt die AfD in der Begründung an. Das Subsidiaritätsprinzip besagt, dass eine Aufgabe möglichst von der kleinsten „zuständigen“ Einheit übernommen werden soll. Übergeordnete Einheiten sollen nur dann eingreifen, wenn die unteren Einheiten es nicht können.
(Stand: 9. Dezember 2019)
Vorherige Debatte zum Thema:
Juni 2019
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein - Bekenntnis zur europäischen Zusammenarbeit unter Einschluss der Anforderungen an die organisatorische Struktur und Kompetenzausübung der Europäischen Union
Gesetzentwurf der Fraktion der AfD – Drucksache 19/1867