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Der Landtag hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landespressegesetzes in Zweiter Lesung mit großer Mehrheit abgelehnt. Damit folgten die Abgeordneten einer Empfehlung des Innen- und Rechtsausschusses. Die AfD hatte mit ihrem Vorstoß eine Impressumspflicht für die Beteiligung von Parteien an Medienwerken verlangt.
In der Debatte sprachen nur die Abgeordneten Claus Schaffer (AfD) und Lars Harms (SSW) zu dem Thema. Die AfD nutzte seine Rede für deutliche Kritik am Verfahren. So sei eine in Gesetzesverfahren „übliche“ Anhörung im Ausschuss verweigert worden. Schaffer sprach an die anderen Fraktionen gerichtet von „Selbsttäuschung“ und „pauschaler Ausgrenzung“ der AfD.
SSW-Mann Lars Harms wies diese Anschuldigung zurück. Er verwies in seinem Beitrag auf die Geschäftsordnung des Landtages. Dort sei „kein Anspruch auf eine Anhörung“ verankert, unter anderem auch wegen fehlenden regionalen Bezugs zu Schleswig-Holstein. In der Vergangenheit sei schon oft auf diese Möglichkeit verzichtet worden.
Die AfD hatte auf eine Aussprache in der Zweiten Lesung bestanden, obwohl sich in der Ausschussberatung breite Ablehnung abgezeichnet hatte. Bereits in der Ersten Lesung im September hatte es massive Kritik an dem Vorstoß der Oppositionsfraktion gegeben.
Die AfD steht mit ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Landespressegesetzes vor der Ablehnung. Der Innen- und Rechtsausschuss votierte mit den Stimmen aller anderen Parteien gegen das Papier. In Erster Lesung im September hatte es massive Kritik an dem Vorstoß gegeben, der eine Impressumspflicht für die Beteiligung von Parteien an Medienwerken verlangt.
Die AfD begründet den Gesetzentwurf mit einer „immer stärkeren Zunahme wirtschaftlicher Verflechtungen im bundesdeutschen Pressewesen“. Insbesondere mit Blick auf die SPD hatte Volker Schnurrbusch (AfD) im September gefordert, „jede Verflechtung“ an prominenter Stelle aufzuzeigen – in jeder Ausgabe eines Medienwerkes. Er begründete dies mit möglichen Einflussnahmen auf Redaktion bei Zeitungen, Magazinen oder Zeitschriften. Die bisherigen Regelungen seien nicht ausreichend, um für Transparenz zu sorgen. Die Oppositionsfraktion fordert, dass Publikationen in jeder Ausgabe „an herausgehobener Stelle“ über Verquickungen mit Parteien Auskunft geben.
Verfassungsrechtlich verboten sind solche Beteiligungen nicht. Die Möglichkeiten des Gesetzgebers, Medienbeteiligungen politischer Parteien gesetzlich zu unterbinden, sind laut wissenschaftlichem Dienst des Bundestags von Verfassungsseite selbst stark beschränkt. 2008 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass ein absolutes Verbot für politische Parteien, sich an privaten Rundfunkveranstaltungen zu beteiligen, verfassungswidrig sei. Dies hatte das damalige Hessische Privatrundfunkgesetz vorgesehen.
Obwohl das Thema bereits debattiert worden war und sich nach der Ausschussberatung breite Ablehnung abzeichnet, bestand die AfD auf eine erneute Aussprache zum Thema.
(Stand: 11. November 2019)
Debatte Erste Lesung:
September 2019