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13. November 2019 – November-Plenum

Pflegehelfer-Ausbildung überdenken

Krankenhäuser suchen händeringend Pflegepersonal. Eine Neuausrichtung der Pflegehelfer-Ausbildung sowie möglichst kostenfreie Pallitiv-Care-Fortbildungen sollen den Beruf attraktiver machen.

Pflege Altenheim
Die Ausbildung zum Pflegehelfer soll künftig einheitlich geregelt werden. Foto: dpa, Christoph Schmidt

Der Landtag hat sich erneut mit der Pflegeausbildung befasst. Zwei Themen standen im Mittelpunkt der Debatte. So ging es zum einen darum, durch die Einführungen einer einheitlichen, kostenfreien Pflegehelferausbildung dem akuten Personalbedarf an Krankenhäusern zu begegnen. Ebenfalls vor diesem Hintergrund diskutierte das Plenum zum anderen über eine kostenfreie Weiterbildung für palliative Pflege.

Claus Schaffer (AfD) sagte, man dürfe „Pflegekräfte nicht länger zu Bittsteller machen“. Ein Antrag seiner Fraktion zur Prüfung der Kostenübernahme einer Ausbildung von Pflegern im Bereich der Sterbebegleitung wurde von den übrigen Fraktionen abgelehnt. Im Bereich der palliativen Pflege gebe es keinen Handlungsbedarf, sagte Birte Pauls (SPD): „Was Sie als Problem ansehen, ist gar keins.“ Ein gemeinsamer Alternativantrag von CDU, SPD, Grünen, FDP und SSW, der eine verstärkte Kostenübernahme durch die Kostenträger vorsieht, wurde angenommen.

Keine generalistische Pflegehelferausbildung

Zum Thema Pflegehelferausbildung kritisierte Pauls, dass es auch nach der Änderung der Ausbildungsverordnung im Pflegebereich für die Pflegehelfer separate Ausbildungen in der Alten- und Krankenpflege geben. Die seien deshalb nicht „kompatibel und durchlässig“ wie von der Regierung angekündigt, kritisierte sie Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP). Katja Rathje-Hoffmann (CDU) hingegen lobte den „ersten Schritt zu einer grundsätzlichen Neuausrichtung der generalistischen Pflegeausbildung“.

Ein Jamaika-Antrag fordert die Landesregierung dazu auf, „sich über den Bundesrat dafür einzusetzen, dass im KHG die notwendige Anpassung der aufgezählten Berufe an die Pflegeberufereform nachvollzogen wird, damit zukünftig die Finanzierung einer generalistischen Pflegehelferausbildung auch im Krankenhaus gesichert ist.“ Der Antrag wurde unter Enthaltung der SPD gegen die Stimmen der Abgeordneten des SSW angenommen, ein Alternativpapier von SPD und SSW wurde abgelehnt.

Weitere Redner:
Marret Bohn (Grüne), Dennys Bornhöft (FDP), Flemming Meyer (SSW), Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP)

Die Jamaika-Koalition will die Pflegeberufereform durch eine „generalistische Ausbildung auch von Pflegehelferinnen und -helfern“ ergänzen. Bislang habe es der Bund versäumt, im Krankenhausgesetz die hierfür notwendige Klarstellung zur Finanzierung einer solchen Ausbildung durch die gesetzlichen Krankenkassen zu treffen, heißt es in einem Antrag von CDU, Grünen und FDP.

Der Begriff Pflegehelfer bezeichnet eine Berufsgruppe, die stetig wächst. Dazu zählen etwa Altenpflegehelfer, Gesundheits- und Krankenpflegehelfer, Betreuungsassistenten oder Pflegeassistenten. Das Personal ist deutlich kürzer ausgebildet als examiniertes Pflegepersonal und übernimmt hauptsächlich unterstützende pflegerische Tätigkeiten. Die Pflegehelfer-Ausbildung ist allerdings bundesweit nicht einheitlich geregelt, so dass einzelne Berufsabschlüsse nur in einigen Bundesländern erworben werden können.

Die Jamaika-Koalition fordert nun die Landesregierung auf, sich über den Bundesrat dafür einzusetzen, dass Pflegehelfer im Krankenhausgesetz aufgenommen werden. So soll die Finanzierung der Ausbildung auch im Krankenhaus gesichert werden, und insbesondere junge Leute mit dem ersten allgemeinen Bildungsabschluss soll der Beruf schmackhaft gemacht werden.

Maßnahmen ab 2020

Das Land führt mit einer entsprecenden Verordnung den Pflegehilfeberuf im Krankenhauswesen ab 2020 ein. Zentrale Aspekte der neuen Ausbildung sind: - Zugangsvoraussetzung: Erster allgemeinbildender Schulabschluss (ESA), - Ausbildungsdauer: 1 Jahr, - Externenprüfung möglich, - Ausbildung erfolgt an den Pflegeschulen, Krankenhäusern und Altenpflegeeinrichtungen - Durchlässigkeit zur 3-jährigen generalistischen Fachkräfteausbildung (Pflegefachfrau/-mann ab 01.01.20) ist gegeben.

Die Finanzierung der Krankenpflegehilfeausbildung erfolgt nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz über die Kliniken/ Krankenkassen. Die Finanzierung der bereits bestehenden Altenpflegehilfeausbildung erfolgt wie bisher: der schulische Teil über die in dieser Legislaturperiode erhöhten Landesmittel in Höhe von 450 Euro monatlich für jeden der 600 Schulplätze in Schleswig-Holstein mit einem Gesamtvolumen von 3,24 Millionen Euro. Der praktische Teil wird über den jeweiligen Träger der praktischen Ausbildung, also die Altenpflegeeinrichtungen, finanziert.

Kostenübernahme für Palliativ-Care-Fortbildung

Unterdessen fordert die AfD die Kostenübernahme für die Palliativ-Care-Fortbildung für Pflegekräfte durch das Land. Palliative Care bezeichnet ein ganzheitliches Betreuungskonzept zur Begleitung Schwerstkranker, Sterbender und deren Angehörigen. Diese Fortbildung sei „immens wichtig“ und „von höchstem Nutzen“, denn so könne „die Attraktivität der Kranken- und Altenpflege gesteigert“ und qualifiziertes Personal im Beruf gehalten werden. Nach Angaben der AfD können zertifizierte Kurse „bis zu 3.000 Euro“ kosten.

(Stand: 11. November 2019)

Vorherige Debatten zum Thema:
August 2019 (Sondervermögen)
Dezember 2018 (Pflegeberufe)

Anträge

Pflegesituation verbessern – Kostenübernahme für Palliativ Care Fortbildung für Pflegekräfte
Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 19/1706
Alternativantrag der Fraktionen von CDU, SPD, Grünen, FDP und der Abg. des SSW – Drucksache 19/1732

Grundlagen zur Finanzierung einer generalistischen Pflegehelferausbildung schaffen
Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP – Drucksache 19/1714
Alternativantrag der SPD und der Abg. des SSW – Drucksache 19/1734