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27. September 2019 – September-Plenum

Sammeldrucksache

Einige Tagesordnungspunkte bündelt der Landtag in einer Sammeldrucksache und fasst die Beschlüsse dazu ohne Aussprache in einer Gesamtabstimmung.

Sammeldrucksache: 19/1725

Top 5 / Zweite Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Marktüberwachungsverordnungs-Durchführungsgesetzes und zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Gebäudemanagement Schleswig-Holstein
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drs. 19/1514  
(Ausschussüberweisung am 21. Juni 2019)
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses – Drucksache 19/1689

Top 6 / Zweite Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, Grünen und FDP – Drs. 19/1519
(Ausschussüberweisung am 21. Juni 2019)
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen -und Rechtsausschusses – Drucksache 19/1690

Top 7 / Zweite Lesung
Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern und Gesetzentwurf zur Ratifizierung des Staatsvertrages
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 19/1610
(Ausschussüberweisung am 30. August 2019)
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses – Drucksache 19/1691

Top 16 / Erste Lesung
Entwurf eines Gesetzes über die Pflicht zur Offenlegung transparenter Kontrollergebnisse (POTKG)
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 19/1704
(Federführend ist das Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung)

Top 32 / Berichtsantrag
Bericht zur Personalsituation im Landesamt für Ausländerangelegenheiten (LfA) in Neumünster
Antrag der Fraktion der SPD– Drucksache 19/1715

Top 33 / Ausschussempfehlung
Biotopverbund zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein weiter ausbauen
Bericht und Beschlussempfehlung des Ausschusses für die Zusammenarbeit der Länder Schleswig-Holstein und Hamburg im Wege der Selbstbefassung gemäß Artikel 23 Absatz 2 Satz 2 LV i. v. m. § 14 Absatz 1 Satz 2 GeschO – Drucksache 19/1654

Top 34 / Ausschussempfehlung
Den Nord-Ostsee-Kanal zügig ausbauen
Bericht und Beschlussempfehlung des Ausschusses für die Zusammenarbeit der Länder Schleswig-Holstein und Hamburg im Wege der Selbstbefassung gemäß Artikel 23 Absatz 2 Satz 2 LV i. v. m. § 14 Absatz 1 Satz 2 GeschO – Drucksache 19/1655

Top 35 / Ausschussempfehlung
Pflegekinder und Heimkinder finanziell entlasten
Antrag der SPD – Drs. 19/1515 
(Ausschussüberweisung am 20. Juni 2019)
Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses – Drucksache 19/1717 

Top 40 / Regierungsbericht
Bericht des Stiftungsrates für 2018 nach § 7 Abs. 6 des Gesetzes über die „Stiftung Schloss Eutin“
Bericht der Landesregierung – Drucksache 19/1677
(Federführend ist das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur)

Top 41 / Regierungsbericht
Bericht des Stiftungsrates für 2018 nach § 6 Absatz 4 des Gesetzes über die Errichtung „Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloss Gottorf“
Bericht der Landesregierung – Drucksache 19/1678   
(Federführend ist das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur)

Top 43 / Regierungsbericht
Ziel- und Leistungsvereinbarungen in der Hochschulmedizin zwischen dem Land Schleswig-Holstein, der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, der Universität zu Lübeck und dem Universitätsklinikum Schleswig-Holstein für die Jahre 2020-2024
Bericht der Landesregierung – Drucksache 19/1685
(Federführend ist das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur)

Top 44 / Regierungsbericht
Ziel- und Leistungsvereinbarungen der Landesregierung mit den staatlichen Hochschulen in Schleswig-Holstein für die Jahre 2020-2024
Bericht der Landesregierung – Drucksache 19/1686
(Federführend ist das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur)

Top 48 / Tätigkeitsbericht
Bericht des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein
Tätigkeitsbericht 2019 – Drucksache 19/1430

Top 49 / Tätigkeitsbericht
Bericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein bei dem Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Tätigkeitsbericht für das Jahr 2018 – Drucksache 19/1495

Top 5: Marktübwerwachung

Zukünftig wird die Technische Hochschule in Lübeck als Untere Marktüberwachungsbehörde für Kontrollen und Überwachung im Baubereich fungieren. Das hat der Landtag einstimmig beschlossen. Die Hochschule übernimmt die Aufgaben der Marktüberwachung von der GMSH, die seit Anfang 2011 für diesen Bereich zuständig gewesen war.

Die Anforderungen des Arbeitsbereichs hatten die Kapazitäten der GMSH zuletzt überstiegen, heißt es in dem Gesetzentwurf. Zudem gibt es in dem Arbeitsbereich einen neuen Schwerpunkt. So werden nicht mehr in erster Linie Unterlagen und Papiere kontrolliert, sondern die Baumittel selbst geprüft. Dieser Aufgabe kann eine technische Hochschule mit ihrer technischen Ausstattung besser nachkommen.

Meldung Erste Lesung:
Juni 2019 (ohne Aussprache) 


Top 6: Wahlrecht

Auch bei Wahlen zum Landtag werden die Wahlunterlagen nicht mehr in Leichter Sprache verfasst. Im Landtag bestand größtenteils Einigkeit, dass bei diesen Wahlen dieselben Regelungen wie für Kommunalwahlen gelten sollen. Dort waren kurz vor dem Urnengang durch eine Änderung des Landeswahlgesetzes die Unterlagen in Leichter Sprache zurückgezogen worden, weil es zuvor bei den Bürgern bei den Landtagswahlen 2017 zu Irritationen gekommen war. Einzig die SPD stimmte gegen die Gesetzesänderung.

Stattdessen werden nun bei Kommunal- und Landtagswahlen bereits im Vorfeld begleitende Informationsmaterialien barrierefrei in Leichter Sprache sowie in Migranten- und Minderheitensprachen zur Verfügung gestellt – auch online. Das für das Wahlrecht zuständige Innenministerium hatte einen Erfahrungsbericht vorgelegt, demzufolge Betroffene und Verbände die neuen Maßnahmen bei den Kommunalwahlen im Mai 2018 ausgesprochen positiv aufgenommen hätten.

Meldung Erste Lesung:
Juni 2019 (ohne Aussprache)
Weitere vorherige Debatte/Meldung zum Thema:
Oktober 2017
November 2017 (ohne Aussprache)


Top 7: Begleitung bei Abschiebung

Verwaltungsvollzugsbeamte sollen zukünftig Abschiebungen gegebenenfalls auch über die Landesgrenzen hinweg begleiten können. Geschlossen stimmte der Landtag einer von Niedersachsen vorgeschlagen Änderung der Begleitungsregelung in einem Staatsvertrag zu.

Hintergrund: Wenn eine Abschiebung ansteht, ist es häufig notwendig, die Landesgrenze zu überschreiten, um zum Beispiel einen Flughafen zu erreichen. In vielen Fällen wird hierfür Amtshilfe durch Polizeibeamte benötigt. Denn die Zuständigkeit von Vollzugsbeamten, die für die Durchführung von Abschiebungen eigentlich verantwortlich sind, endete bislang anders als bei Polizisten an der Landesgrenze.

Meldung Erste Lesung:
August 2019 (ohne Aussprache)


Top 16: Lebensmittelüberwachung

Die Verbraucher wünschen sich mehr Transparenz in der Lebensmittelbranche, aber insbesondere Unternehmer und einige Politiker fürchten, dass Restaurants, Bäckereien und andere Lebensmittelbetrieben öffentlich an den Pranger gestellt werden. Das sogenannte „Pottkieker-Gesetz“ der Landesregierung soll künftig beiden Seiten Rechnung tragen. Der Gesetzesvorschlag wendet sich gegen eine weitläufige Verbreitung von Hygienedaten über online-Portale. Der Landtag hat den entsprechenden Entwurf zur Beratung an den Umwelt- und Agrarausschuss überwiesen.

Anfang des Jahres hatten foodwatch und die Transparenz-Initiative FragDenStaat gemeinsam die Online-Plattform „Topf Secret“ ins Leben gerufen, auf der die Ergebnisse von Hygienekontrollen in Restaurants, Bäckereien und anderen Lebensmittelbetrieben mit wenigen Klicks abgefragt und veröffentlicht werden können. Nach Angaben von foodwatch werde „seit Jahren jeder vierte kontrollierte Betrieb beanstandet, größtenteils wegen Hygienemängeln“. Laut Landesregierung habe es auf dieser Seite bereits mehr als 800 Anfragen aus Schleswig-Holstein gegeben.

Ministerium für Einsichtnahme vor Ort

Das hiesige Verbraucherschutzministerium sieht allerdings das Informationsbedürfnis der Verbraucher den verfassungsrechtlich geschützten Interessen der Unternehmen entgegenstehen. Denn die Kontrollergebnisse werden bei „Topf Secret“ unabhängig von der Schwere der Verstöße zeitlich unbegrenzt veröffentlicht. Verbraucherschutzministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) befürchtet dadurch einen Pranger-Effekt, der das Ansehen eines beanstandeten Betriebes nachhaltig schädigen könne.

Eine laut dem Gesetzentwurf „vollständige, differenzierte, ungefilterte und leicht zugängliche Transparenz im gesundheitlichen Verbraucherschutz, ohne zugleich Unternehmen an den Pranger zu stellen“, will die Ministerin mit folgenden gesetzlich fixierten Maßnahmen erreichen:
- Wer Lebensmittel in einer festen Betriebsstätte unmittelbar an Verbraucher abgibt, wird verpflichtet, den letzten amtlichen Kontrollbericht gegenüber den Verbraucher offenzulegen.
- Die Einsichtnahme ist an die persönliche Anwesenheit des Verbrauchers vor Ort geknüpft.
- Eine Vervielfältigung oder Veröffentlichung des amtlichen Kontrollberichts ohne Zustimmung des betroffenen Lebensmittelunternehmers ist verboten und bußgeldbewehrt.


Top 32: Landesamt für Ausländerangelegenheiten

Der Landtag hat einen Regierungsbericht zur Personalsituation und Aufgabenerledigung im Landesamt für Ausländerangelegenheiten (LfA) in Neumünster angefordert. Das Papier soll zur nächsten Landtagstagung im November vorliegen.

Die SPD, die den Bericht beantragt hatte, verweist auf einen Artikel im Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ vom 08. Juni. Demnach habe eine von der Staatskanzlei veranlasste Personalbedarfsprüfung ergeben, dass bei der derzeitigen personellen Ausstattung von einer „systematischen Überforderung der Beschäftigten“ sowie von einer „partiellen Nicht-Erfüllung von Aufgaben“ auszugehen sei.


Top 33: Biotopverbund

Im Wege der Selbstbefassung hat der Ausschuss für die Zusammenarbeit der Länder Schleswig-Holstein und Hamburg die Forderung formuliert, den Biotopverbund zwischen den beiden Bundesländern weiter auszubauen. Aktuelle Projekte und Akteure auf diesem Gebiet sollten beiderseits transparenter miteinander vernetzt werden, um Synergieeffekte zu erzielen. Ziel sie es, grenzüberschreitende Naturräume in der Metropolregion Hamburg dauerhaft miteinander zu verbinden. Der Landtag nahm die Beschlussempfehlung einstimmig an.

Das Selbstbefassungsrecht der Ausschüsse ist in der Geschäftsordnung des Landtages, Paragraf 14, Absatz 2, geregelt. Dort heißt es: „Die Ausschüsse werden im Rahmen der ihnen vom Landtag erteilten Aufträge tätig. Sie können sich auch unabhängig von Aufträgen mit Angelegenheiten aus ihrem Aufgabengebiet befassen und hierzu dem Landtag Empfehlungen geben.“

Mehr Info:
Der Ausschuss für Zusammenarbeit SH/HH


Top 34: Nord-Ostsee-Kanal

Im Wege der Selbstbefassung hat der Ausschuss für die Zusammenarbeit der Länder Schleswig-Holstein und Hamburg die Forderung erhoben, den Nord-Ostsee-Kanal zügig weiter auszubauen. Die Landesregierung und die Hamburgische Bürgerschaft sollen sich auf Bundesebene dafür einsetzen. Die entsprechende Beschlussempfehlung des Ausschusses wurde vom Landtag einstimmig angenommen.

Das Selbstbefassungsrecht der Ausschüsse ist in der Geschäftsordnung des Landtages, Paragraf 14, Absatz 2, geregelt. Dort heißt es: „Die Ausschüsse werden im Rahmen der ihnen vom Landtag erteilten Aufträge tätig. Sie können sich auch unabhängig von Aufträgen mit Angelegenheiten aus ihrem Aufgabengebiet befassen und hierzu dem Landtag Empfehlungen geben.“

Die Bauvorhaben im Einzelnen

Hintergrund: Der Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals zieht sich in die Dreißigerjahre hinein. Die Modernisierung der am meisten befahrenen künstlichen Seeschifffahrtsstraße der Welt läuft – allerdings schleppend. Verzögerungen haben auch mit Kreuzottern und Fledermäusen zu tun. 2014 sollte beispielsweise der Ausbau des Kanals westlich von Kiel fertig sein. Vor 2030 wird das aber nichts. Seit Planungsbeginn im Jahr 2006 hatten die mehrere Bundes-Verkehrsminister Zusagen gemacht, ohne dass wirklich etwas passierte. Der 1895 eröffnete, 98,65 Kilometer lange Kanal zwischen Kiel und Brunsbüttel wurde mit seinen über 100 Jahre alten, reparaturanfälligen Schleusen ein Symbol für die Vernachlässigung von Infrastruktur durch den Bund.

Mittlerweile läuft ein komplexes Modernisierungsprojekt mit einem Volumen von 1,8 Milliarden Euro, nachdem das Geld bewilligt wurde. Neue Schleusen sind im Bau, der Abschnitt bei Kiel bekommt flachere Kurvenradien, und die Fahrrinne soll so vertieft werden, dass größere Schiffe die Seeschifffahrtsstraße der Welt passieren können. 30 300 Schiffe transportierten 2017 fast 87 Millionen Tonnen Ladung. 106 Millionen waren es im Rekordjahr 2008.

Die Nachrichtenagentur dpa benennt Aktivitäten am Kanal:
Oststrecke:
Auf einer 18-Kilometer-Strecke westlich Kiels wird auf 11 Kilometern der Kanal verbreitert, und Kurven werden „entschärft“. Das soll zehn Jahre dauern, 280 Millionen Euro kosten. Mitte 2019 geht es im Vier-Kilometer-Abschnitt zwischen Großkönigsförde und Groß Nordsee los, Bauzeit: drei Jahre. Dann geht es in Richtung Kiel weiter.

Baggergut:
8,5 Millionen Kubikmeter Erde sind am Kanal zu bewegen. Das wären umgerechnet 400.000 Lkw-Ladungen. Aber die Horrorvision von Laster-Schlangen durch Dörfer und Städte ist vom Tisch. 2,8 Millionen Kubikmeter fallen im ersten Abschnitt an. Das trockene Material kommt in Kanalnähe auf Ackerflächen von zwei Bauern, die dafür entschädigt werden. Das nasse Baggergut soll zehn Kilometer östlich von Damp in die Ostsee verklappt werden. Zur Vermeidung von Umweltschäden wird das überwacht. Was in Brunsbüttel beim Schleusenneubau ausgebaggert wird, bringen Schuten in ein Bodenlager am Kanal. Auch ein Teil dieses nassen Baggerguts kann zum Deichbau verwendet werden. Wo immer möglich, wird der Wasserweg zum Transport des Bodens genutzt.

Fünfte Schleuse Brunsbüttel:
Der Neubau läuft seit 2015. Die für das zweite Halbjahr 2020 vorgesehene Verkehrsfreigabe verzögert sich auf unbestimmte Zeit. Bei den Arbeiten ergaben sich Hunderte Fälle von Munitionsverdacht. Außerdem mussten aufgrund komplizierter Baugrundverhältnisse die Verankerungen von Kammersohle und -wänden neu geplant werden. Die Kosten für die fünfte Kammer inklusive drei neuer Schleusentore gibt die WSV mit 485 Millionen Euro an.

Schleusen Kiel-Holtenau:
Eine Sanierung der kleinen Kammern ist vom Tisch, von Mitte 2021 an sollen neue gebaut werden, fünf Jahre lang. Kosten: 240 bis 285 Millionen Euro. Danach sind die beiden großen Kammern dran. Die Schiebetore müssen erneuert werden. Eins wiegt 1800 Tonnen. Erneuerungskonzept und Kosten sind noch offen. Fertigstellung nach 2030. Ein neuer Versorgungsschacht (Düker) mit diversen Leitungen wurde für eine Auftragssumme von 20 Millionen Euro gebaut.

Levensauer Hochbrücke:
Das mehr als 100 Jahre alte Bauwerk bei Kiel wird ersetzt. Die WSV bereitet die Ausschreibung vor. Baubeginn soll 2020 sein, angepeilt war zuvor 2018. Bauzeit drei Jahre, geschätzte Kosten 50 Millionen Euro. Vielleicht werden die Bögen der abzureißenden alten Brücke noch als Stützen für den Neubau daneben genutzt. Die unter Schutz stehenden Flugsäuger überwintern unter der alten Levensauer Brücke. Der Plan ist, am Südufer des Kanals das Widerlager der alten Brücke stehen zu lassen, damit die Tiere dort bleiben können. Die Artgenossen vom anderen Ufer sollen dazukommen.

Kanalvertiefung:
Ziel ist eine Vertiefung um einen Meter, um Schiffen mit mehr Tiefgang die Durchfahrt zu ermöglichen. Dieses Vorhaben wird frühestens starten, wenn der Ausbau der Oststrecke weitgehend abgeschlossen ist.

Mehr Info:
Der Ausschuss für Zusammenarbeit SH/HH


Top 35: Pflege-, Heimkinder

Kinder, die in Heimen oder Pflegefamilien leben, müssen zukünftig von ihrem Verdienst aus Schülerjobs, Praktika oder Ausbildung nur noch höchstens die Hälfte für ihre Unterbringung abgeben. Bislang waren es 75 Prozent. Außerdem dürfen sie bis zu 250 Euro ihres Verdienstes für sich behalten. Die Initiative für den jetzt einstimmig gefassten Beschluss des Landtages kam von der SPD.

Debatte bei Antragstellung:
Juni 2019


Top 40: Stiftung Schloss Eutin

Das Plenum hat den Jahresbericht über die „Stiftung Schloss Eutin“ für 2018 zur abschließenden Beratung an den Bildungsausschuss überwiesen.

Die Eutiner Stiftung verzeichnete im vergangenen Jahr gut 26.000 Besucher. Das waren rund 2000 weniger als im Vorjahr. Im Stiftungsbericht wird der leichte Rückgang mit der „Auswirkung des sogenannten Jahrhundertsommers“ erklärt. So seien allein im Juli etwa 30 Prozent weniger Besucher gekommen als 2017.

Zur Deckung der Personal- und Betriebskosten überwies das Land der Stiftung im vergangenen Jahr rund 600.000 Euro, und aus dem Infrastrukturprogramm IMPULS flossen 860.000 Euro für die Neupräsentation der Schlossausstellung sowie 550.000 Euro für die Gründungssanierung. Das Stiftungskapital wurde um drei Millionen auf rund 33 Millionen Euro erhöht.

Vorherige Meldungen zum Thema:
September 2018 (ohne Aussprache)
Dezember 2017 (ohne Aussprache)


Top 41: Stiftung Landesmuseen Schloss Gottorf

Das Plenum hat den Jahresbericht der „Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloss Gottorf“ für 2018 zur abschließenden Beratung an den Bildungsausschuss überwiesen.

Die Stiftung der Landesmuseen, die acht Ausstellungsorte umfasst, konnte im vergangenen Jahr steigende Besucherzahlen verbuchen. Insgesamt lösten 2018 rund 425.000 Personen ein Ticket. Das bedeutet ein Plus um 13,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr als knapp 375.000 Besucher gezählt worden waren.

Für den Besucheraufschwung bei den Landesmuseen waren insbesondere das Wikinger Museum Haithabu und das Kloster Cismar verantwortlich, die 162.000 Besucher (+63,1 Prozent) beziehungsweise 4800 (+50 Prozent) begrüßen konnten. Erfreuliche Zahlen konnten auch das Jüdische Museum (6400 Besucher/+12,7 Prozent) und das Freilichtmuseum Molfsee (112.000 Besucher/+6,8 Prozent) verbuchen. Sinkende Gästezahlen gab es bei der Museumsinsel Schloss Gottorf (96.000 Besucher /-17,2 Prozent), dem Gottorfer Globus (11.000 Besucher /-8,2 Prozent) und dem Eisenkunstguss Museum (4000 Besucher/-1,9 Prozent. Der Barockgarten in Schleswig ist kostenfrei; die Besucherzahl wird mit rund 21.000 angegeben.

Zur Deckung der Personal- und Betriebskosten überwies das Land der Stiftung im vergangenen Jahr knapp 9,7 Millionen Euro, und aus dem Infrastrukturprogramm IMPULS floss rund eine Million Euro für Bauvorhaben. Das Stiftungskapital beträgt rund 323 Millionen Euro.

Vorherige Meldungen zum Thema:
September 2018 (ohne Aussprache)
Dezember 2017 (ohne Aussprache)


Top 43: Zielvereinbarung Hochschulmedizin

Der Landtag hat die Ziel- und Leistungsvereinbarung in der Hochschulmedizin zwischen dem Land, der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, der Universität zu Lübeck und dem UKSH für die kommenden fünf Jahre zur weiteren Beratung an den Bildungsausschuss überwiesen. Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes im April 2017 war die Hochschulmedizin erstmals in das System der Ziel- und Leistungsvereinbarungen aufgenommen worden. Die Vereinbarung soll es ermöglichen, an den hochschulmedizinischen Standorten in Kiel und Lübeck ambitionierte Ziele über einen längeren Zeitraum zu verfolgen.

Dem vorliegenden Bericht zufolge soll insbesondere die translationale Medizin weiter gestärkt werden. Dabei wird der interdisziplinären Ansatz mit dem Ziel verfolgt, Labor, Krankenbett, Wissenschaft zusammenzubringen, um eine Weiterentwicklung und Verbesserung von Prävention, Diagnose und Therapie zu fördern. Auch im Bereich der Gleichstellung besteht an beiden Standorten Handlungsbedarf. 2016 waren fast 70 Prozent der Studierenden der Humanmedizin und Gesundheitswissenschaften weiblich, ebenso wie 60 Prozent der Promovenden. Demgegenüber betrug der Frauenanteil bei den W3/W4 Professuren lediglich 13,8 Prozent.

Der Standort Kiel erhält ein Budget von knapp 55 Millionen Euro pro Jahr für die Umsetzung dieser sowie standortspezifischer Ziele, wie der Stärkung des Forschungsschwerpunktes „Digitale Medizin“. Auf den Standort Lübeck entfallen knapp 41 Millionen Euro pro Jahr.

Vorherige Debatte/Meldung zum Thema:
Juni 2019 (Hochschulförderung)
April 2018 (Hochschulmedizin)


Top 44: Zielvereinbarung Hochschulen

Der Landtag hat die Ziel- und Leistungsvereinbarung zwischen dem Land und den staatlichen Hochschulen für die kommenden fünf Jahre zur weiteren Beratung an den Bildungsausschuss überwiesen. Vorausgegangen war eine Einigung von Bund und Ländern Anfang Mai in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) zur Finanzierung von Hochschulen und Wissenschaft.

Die Wissenschaftsminister hatten monatelang über die Zukunft der milliardenschweren Bundesförderung der Hochschulen verhandelt. Bildungsministerin Karin Prien (CDU) nannte die Einigung im Vorfeld der Plenumssitzung „einen historischen Durchbruch“ und „einen großen Wurf in einem kooperativen Miteinander“. Die Verstetigung der gemeinsamen Hochschulförderung bedeute Planungssicherheit und Vertrauen. Durch vereinbarten Ko-Finanzierungen kommen erhebliche Kosten auf das Land zu. Rund 240 Millionen Euro werden dafür in den kommenden Jahren fällig. Das Hochschulgesamtbudget soll jährlich um fünf Millionen Euro anwachsen.

Exzellenzcluster schärfen

Besonderes Augenmerk sei nach Ansicht der Landesregierung auf folgende Gebiete in den kommenden Jahren zu legen: Stärken sollen weiter gefördert werden, um die nationale und internationale Exzellenz zu erhalten und möglichst auszubauen. Dies gelte insbesondere für die Themen der bisherigen bei den Exzellenzcluster des Landes. Und: „Neue Schwerpunkte kommen aufgrund der technologischen, gesellschaftlichen und ökonomischen Entwicklung hinzu und müssen in den Fokus genommen werden“, heißt es.

Gefördert werden neben den drei Universitäten in Kiel, Lübeck und Flensburg die vier Fachhochschulen in Kiel, Lübeck, Flensburg sowie an der Westküste, die künstlerischen Hochschulen in Kiel und Lübeck sowie weitere außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, zum Beispiel die Einrichtungen der Helmholtz-Gemeinschaft. Die Politik erhofft sich von den Forschungsstandorten Antworten auf einige drängende Fragen der Zukunft zu den Themen Fachkräftemangel, Digitalisierung, Künstliche Intelligenz sowie zur Energiewende.

Vorherige Debatte/Meldung zum Thema:
Juni 2019 (Hochschulförderung)
September 2018
Dezember 2018


Top 48: Datenschutz

Der Landtag hat den Tätigkeitsbericht des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) zu den vergangenen zwei Jahren an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen. Es ist der 37. Tätigkeitsbericht der Dienststelle und der zweite der seit 2015 amtierenden Datenschutzbeauftragten Marit Hansen.

Die seit einem Jahr geltende Datenschutz-Grundverordnung hat nach Einschätzung der schleswig-holsteinischen Landesbeauftragten Marit Hansen viele Menschen aufgerüttelt. Ein Großteil der Verantwortlichen in Verwaltung und Wirtschaft habe die Datenverarbeitung neu geordnet und Schutzmaßnahmen verbessert, sagte sie Ende Mai bei der Vorstellung ihrer Tätigkeitsberichte für die Jahre 2017 und 2018. Der Weckruf von 2018 dürfe nicht verhallen. Erforderlich sei ein ständiges Anpassen an neue Risiken und Schutzmöglichkeiten. Viele berechtigte Beschwerden, ein deutlicher Zuwachs an Meldungen von Datenpannen und Kontrollergebnisse zeigten, dass dies kein Selbstgänger sei.

Beschwerden in Rekordhöhe

Hansen sprach von Rekordzahlen: Nach Einführung der EU-Verordnung Ende Mai 2018 hatten die Beschwerden von Einzelpersonen drastisch zugenommen. Durchschnittlich 57 neuen Fällen gingen die Datenschützer danach monatlich 2018 nach. Im laufenden Jahr seien es bisher 93 im Monat. Damit stiegen die Zahlen gegenüber den Jahren davor auf das Vierfache. Die Zahl der gemeldeten Datenpannen – E-Mails und Patientendaten gelangen an falsche Adressen, USB-Sticks oder Festplatten verschwinden – stieg von fast 18 im Monatsschnitt des zweiten Halbjahres 2018 auf 30 im neuen Jahr. Ende Mai vorigen Jahres trafen täglich bis zu 400 Anfragen ein.

Die personelle Ausstattung kommt Hansen zufolge mit den gestiegenen Anforderungen nicht mit. Sie könnte auch 20 Mitarbeiter mehr gut beschäftigen, sagte sie, verwies aber auch auf die finanziellen Grenzen für das Land. Fünf Stellen mehr hielte sie eigentlich für erforderlich, sagte Hansen. Derzeit verfügt das Datenschutzzentrum über 36 Stellen, von denen drei neue noch nicht besetzt sind. Im Bundesvergleich sei die Behörde aber ganz gut aufgestellt. „Wir sind im guten Mittelfeld“, sagte Hansen.

Bewusstsein weiter schärfen

„Datenschutz und Informationsfreiheit voranzubringen bedeutet, hart am Wind zu segeln und den Widrigkeiten zu trotzen“, sagte Hansen. Mit der EU-Verordnung sei das Thema stärker in das Bewusstsein von Datenverarbeitern und der Menschen gerückt, um deren Daten es geht. Skandale sehe sie nicht, sagte Hansen, Ignoranz und Laissez-faire aber schon. „Wir hatten alle Hände voll zu tun, um Irrtümer richtigzustellen, Mythen zu entzaubern und vor allem Hinweise zu geben, wie sich die Datenschutzanforderungen praktisch umsetzen lassen“, berichtete Hansen.

Aus ihrer Sicht müssen viele Datenschutzanforderungen noch konkretisiert werden. Bei juristischen Auseinandersetzungen sollten Fälle, die grundlegend für ganz Europa sind, schneller dem Europäischen Gerichtshof als höchste Instanz vorgelegt werden. Nach Hansens Einschätzung behaupten vor allem große Anbieter von Produkten und Diensten oft nur, dass sie Datenschutzanforderungen umsetzen. Die Realität sehe oft anders aus.

Weitere Informationen:
Website des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz
Vorherige Debatten zum Thema:
April 2018 (Datenschutzverordnung)
Juli 2017 (Bericht 2015/2016 / ohne Aussprache)


Top 49: Bürgerbeauftragte

Der Landtag hat den Tätigkeitsbericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten, Samiah El Samadoni, für das vergangene Jahr an den Sozialausschuss überwiesen. Im Jahr 2018 feierte das Amt der Bürgerbeauftragten seinen 30. Geburtstag. Die Institution hat seit ihrer Gründung am ersten Oktober 1988 etwa 8.500 Petitionen bearbeitet.

Fast 3300 Eingaben ist die Bürgerbeauftragte nachgegangen. Das waren rund 200 weniger als 2017, wie die Landesbeauftragte El Samadoni bei Vorstellung des Berichts berichtete. Allein 814 Petitionen bezogen sich 2018 auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende. Dabei ging es oft um die Bearbeitungsdauer bei Hartz-IV-Anträgen, um nicht nachvollziehbare Bescheide sowie um Kosten für Unterkunft und Heizung. Auf Platz zwei folgte die gesetzliche Krankenversicherung mit 543 Petitionen. Hier spielten häufig Beitragsrückstände, die Notversorgung, Fragen zum Krankengeld und der Zugang zur Krankenversicherung eine Rolle.

Schwerpunkt telefonische Beratung

In den allermeisten Fällen, zu 76 Prozent, half die Bürgerbeauftragte den Ratsuchenden mit telefonischen Auskünften und Beratungen. In 265 Fällen gelang es ihr im vorigen Jahr, im Sinne des Bürgers Verwaltungsentscheidungen zu ändern oder zu beschleunigen. 33 Mal gelang keine Lösung im Sinne des Petenten.

Bei ihrer Arbeit stellte El Samadoni auch fest, dass autistische Kinder an Schulen oft ins Hintertreffen geraten. Sie könnten wegen ihrer starken seelischen Behinderung nicht inklusiv unterrichtet werden. Es fehlten auch qualifizierte Schulbegleitungen. „Die Kinder erleben Gefühle des Versagens, der Ablehnung und der Hilflosigkeit.“ Das öffentliche Schulsystem sei strukturell für diese Kinder nicht gut aufgestellt. „Es kommt immer wieder zu Systemversagen.“ Alternativen mit Internaten, privaten Trägern oder Unterricht per Internet würden wegen der Kosten häufig nicht von der Jugendhilfe übernommen. In der Folge bekämen betroffene Kinder teilweise monatelang keinen Unterricht, monierte die Bürgerbeauftragte. Hier seien dringend strukturelle Verbesserungen erforderlich.

Bundesratsinitiative für digitale Teilhabe

Als großes Problem für einkommensschwache Familien ohne eigenen Computer machte El Samadoni die Digitalisierung in der Bildung aus. Hausaufgaben, Vorträge und Organisatorisches würden oft nur noch digital abgewickelt. Da das Bildungs- und Teilhabepaket hier keine Unterstützung vorsehe, würden die betroffenen Kinder regelrecht abgehängt. Die Bürgerbeauftragte regte hierzu eine Bundesratsinitiative des Landes an, um das zu ändern. Demnach sollte eine Regelung geschaffen werden, die eine Kostenübernahme für ein angemessenes digitales Endgerät beinhaltet.

Handlungsbedarf sieht El Samadoni auch bei Pflegekosten: Die Gewährung des sogenannten Entlastungsbeitrags von 125 Euro im Monat ist aus ihrer Sicht an zu hohe Anforderungen zum Beispiel für professionelle Haushaltshilfen geknüpft. Von diesen werde bisher verlangt, einen Lehrgang über 120 Stunden à 45 Minuten zu absolvieren. Diese Vorgabe in der entsprechenden Verordnung des Landes sollte verringert werden, schlug El Samadoni vor.

Mehr Info:
Web-Site der Bürgerbeauftragten
Debatte zum Thema:
Februar 2019