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27. September 2019 – September-Plenum

Kinderschutz: Spielplätze sollen rauchfrei werden

In Schulen, Kitas oder Ämtern gilt im Lande bereits ein Rauchverbot. Nun sollen auch die Spielplätze qualmfrei werden. Der entsprechende Vorstoß von SSW und SPD fand im Grundsatz breite Unterstützung im Landtag.

Rauchen Spielplatz
In Brandenburg, Bremen, NRW und dem Saarland gibt es bereits Rauchverbote auf Spielplätzen. Foto: dpa, Peter Endig

Kampf gegen den blauen Dunst und gegen herumliegende Kippen: SSW und SPD wollen das Rauchen auf Spielplätzen verbieten. Damit wollen sie Kinder vor den Gefahren des Passivrauchens und dem Gesundheitsrisiko durch achtlos weggeworfene Zigarettenstummel schützen. Von CDU und Grünen kam grundsätzliche Unterstützung. FDP und AfD warfen die Frage auf, wie ein mögliches Verbot praktisch durchgesetzt werden könnte.

„Es gibt bei dieser Frage eindeutig Regelungsbedarf“, betonte Flemming Meyer (SSW). Zwar sollte es für Eltern selbstverständlich sein, nicht vor ihren Kindern zu rauchen. Doch dies sei bei vielen offenbar noch nicht angekommen. „Die öffentliche Hand muss eingreifen, wenn Menschen sich selbst nicht wehren können“, so Meyer. „Kippen haben auf Spielplätzen nichts zu suchen“, unterstrich Serpil Midyatli (SPD).  Zwar gelte seit 2008 bereits ein umfassendes Nichtraucherschutzgesetz, aber die Spielplätze seien damals offenbar vergessen worden.

„Kinderlungen besonders gefährdet“

Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) stimmte mit dem Vorstoß überein: „Es gibt kein Recht auf die Freiheit, die Gesundheit von Kindern aufs Spiel zu setzen.“ Werner Kalinka (CDU) sagte ebenfalls: „Wo Kinder sind, gehören keine Zigaretten oder Zigarren hin.“ Es sei zu überlegen, ob dieses Prinzip nicht auch an Schleswig-Holsteins Stränden gelten sollte. Und Marret Bohn, Grünen-Abgeordnete und Fachärztin für Innere Medizin, stellte fest: „Kinderlungen sind besonders gefährdet, weil Kinder schneller atmen und die Gefahrenstoffe nicht so schnell abbauen können.“  

„Die offene Frage“, so Denny Bornhöft (FDP), sei jedoch, ob Raucher ihre Glimmstängel in der Schachtel lassen, nur weil es ein zusätzliches Verbotsschild gibt. Das Gesetz könne „ins Leere laufen“, so Bornhöft. „Wir haben kein Normendefizit, sondern ein Vollzugsdefizit“, verwies Claus Schaffer (AfD) auf die bereits bestehende Möglichkeit von kommunalen Rauchverboten. Städte und Gemeinden könnten diese Frage bereits heute mit eigenen Satzungen regeln. Statt ein Landesgesetz zu beschließen, sei es besser, „vermehrt auf Aufklärung und Einsicht bei den Eltern zusetzen“.  

Paff-Verbot im Auto schon weiter

Einige Bundesländer wie Brandenburg, Bremen, NRW und das Saarland haben bereits Rauchverbote für ausgewiesene Spielplätze in ihre Nichtraucherschutzgesetze aufgenommen. In Schleswig-Holstein gibt es bei dieser Frage zurzeit einen Flickenteppich. In einigen Kommune gilt das Verbot bereits, in anderen nicht. SPD und SSW haben zwei Gesetzentwürfe vorgelegt, die sich redaktionell unterschieden, aber das gleiche Ziel verfolgen. Sie werden nun im Sozialausschuss weiter beraten.

Eine Woche vor der Landtagsdebatte hatten sich mehrere Länder im Bundesrat dafür stark gemacht, das Rauchen in Autos zu verbieten, wenn Kinder oder Schwangere mitfahren. Der Antrag von Nordrhein-Westfalen, den auch Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein unterstützen, wird nun in den Ausschüssen der Länderkammer beraten.

SPD und SSW wollen das Rauchen auf öffentlichen Spielplätzen verbieten. Hierzu wurden dem Landtag zwei Gesetzentwürfe vorgelegt, die sich redaktionell unterschieden, aber das gleiche Ziel verfolgen: Kinder sollen vor den Gefahren des Passivrauchens geschützt werden. Außerdem, so SPD und SSW, würden achtlos weggeworfene Zigaretten ein weiteres erhebliches Gesundheitsrisiko für Kinder darstellen. Die Sozialdemokraten weisen darauf hin, dass bereits einige Bundesländer Rauchverbote für ausgewiesene Spielplätze in ihre Nichtraucherschutzgesetze aufgenommen hätten.

Erst Ende letzter Woche hatten sich mehrere Länder im Bundesrat dafür stark gemacht, das Rauchen in Autos zu verbieten, wenn Kinder oder Schwangere mitfahren. Der Antrag von Nordrhein-Westfalen, den auch Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein unterstützen, wurde nach der Ersten Lesung an die Ausschüsse für Gesundheit und Jugend überwiesen. Sollte der Bundesrat den Antrag nach den Ausschussberatungen annehmen, müsste noch der Bundestag darüber abstimmen.

(Stand: 23. September 2019)

Erste Lesungen

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens (NRauch-SchG SH)
Gesetzentwurf der Abgeordneten des SSW – Drucksache 19/1701

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens
Gesetzentwurf der Fraktion der SPD – Drucksache 19/1703