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Zum fünften Mal startet eine Initiative in Schleswig-Holstein ein Volksbegehren. Diesmal zum Schutz des Wassers und für mehr Transparenz. Einmal in der Geschichte des Landes war ein Begehren von Erfolg gekrönt.
Die „Volksinitiative zum Schutz des Wassers“ hat ein Volksbegehren gestartet, nachdem, der Landtag die ursprünglichen Forderungen des Bündnisses aus Organisationen, Initiativen und Parteien in puncto Wasserschutz und Transparenz aus ihrer Sicht nicht vollständig, sondern nur in Teilen erfüllt hat. Auch ein zwischenzeitlich auf den Weg gebrachtes Informationszugangsgesetz war nicht im Sinne der Volksinitiative. Die Initiatoren machten heute mit einem Doppeldeckerbus Halt vor dem Landeshaus und legten öffentlichkeitswirksam die ersten Unterschriftenlisten aus.
Ein Ziel besteht darin, das Wasser besser vor Risiken der Gas- und Ölförderung zu schützen. Kritiker befürchten Gefahren für das Grundwasser, vor Verunreinigung durch Verpressung giftiger Rückstände. Ein direktes Fracking-Verbot fordern die Inititoren mit dem Begehren nicht. Das hat der Landtag abgelehnt; mit dem Thema beschäftigt sich das Landesverfassungsgericht. Zu dem Initiativ-Bündnis gehören eine Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager, der BUND, die Schutzstation Wattenmeer, attac, die Piratenpartei, die SPD und der SSW.
Das Ziel: 80.000 Unterschriften
Um einen Volksentscheid zu erreichen, müssen bis zum 2. März nächsten Jahres mindestens 80.000 gültige Unterstützerunterschriften gesammelt werden. In der ersten Phase, der Volksinitiative, waren über 42 000 Unterschriften zusammengekommen, davon mindestens knapp 30.000 Gültige. „Wir glauben, dass wir das schaffen“, sagte einer der Initiatoren, der Piraten-Politiker und ehemalige Landtagsabgeordnete Patrick Breyer.
In Schleswig-Holstein konnten bislang vier Volksbegehren auf den Weg gebracht werden. Zwei Mal wurde die Mindestzahl an Unterschriften erreicht und es kam zu Volksentscheiden – zum Buß- und Bettag 1997 und zur Rechtschreibereform. Erfolg hatte nur der Entscheid zur Rechtschreibereform: Hier wurde im September 1998 bei der Abstimmung die Rückkehr zu den alten Regeln erzwungen.
Landtagstagungen zum Thema:
Juni 2019 (Zulässigkeit Volksbegehren ohne Aussprache)
Januar 2019 (LVerfG/ohne Aussprache)
Dezember 2018 (Erste Lesung/ohne Aussprache)
November 2018 (Zulässigkeit Volksini/ ohne Aussprache)
Ausschusssitzung zum Thema:
Oktober 2018