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Wohlwollend hat der Landtag auf einen Vorstoß des SSW reagiert, Kinder- und Jugendbeiräten mit einer Änderung im Jugendförderungsgesetz auf Kreis- und Landesebene mehr Einfluss zu verschaffen. Der SSW will erreichen, dass die kommunalen Kinder- und Jugendbeiräte ein Mitglied mit beratender Stimme in Kreis- und Landesjugendhilfeausschüsse entsenden dürfen.
Für Jette Waldinger-Thiering (SSW) ist klar: Junge Menschen „müssen überall dort mitreden können, wo es um ihre Belange geht“. Dabei sei es wichtig, dass dies „unmittelbar“ und nicht „vertreten durch einen Erwachsenen“ geschehe. In der weiteren Aussprache wiesen einige Abgeordnete darauf hin, dass es noch offene Fragen gebe, die noch geklärt werden müssten. Der Gesetzentwurf wurde an den Sozialausschuss überwiesen.
„Schleswig-Holstein muss sich nicht verstecken“, machte Tobias von der Heide (CDU) deutlich und lobte die Beteiligungsmöglichkeiten von jungen Menschen im Land. Er unterstütze den Vorstoß des SSW grundsätzlich – dennoch stelle sich etwa die Frage, wie in Gemeinden verfahren werden soll, die keine Jugendbeiräte haben. Daran anknüpfend wies auch Sozialminister Heiner Garg (FDP) darauf hin, dass eine Gesetzesänderung „strukturelle neue Fragen aufwerfen“ könne. So gebe es etwa in Lübeck und Flensburg keine Jugendbeiräte und eine Gesetzänderung würde in diesen Städten keine Wirkung erzielen.
Weitere Redner:
Tobias von Pein (SPD), Aminata Touré (Grüne), Dennys Bornhöft (FDP), Frank Brodehl (AfD)
Der SSW will Kindern und Jugendlichen eine stärkere Stimme in Angelegenheiten verschaffen, die sie angehen. Deshalb sollen Kinder- und Jugendbeiräte ein Mitglied mit beratender Stimme in Kreis- und Landesjugendhilfeausschüsse entsenden dürfen. Dies sieht ein Gesetzentwurf des SSW zum Jugendförderungsgesetz vor.
Kinder- und Jugendbeiräte befassten sich naturgemäß mit Themen, die in den Jugendhilfeausschüssen diskutiert werden. Noch dazu seien sie oftmals unmittelbar von Beschlüssen betroffen, begründet der SSW den Vorstoß. Vor diesem Hintergrund sei es „sinnvoll und geboten“, dass Kinder- und Jugendbeiräte mehr Mitspracherecht bekommen.
Für die Oppositionsfraktion ist auch die Entwicklung der Bevölkerungszahlen und entsprechende Zukunftsprognosen für Schleswig-Holstein von Bedeutung. Der demografische Wandel mache im Land keinen Halt. Die Altersgruppe der unter 18-Jährigen gerate zunehmend ins Hintertreffen. Deshalb sei es wichtig, die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen zu stärken, damit sie ihre Interessen und Rechte effektiv vertreten können, so der SSW.
In Schleswig-Holstein gibt es nach Angaben der Landesregierung über 50 kommunale Kinder- und Jugendvertretungen in Schleswig-Holstein. Die Kinder- und Jugendbeteiligung war 1996 in der Gemeindeordnung für Schleswig-Holsteins Kommunen gesetzlich verankert worden. Zahlreiche andere Bundesländer sind dem Beispiel Schleswig-Holsteins gefolgt. 2003 wurde die ursprüngliche „Soll-Bestimmung“ in der Gemeindeordnung in eine „Muss-Regelung“ umgewandelt. Somit sind Gemeinden nicht mehr nur aufgefordert, sondern verpflichtet, Kinder und Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, zu beteiligen.
(Stand: 26. August 2019)
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (Jugendförderungsgesetz – JuFöG –)
Gesetzentwurf der Abgeordneten des SSW – Drucksache 19/1632