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29. August 2019 – August-Plenum

Dünge-Verordnung: Ausgestaltung weiter unklar

Um die Nitratwerte im Grundwasser zu senken, soll es eine weitere Reform der Düngeverordnung geben. Wie die aber konkret aussieht, kann Landes-Agrarminister Albrecht nicht sagen.

Düngeverordnung Gülle Grundwasser
Die Regeln für Landwirte bei der Düngung ihrer Felder werden weiter verschärft. Foto: dpa, Philipp Schulze

Die Landesregierung weiß noch nicht, welche Auswirkungen eine Verschärfung der Dünge-Verordnung auf die Landwirtschaft in Schleswig-Holstein hat. Umweltminister Jan Philipp Albrecht (Grüne) kritisierte in einem von der SPD geforderten mündlichen Bericht die Bundesregierung. Er habe noch immer keine konkreten Aussagen, was es bedeutet, wenn ein Nährstoffhaushalt nicht ausgeglichen ist.

Die EU-Kommission hatte Deutschland wegen überhöhter Nitratwerte im Grundwasser bereits verklagt. Düngen etwa mit Gülle und Fest-Mist ist eine Hauptursache dafür, dass an vielen Messstellen in Deutschland die Grenzwerte überschritten werden. Auch die erst 2017 geänderten Vorgaben müssen nun verschärft werden, sonst könnten teure Strafzahlungen drohen. Doch Anfang der Woche hatte die EU auch neue Vorschläge von Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) und Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) als nicht ausreichend zurückgewiesen. Was das nun bedeute, müsse abgewartet werden. Klar sei nur, dass die Landwirte „vor einer großen Herausforderung“ stünden, so Minister Albrecht.

SPD: Zeit für weitere Schritte

Große Teile des Landes seien von Überdüngung betroffen, machte Kirsten Eickhoff-Weber (SPD) noch einmal deutlich. Immer mehr Tiere hätten im Grundwasser und in der Umwelt „tiefe Spuren“ hinterlassen. Es sei Zeit für weitere Schritte. Heiner Rickers (CDU) betonte hingegen, das Grundwasser weise nach wie vor „eine absolut gute Qualität“, und der Berufsstand der Bauern im Land unternehme bereits viel, um den Nährstoffeintrag in den Boden zu verringern.

Weitere Redner:
Bernd Voß (Grüne), Oliver Kumbartzky (FDP), Volker Schnurrbusch (AfD), Jette Waldinger-Thiering (SSW)

Im Juli hat die Europäische Kommission ein zweites Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland aufgrund der nicht zureichenden Umsetzung der EU-Nitrat-Richtlinie auf den Weg gebracht. Vor diesem Hintergrund fordert die SPD-Landtagsfraktion eine mündliche Stellungnahme der Landesregierung zum Thema. Neben der Einschätzung, ob die vom Bund jüngst vorgestellten Maßnahmen zum Gegensteuern reichen, wird auch nach den Konsequenzen für die Düngeverordnung in Schleswig-Holstein gefragt.

Im Streit mit der EU um zu viel Nitrat im Grundwasser hat die Bundesregierung vergangene Woche einen neuen Vorschlag für strengere Dünge-Regeln vorgelegt. Er enthält unter anderem neue Pflichten für Bauern, die Düngermenge zu dokumentieren, längere Sperrfristen sowie striktere Vorgaben an Hängen, wie das Bundeslandwirtschaftsministerium nach einem Treffen mit Bundesländern und Verbänden mitteilte. Mit diesen Vorschlägen reisen Agrarministerin Julia Klöckner (CDU) und Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) nach Brüssel, um ein weiteres Verfahren gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu verhindern.

Teure Strafzahlungen drohen

Die EU-Kommission hatte Deutschland wegen überhöhter Nitratwerte im Grundwasser bereits verklagt und Recht bekommen. Düngen etwa mit Gülle und Fest-Mist ist eine Hauptursache dafür, dass an vielen Messstellen in Deutschland die Grenzwerte überschritten werden. Das Urteil bezog sich zwar noch auf ältere Düngeregeln. Aber auch die erst 2017 geänderten Vorgaben müssen nun verschärft werden, sonst könnten teure Strafzahlungen drohen.

Bundespolitisch ist das Thema extrem umstritten, weil das Umweltministerium für den Schutz des Bodens und des Wassers zuständig ist, aber das Agrarministerium für die Dünge-Vorgaben. „Das Ziel ist eine praktikable und zugleich umweltschonende Lösung“, teilten beide Ressorts gemeinsam mit. Von Bundesländern und Verbänden habe es für die Vorschläge „breite Zustimmung“ gegeben.

Landesverordnung ein Jahr alt

In Schleswig-Holstein ist die Düngeverordnung des Landes zuletzt im Juli 2018 verschärft worden. Sie basiert auf den bundesweit geltenden Richtlinien und setzt diese Vorgaben um. Im Blick dabei sind besonders gefährdete Gebiete. Laut der im vergangen Jahr erlassenen Landesverordnung besteht unter anderem in der sogenannten Nitratkulisse für die landwirtschaftlichen Betriebe eine Untersuchungspflicht hinsichtlich der Nährstoffgehalte bei Wirtschaftsdüngern und Gärrückständen, eine Einarbeitungsverpflichtung bei den genannten Düngemitteln von einer Stunde auf unbestelltem Ackerland sowie eine Verlängerung der Sperrfrist für stickstoffhaltige Düngemittel auf Grünland.

Einer Pressemitteilung der Landesregierung aus dem vergangenen Jahr zufolge gelten Gebiete als belastet, „die sich in einem schlechten chemischen Zustand auf Grund einer Überschreitung des Schwellenwerts für Nitrat von 50 mg Nitrat je Liter befinden“. Auch bezüglich einer Oberflächengewässerbelastung mit Phosphat sind Gebiete auszuweisen, „in denen eine Eutrophierung durch erhebliche Phosphateinträge aus landwirtschaftlichen Quellen nachgewiesen wurden“.

51 Prozent der Landesfläche Nitrat-belastet

Die Nitrat-Kulisse umfasst den Angaben zufolge in Schleswig-Holstein rund 51 Prozent der Landesfläche, die Phosphat-Kulisse rund 13 Prozent. In der Phosphatkulisse gilt ebenfalls die Untersuchungspflicht für Wirtschaftsdünger und Gärrückstände sowie eine Beschränkung der Phosphatdüngung auf hoch versorgten Böden. Erstmals wurde zusätzlich eine Sperrzeit für die Ausbringung phosphathaltiger Düngemittel eingeführt.

(Stand: 26. August 2019)

Vorherige Debatten zum Thema:
Juli 2018
April 2018

Antrag

Grundwasser schützen! Stand der Diskussion zur Verschärfung der Dünge-Verordnung
Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 19/1624