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Wer mit dem Handy oder mit Spionage-Kameras heimlich unter den Rock einer Frau fotografiert, soll dafür künftig leichter bestraft werden können. Dafür soll sich die Landesregierung auf Bundesebene einsetzen. Der entsprechende Antrag der Koalitionsfraktionen im Landtag wurde einhellig verabschiedet. Allein in Nordrhein-Westfalen seien 2018 insgesamt 2000 solcher Fälle registriert worden, sagte Katja Rathje-Hoffmann (CDU).
„Anhand dieser Bilder vergnügen sich Männer mit perversen Neigungen, oft ohne das Wissen der Frauen. Frauen werden so missbraucht“, erklärte Rathje-Hoffmann. Die Würde der Frau werde „mit Füßen getreten“. Das sogenannte Upskirting wird vom deutschen Strafrecht bislang nicht abgedeckt – es sei denn, das Opfer hält sich in einer Wohnung oder etwa in einer Umkleidekabine auf und die Aufnahmen verletzen den „höchstpersönlichen Lebensbereich“, heißt es dazu im Strafgesetzbuch (Paragraf 201a). Dann drohen bis zu zwei Jahre Haft oder eine Geldstrafe.
Justizministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) nannte „Upskirting“ einen massiven Eingriff in die Intimsphäre. Die Grenze zu einem mehr als fragwürdigen Verhalten sei durch „die bizarre Spielart menschlicher Verwirrungen“ überschritten. Sie werde eine entsprechende Bundesratsinitiative aus Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern die harte Sanktionen einfordert, voll unterstützen, kündigte Sütterlin-Waack an.
Weitere Stimmen aus dem Plenum:
Kathrin Wagner-Bockey (SPD)
Ich bin fassungslos, dass dieses Phänomen nicht strafbar ist. Wer sich eine Frau auf diese Weise zur Beute macht und die Bilder ins Netz stellt, gehört bestraft.
Aminata Touré (Grüne)
Es passiert erschreckend oft, und weil es nicht strafrechtlich verfolgt wird, ist die Dunkelziffer hoch. Es ist daneben, frauenfeindlich und abstoßend.
Anita Klahn (FDP)
„Upskirting“ ist kein Phänomen oder Modeerscheinung, sondern eine Sache von Menschen, die dringend psychologische Hilfen benötigen. In anderen Ländern wird das schon mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft.
Claus Schaffer (AfD)
Ein wirksamer Schutz gegen „Upskirting“ ist derzeit in der Bundesrepublik nicht gegeben, und das ist auch für uns nicht hinnehmbar.
Lars Harms (SSW)
Wichtig ist, dass klare Regeln eingeführt werden. „Upskirting“ ist kein harmloser Scherz und hat sehr belastende Folgen für die Opfer. Das ist mehr als eine Ordnungswidrigkeit.
CDU, Grüne und FDP wollen, dass Spanner, die heimlich unter Röcke fotografieren, leichter bestraft werden können. In einem Antrag fordern die regierungstragenden Fraktionen die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für eine entsprechende Gesetzesänderung einzusetzen. Sie wollen so erreichen, dass „heimliches Fotografieren, Filmen oder eine andere elektronische Überwachung intimer bzw. sexueller Bereiche einer anderen Person“ künftig stärker geahndet wird.
Das sogenannte Upskirting, also das voyeuristische Fotografieren unter den Rock einer Frau, wird vom deutschen Strafrecht bislang nicht abgedeckt – es sei denn, das Opfer hält sich in einer Wohnung oder etwa in einer Umkleidekabine auf und die Aufnahmen verletzen den „höchstpersönlichen Lebensbereich“, heißt es dazu im Strafgesetzbuch (Paragraf 201a). Dann drohen bis zu zwei Jahre Haft oder eine Geldstrafe.
Unter dem Titel „Verbietet #Upskirting in Deutschland!“ haben zwei junge Frauen kürzlich eine Petition im Internet gestartet. Vorbild ist Großbritannien: In England und Wales kann „Upskirting“ seit dem Frühjahr mit bis zu zwei Jahren Gefängnis geahndet werden. „Wir müssen dafür kämpfen, dass das auch in Deutschland passiert“, schreiben die beiden Frauen zu ihrer Aktion.
(Stand: 17. Juni 2019)
„Upskirting“ strafrechtlich sanktionieren
Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP – Drucksache 19/1539