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21. Juni 2019 – Juni-Plenum: Obdachlosigkeit

Landespolitik engagiert sich für Wohnungslose

Im Lande gibt es schätzungsweise 10.000 Obdach- und Wohnungslose. Der Landtag hat das Problem in den Fokus gerückt und das Gespräch mit Betroffenen gesucht –jetzt unterbreitet er eine Reihe von Vorschlägen.

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Sitzung des Sozialausschusses. Foto: Landtag, Regina Baltschun

Der Landtag hat ein Maßnahmenpaket zum Kampf gegen Wohnungs- und Obdachlosigkeit beschlossen. Das Parlament knüpft damit an Initiativen aus dem vergangenen Winter an und wirbt erneut für mehr öffentliche Aufmerksamkeit und mehr Wertschätzung für die Betroffenen. Der Sozialausschuss hatte die Initiative parteiübergreifend angestoßen. Abgeordnete haben in diesem Jahr bereits zwei Mal Wohnungs- und Obdachlose eingeladen und bewirtet.

Von Obdachlosigkeit könne jeder betroffen sein, betonte der Ausschussvorsitzende Werner Kalinka (CDU). Das Problem betreffe nicht nur einzelne Gesellschaftsschichten. Es seien stets anfangs kleine Probleme, die dann größer würden und am Ende unlösbar erschienen. Keiner der Betroffenen erwarte Wunder von der Politik, merkte Kalinka an. Aber es werde gewürdigt, wenn Abgeordnete das Gespräch suchten und ein offenes Ohr hätten. Kalinka wies darauf hin, „dass wir die Obdachlosenhilfe im Landeshaushalt nahezu verdoppelt haben“ – auf eine Million Euro. Der Sozialausschuss werde das Thema zudem in einem „Gesprächs- und Arbeitsforum“ dauerhaft im Blick behalten.

Obdachlose besser informieren

Die Anregungen des Landtages: Die Abgeordneten fordern eine bundesweite Studie über Ausmaß und Ursachen der Wohnungslosigkeit. Betroffene oder Gefährdete sollen besser über ihre rechtlichen Möglichkeiten informiert werden, etwa über die im Sozialgesetzbuch vorgesehene Mietschuldübernahme oder über die Anlauf- und Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände.

Menschen verlieren in der Regel dann eine Wohnung oder finden keine neue, wenn ihnen nicht ausreichende Bonität unterstellt wird. Der Landtag fordert deswegen, die Schufa-Regeln zu überarbeiten. Die „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“ in Wiesbaden ermöglicht es Vermietern, sich über die finanzielle Lage eines Wohnungsinteressenten zu informieren. Der Umgang mit den Daten müsse für Mieter transparenter und besser überprüfbar erfolgen, so die Forderung.

Politiker organisieren gemeinsame Abende

Außerdem regt der Landtag an, verstärkt bezahlbare Wohnungen zu bauen und leerstehende Räumlichkeiten als Wohnraum zu nutzen. Die Landespolitik unterstützt zudem das Modell „Housing First“. Dieser neue sozialpolitische Ansatz stammt aus den USA und sieht vor, Obdachlose nicht zunächst in Notunterkünften, sondern so schnell wie möglich in dauerhaften Wohnungen unterzubringen.

Das Parlament hatte im Februar einen Empfang für obdachlose Menschen ausgerichtet. Politiker und Verwaltungsmitarbeiter übernahen dabei die Bewirtung. Mitte Juni lud der Landtag Betroffene zu einem „Grillabend“ am Landeshaus ein.

Weitere Redner:
Wolfang Baasch (SPD), Lasse Petersdotter (Grüne), Dennys Bornhöft (FDP), Claus Schaffer (AfD), Flemming Meyer (SSW), Sozialminister Heiner Garg (FDP)

Der Sozialausschuss des Landtages hat sich mit der Wohnungssituation im Land beschäftigt und einen von CDU, SPD, Grünen, FDP und SSW getragenen Empfehlungskatalog herausgegeben, der Hilfen gegen Obdachlosigkeit auflistet. Hierzu wurde vom Ausschuss am 7. Juni eine Pressemitteilung herausgegeben.

Sein Inhalt unter dem Titel „Sozialausschuss: Mehr Hilfen für wohnungs- und obdachlose Bürgerinnen und Bürger“:
„Der Sozialausschuss des Landtages hat seine Solidarität mit wohnungs- und obdachlosen wie davon bedrohten Bürgerinnen und Bürgern zum Ausdruck gebracht und Vorschläge unterbreitet, wie sie in ihrer schweren Situation intensiver begleitet und stärker unterstützt werden können. In einem einstimmig verabschiedeten Beschluss (Umdruck 19/2562 - /infothek/wahl19/umdrucke/02500/umdruck-19-02562.pdf) heißt es: ´Es ist nötig, die Hilfen – besonders auch präventiv – zu verstärken.´ Die Empfehlung des Sozialausschusses wird in der Juni-Plenartagung des Landtages beraten werden.

Empfohlen wird u.a., die Möglichkeiten des Baus von bezahlbaren Wohnungen voranzutreiben. Auch nicht genutzter bestehender Wohnraum müsse verstärkt genutzt werden können. Wohnraum müsse für alle Menschen verfügbar und bezahlbar sein. Geprüft werden soll, wie auf der Basis bestehender Angebote die Informationsmöglichkeiten für Betroffene und Vermieter erweitert werden können, wenn der Verlust einer Wohnung droht. Zudem sollen die Möglichkeiten der Mietschuldübernahme und weiterer rechtlicher Hilfen bekannter gemacht werden.

Um die Möglichkeiten und Notwendigkeiten präventiver Hilfen verstärken zu können, spricht sich der Sozialausschuss dafür aus, statistische Erhebungen zu Zahlen, den Ursachen und Problemen der Wohnungs- und Obdachlosigkeit auf Bundesebene mit länderspezifischer Auswertung durchzuführen.

Es wird empfohlen, auf Bundesebene dafür einzutreten, dass eine Analyse des privatwirtschaftlichen Schufa-Systems mit dem Ziel durchgeführt wird, mehr Transparenz und Überprüfbarkeit für die Betroffenen herzustellen.

MdL Werner Kalinka, Vorsitzender des Sozialausschusses: ´Der Beschluss des Sozialausschusses ist ein bedeutsames Signal, über Schleswig-Holstein hinaus. Die Sorgen und Probleme der Menschen, die eine stärkere Unterstützung benötigen, sind uns wichtig. Was am 9. Februar 2019 mit dem Empfang des Landtagspräsidenten begann, wird mit dem Grillabend am 18. Juni 2019 auf Einladung des Präsidenten und den Beratungen im Sozialausschuss fortgesetzt. Zusätzlich wollen wir in einem Gesprächs- und Arbeitsforum weitere Möglichkeiten zu intensivierten Hilfen erörtern. Zudem sei daran erinnert, dass wir die Obdachlosenhilfe im Landeshaushalt nahezu verdoppelt haben.´“

Weitere Infos:
Landtag lädt zum Grillfest
Artikel „Politiker bewirten obdachlose Menschen

Vorherige Debatten zum Thema:
Mai 2019 (spez Wohnungsbau)
März 2019 (spez. Mietpreisbremse)
November 2018 (spez. Obdachlosigkeit)

Ausschussempfehlung

Mehr Hilfen für wohnungs- und obdachlose Bürgerinnen und Bürger
Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses – Drucksache 19/1531
(Im Wege der Selbstbefassung gemäß Artikel 23 Absatz 2 Satz 2 LV i. v. m. § 14 Absatz 1 Satz 2 GeschO)