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Freiwillige Feuerwehrleute in Schleswig-Holstein leisten ein wichtiges und unverzichtbares Ehrenamt. Darin ist sich der Landtag einig. Ein Gesetzentwurf der SPD für eine zusätzliche individuelle Altersversorgung stieß in Erster Lesung aber auf breite Ablehnung. Es sei nicht nachzuvollziehen, warum ein Ehrenamt gegenüber anderen bevorzugt werden sollte, lautete ein Gegenargumente der anderen Fraktionen. Außerdem fehle eine finanzielle Deckung.
Nach den Vorstellungen der Sozialdemokraten zahlen Land und Kommunen als Träger der Freiwilligen Feuerwehren monatlich einen Beitrag in gleicher Höhe bei der Versorgungsausgleichskasse der Kommunalverbände in Schleswig-Holstein. Die zusätzliche Altersversorgung soll dann nach der Vollendung des 67. Lebensjahres monatlich an die Feuerwehrangehörigen gezahlt werden
Thüringen und Sachsen-Anhalt hätten bereits Modelle dieser sogenannten Löschrente, machte Beate Raudies (SPD) deutlich. Nach diesen Vorbildern errechnete sie für die rund 50.000 Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren in Schleswig-Holstein einen Landesanteil von rund 3,6 Millionen Euro. Der gleiche Anteil entfiele auf die Kommunen. „Ich glaube, Feuerwehrleute müssen uns das wert sein. Sie verdienen unsere Solidarität und unseren Respekt. Sorgen wir dafür, dass sie diese angemessene Wertschätzung erhalten“, warb Raudies.
Die anderen Fraktionen waren allerdings nicht Feuer und Flamme. Sie hoben den „hohen bürokratischen Aufwand“ und fehlende Gegenfinanzierungsvorschläge hervor. Zudem werde kein junger Mensch in eine Wehr eintreten, nur weil er „in einigen Jahrzehnten vielleicht etwas Geld erhält“. Stattdessen sollten die Arbeitsbedingungen der Freiwilligen Feuerwehren insgesamt verbessert werden, so der Tenor.
Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) warnte mit Nachdruck vor den Konsequenzen des Gesetzentwurfs. Es werde in Kommunen „eine emotionale Debatte“ darum geben, welche Gemeinden feuerwehrfreundlich sind oder nicht. Zudem könne es erhebliche Probleme mit der Europäischen Arbeitszeitrichtlinie geben. Es sei nämlich unklar, ob die Rente als „Leistung für Arbeitsstunden“ deklariert werden müsse oder nicht. „Wir machen da ein Fass auf, dessen Deckel wir nie mehr in die Hand kriegen“, so Grote.
Der Innen- und Rechtsausschuss berät weiter.
Weitere Redner:
Hans Hinrich Neve (CDU), Eka von Kalben (Grüne), Christopher Vogt (FDP), Claus Schaffer (AfD), Lars Harms (SSW)
Aktive ehrenamtliche Feuerwehrleute sollen für ihr Engagement künftig eine zusätzliche individuelle Altersversorgung erhalten. Dafür setzt sich die SPD ein und bringt einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Brandschutzgesetzes in den Landtag. Vorbild des Vorstoßes ist die sogenannte Ehrenrente, von der freiwillige Feuerwehrleute in Thüringen profitieren.
Nach den Vorstellungen der Sozialdemokraten zahlen Land und Kommunen als Träger der Freiwilligen Feuerwehren monatlich einen Beitrag in gleicher Höhe bei der Versorgungsausgleichskasse der Kommunalverbände in Schleswig-Holstein. Die zusätzliche Altersversorgung soll dann nach der Vollendung des 67. Lebensjahres monatlich an die Feuerwehrangehörigen gezahlt werden. Auch eine einmalige Zahlung inklusive Zinsen ist demnach möglich, wenn die Altersversorgung weniger als 15 Jahre bestanden hat.
Die Arbeit in den Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinden sei in besonderer Weise ein Dienst am Gemeinwohl, „der sich aufgrund der damit verbundenen persönlichen Anforderungen und Gefahren von anderen ehrenamtlichen Tätigkeiten unterscheidet“, begründet die SPD ihren Vorstoß. Wer zum Teil über Jahrzehnte den Brandschutz und Rettungsdienst auf hohem Niveau ermögliche, müsse als Wertschätzung und angemessenes Zeichen eine eigenständige Anwartschaft auf zusätzliche Altersversorgung erhalten. Zudem werde auch ein zusätzlicher Anreiz geschaffen, um bei den Brandschützern mitzumachen.
Bisher erhalten aktive ehrenamtliche Feuerwehrleute Aufwandsentschädigungen, die je nach Dienstgrad und Aufgabenbereich unterschiedlich hoch ausfallen. Zudem sind sie über die Feuerwehr-Unfallkassen abgesichert und haben Anspruch auf eine Sicherung der Entgeltfortzahlung im Einsatz- oder Unglücksfall.
Laut Landesfeuerwehrverband gibt es in Schleswig-Holstein 1.342 Freiwillige Feuerwehren mit 49.120 Mitgliedern. In 439 Jugendfeuerwehren sind zudem knapp 10.000 Jugendliche aktiv.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Brandschutzgesetzes - Einführung einer zusätzlichen Altersversorgung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren
Gesetzentwurf der Fraktion der SPD – Drucksache 19/1533