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5. Juni 2019 – Innen- und Rechtsausschuss

Wohnraum-Volksinitiative ist zulässig

Die „Volksinitiative für bezahlbaren Wohnraum“ nimmt eine weitere Hürde. Der Innen- und Rechtsausschuss erklärt die Initiative für zulässig. Der Landtag muss noch zustimmen.

Baggerarbeiten auf einer Baustelle in einem Wohngebiet.
Sozialverband und Mieterbund fordern mehr Anstrengungen beim Bau von Sozialwohnungen. Foto: dpa, Arno Burgi

In seiner heutigen Sitzung haben die Mitglieder des Innen- und Rechtsausschusses die „Volksinitiative für bezahlbaren Wohnraum“ für rechtmäßig erachtet. Voraussichtlich wird der Landtag in seiner Juni-Sitzung diesem Votum zustimmen und die Initiative damit endgültig für zulässig erklären. Anschließend hat das Parlament vier Monate Zeit, sich inhaltlich zu positionieren. 

Zuvor hatten die kommunalen Meldebehörden die Unterschriften überprüft, die der Sozialverband Deutschland (SoVD) und der Mieterbund im Februar an den Landtag übergeben hatten. Ergebnis: Mindestens 32.462 der gut 39.000 Unterschriften sind gültig. Eine genaue Zahl der Unterstützer gibt es nicht, weil in einigen Ämtern und Gemeinden die Auszählung abgebrochen wurde, als abzusehen war, dass die erforderliche Mindestzahl von 20.000 gültigen Unterschriften erreicht werden würde.

SoVD: 100.000 Sozialwohnungen fehlen

Die Initiatoren wollen in der Landesverfassung festschreiben, dass das Land „die Schaffung und Erhaltung von bezahlbarem Wohnraum“ fördert – „insbesondere durch Maßnahmen des sozialen Wohnungsbaus, durch Mieterschutz und Mietzuschüsse“. Zudem soll eine Wohnung nur geräumt werden dürfen, „wenn Ersatzwohnraum zur Verfügung steht“. Laut Sozialverband fehlen im Lande mehr als 100.000 Sozialwohnungen.