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15. Mai 2019 – Top 9: Lehrerbesoldung

Grundschullehrer sollen besser bezahlt werden

Jamaika will die Attraktivität des Grundschul-Lehramtes durch ein höheres Gehalt verbessern – allerdings stufenweise. Dennoch unterstützt eine breite Mehrheit das Kernziel der Höherstufung.

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Wer Grundschullehrer wird, soll künftig genauso gut bezahlt werden, wie Lehrer an weiterführenden Schulen. Foto: dpa, Peter Steffen

Die 7000 Lehrer an den 473 Grundschulen in Schleswig-Holstein können sich Hoffnung machen, ab 2026 so viel wie ihre Kollegen an weiterführenden Schulen zu verdienen. Ein entsprechender Gesetzentwurf fand im Landtag in Erster Lesung grundsätzlich breite Zustimmung. Kritik gab es jedoch vor allem von SPD und SSW an der stufenweisen Anhebung.

Aus dem vorliegenden 16-seitigen Entwurf geht hervor, dass bis zum Jahr 2026 alle Lehrer von Besoldungsstufe A12 nach A13 aufsteigen sollen. Es sei „ein bildungspolitischer Meilenstein, indem wir die Arbeit der Lehrkräfte explizit würdigen“, erklärte Bildungsministerin Karin Prien (CDU). Ziel sei es, die „besten Lehrer zu gewinnen“ und „attraktive Arbeitsbedingungen“ zu schaffen, so die Ministerin.

FDP: Planung ist „klug und nachhaltig“

Ähnlich positiv sahen das die Redner der Jamaika-Koalition. Tobias Loose (CDU) sprach von einem „Paradigmenwechsel“. Die Vorgehensweise sei angesichts des Landeshaushaltes „verantwortungsvoll“, unterstrich Ines Strehlau (Grüne). Und Anita Klahn (FDP) betonte, eine sofortige vollständige Anhebung hätte „einen nicht überschaubaren Kostenblock“ verursacht. Die jetzige Planung sei „klug und nachhaltig“.

„Ein Stufenmodell gibt klare Planungssicherheit und ist für mich nachvollziehbar“, erklärte auch Frank Brodehl (AfD). Er forderte aber weitere Maßnahmen, um die Attraktivität des Berufs zu erhöhen. Dem schloss sich Jette Waldinger-Thiering (SSW) an. „Ausdruck von Wertschätzung wird nicht nur durch eine Gehaltssteigerung gegeben“, sagte sie. Auch die Arbeits-Rahmenbedingungen müssten stimmen.

SPD kritisiert „Mini-Schritte“

Der Entwurf sei „enttäuschend“, erklärte hingegen Kai Vogel (SPD). Das Stufen-Programm bilde durch die „Mini-Schritte“ die Wertschätzung nicht ab, monierte er. Die Progression fresse den finanziellen Vorteil in vielen Fällen auf. Vogel sprach sich stattdessen für eine sofortige höhere Besoldung, für die Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes und weniger Unterrichtsstunden für Grundschullehrer aus.

Der Unterschied zwischen den Besoldungsstufen A12 und A13 liegt laut Landesregierung derzeit bei 405,24 Euro. Die Mehrausgaben je Schuljahr werden daher mit bis zu 24 Millionen Euro veranschlagt. Im nächsten Jahr fallen Mehrkosten von gut sechs Millionen Euro an; ab 2026 dann rund 33,5 Millionen. Ab dem 1. August 2020 sollen Grundschullehrer demnach eine monatliche Zulage zu ihrem Grundgehalt erhalten, die jährlich um jeweils 80 Euro ansteigt, bis sie in der letzten Stufe die Besoldungsgruppe A13 erreichen. Außerdem ist vorgesehen, die Gehälter von Schulleitern und deren Stellvertretern zum 1. August 2019 zunächst um eine halbe und im Jahr darauf um eine volle Besoldungsstufe anzuheben. Das betreffe 170 Grundschulen, sagte die Ministerin.

Der Bildungsausschuss berät den Gesetzentwurf weiter.

Die 7000 Lehrer an den 473 Grundschulen in Schleswig-Holstein sollen nach und nach besser bezahlt werden. Auf einen entsprechenden mehrjährigen Stufenplan mit sechs Schritten hat sich die Jamaika-Koalition bereits im April 2018 verständigt. Aus dem nun vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung geht hervor, dass bis 2026 alle Lehrer von Besoldungsstufe A12 nach A13, dem Gehalt an weiterführenden Schulen, aufsteigen sollen. Im nächsten Jahr fallen dafür Mehrkosten von gut sechs Millionen Euro an; ab 2026 dann rund 33,5 Millionen.

Ab dem 1. August 2020 sollen Grundschullehrer demnach eine monatliche Zulage zu ihrem Grundgehalt erhalten, die jährlich um jeweils 80 Euro ansteigt, bis sie in der letzten Stufe die Besoldungsgruppe A13 erreichen. Außerdem ist vorgesehen, die Gehälter von Schulleitern und deren Stellvertretern zum 1. August 2019 zunächst um eine halbe und im Jahr darauf um eine volle Besoldungsstufe anzuheben.

Aufstieg bringt rund 400 Euro

Der Unterschied zwischen den Besoldungsstufen A12 und A13 liegt laut Landesregierung in der sogenannten Erfahrungsstufe 4 derzeit bei 405,24 Euro. Die Mehrausgaben je Schuljahr werden mit bis zu 24 Millionen Euro veranschlagt. Ziel sei es, „die Attraktivität des Grundschullehramts zu steigern und der Wertschätzung für dieses Lehramt stärkeren Ausdruck zu verleihen“, heißt es in dem neuen Gesetz. Für die kommenden Jahre zeichne sich „ein großer Bedarf an Nachwuchslehrkräften für Grundschulen ab“.

(Stand: 13. Mai 2019)

Vorherige Debatte zum Thema:
April 2018

Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Attraktivität des Lehramts an Grundschulen
Gesetzentwurf der Landesregierung, Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur – Drucksache 19/1424