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Um den Engpass am Wohnungsmarkt zu beseitigen, will Jamaika die Landesbauordnung entschlacken. So soll die Aufstockung und die Umnutzung von Gebäuden erleichtert werden. Allein durch Aufstockung könnten im Lande nach Schätzung der Koalition bis zu 48.000 neue Wohnungen entstehen. „Neubau ist nicht die einzige Möglichkeit zur Beschaffung von Wohnraum“, betonte Peter Lehnert (CDU) in der Ersten Lesung des Entwurfs zur angepeilten Änderung der baurechtlichen Bestimmungen. Es gehe darum, rechtliche Hürden abzubauen, um eine bessere Auslastung der bestehenden Infrastruktur zu erreichen.
Der Vorstoß bekämpfe auch den „enormen Flächenfraß“ durch neue Bebauungsgebiete, merkte Andreas Tietze (Grüne) an. Es sei ein Beitrag zum Klimaschutz, und nicht um „die Fläche zuzubetonieren“. Jan Marcus Rossa (FDP) sah in dem Gesetzentwurf ein Signal an Wohnungsbaufirmen: „Investitionen privater Unternehmen sind in Schleswig-Holstein willkommen“, sagte er mit Blick auf die aktuelle Debatte über Enteignungen von Wohnraum. Bauherren könnten beispielweise bei Aufstockungen auf einen Aufzug als „Kostentreiber“ verzichten, nannte Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) ein Beispiel für den Abbau von Vorgaben. Die Entbürokratisierung werde allerdings nicht die Sicherheit und den Brandschutz gefährden.
CDU, Grüne und Liberale wollen zudem die Verwendung von Holz als Baumaterial erleichtern. Die bisherige Mindestgröße für Abstellräume in der Wohnung soll abgeschafft werden. Außerdem sollen in beliebten Innenstadtquartieren geringere Abstände zwischen Gebäuden erlaubt werden, um eine Nachverdichtung zu ermöglichen. Eine Baugenehmigung soll nur einmal nötig sein, wenn ein Haus vom selben Typ an mehreren Standorten errichtet wird.
Aus der Opposition kam grundsätzlicher Zuspruch. Der Entwurf sei „richtig und konsequent“, befand Özlem Ünsal (SPD). Der Dachausbau werde aber „das Problem allein nicht lösen“. Sie machte sich allerdings auch erneut für eine Mietpreisbremse stark. Lars Harms (SSW) sprach von einem „guten Anfang“, mahnte aber: „Spekulanten, aber auch unangemeldete Ferienwohnungen werden mit einer entschlackten Bauordnung kaum zur Verantwortung gezogen; ebenso wenig skrupellose Vermietungsfirmen, die nur auf den Profit schielen.“ Der Innen- und Rechtsausschuss berät den Entwurf weiter.
Die AfD setzte sich zudem für einen zusätzlichen Steuerbonus für Bauherren ein. Eine entsprechende Vorlage des Bundesinnenministeriums hat bereits den Bundestag passiert, liegt aber seit vergangenem Dezember im Bundesrat auf Eis. Das Gesetz soll es privaten Investoren ermöglichen, befristet für vier Jahre jeweils fünf Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Wohnung bei der Steuer abzusetzen. Die bereits geltende Sonderabschreibung über zwei Prozent soll bestehen bleiben. Damit könnten insgesamt 28 Prozent der Kosten einer neuen Mietwohnung steuerlich abgeschrieben werden.
„Wir brauchen zusätzliche wirtschaftliche Impulse“, sagte AfD-Fraktionschef Jörg Nobis heute im Kieler Landtag. Die anderen Fraktionen sahen jedoch keinen aktuellen Handlungsbedarf und lehnten den Antrag ab.
Die Regierungskoalition will die Landesbauordnung vereinfachen, um den Wohnungsbau anzuregen. Insgesamt 32 Paragraphen stehen vor der Umgestaltung. So soll die Aufstockung und die Umnutzung von Gebäuden zu Wohnzwecken erleichtert werden. Allein durch die Aufstockung von Gebäuden könnten im Lande nach Schätzung der FDP „absehbar bis zu 48.000 neue Wohnungen entstehen“.
Zudem wollen CDU, Grüne und Liberale die Verwendung von Holz als Baumaterial erleichtern und die Pflicht zur Nachrüstung von Aufzügen beim Dachgeschossausbau oder bei der Aufstockung abschaffen. Die bisherige Mindestgröße für Abstellräume in der Wohnung steht vor der Abschaffung. Außerdem sollen in beliebten Innenstadtquartieren geringere Abstände zwischen Gebäuden erlaubt werden, um eine Nachverdichtung zu ermöglichen. Eine Baugenehmigung soll nur einmal nötig sein, wenn ein Haus vom selben Typ an mehreren Standorten errichtet wird. Die Koalition strebt auch eine Überarbeitung der Regelungen zur Barrierefreiheit und zur Stellplatzpflicht an.
Die AfD setzt sich für einen zusätzlichen Steuerbonus für Bauherren ein. Die entsprechende Vorlage des Bundesinnenministeriums hat bereits den Bundestag passiert, liegt aber seit vergangenem Dezember im Bundesrat auf Eis. Das Gesetz soll es privaten Investoren ermöglichen, befristet für vier Jahre jeweils fünf Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Wohnung bei der Steuer abzusetzen. Die bereits geltende Sonderabschreibung über zwei Prozent soll bestehen bleiben. Damit könnten in den ersten vier Jahren insgesamt 28 Prozent der Kosten einer neuen Mietwohnung steuerlich abgeschrieben werden.
Die geförderte Wohnung muss mindestens zehn Jahre vermietet werden. Um sicherzustellen, dass die neuen Wohnungen nicht als Ferienwohnungen genutzt werden, wird klargestellt, dass sie dauerhaft bewohnt sein müssen. Zudem dürfen die Anschaffungs- und Baukosten 3000 Euro pro Quadratmeter nicht übersteigen, um Luxuswohnungen von der Förderung auszuschließen. Der Bundesrat hatte eine fehlende Begrenzung der Miethöhe bemängelt und will verhindern, dass Investoren die höchstmögliche Miete verlangen. Außerdem halten die Länder die 3000-Euro-Grenze für zu hoch.
(Stand: 13. Mai 2019)
Vorherige Debatten zum Thema:
März 2019
November 2018
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP – Drucksache 19/1427