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Alle EU-Staaten sind verpflichtet, bis spätestens 2027 ihre Gewässer in einen guten Zustand zu bringen. Schleswig-Holstein wird die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie nicht erreichen, berichtet der Umweltminister. Nun gibt es Streit, was zu tun ist.
Schleswig-Holstein wird die gesteckten Ziele der Wasserrahmenrichtlinie bis 2027 deutlich verfehlen. „Wir setzen uns daher für eine Verlängerung der Richtlinie bei gleichbleibenden Zielen ein“, sagte Umweltminister Jan Philipp Albrecht (Grüne) in einem von CDU, Grünen und FDP geforderten Bericht. Derzeit läuft der zweite von drei Bewirtschaftungszeiträumen.
Den Gewässern im Land gehe es überwiegend schlecht, sagte der Minister. Lediglich gut sechs Prozent der Fließgewässer, 16 Prozent der Seen und kein einziges Küstengewässer erreiche einen guten Zustand. Auch beim Grundwasser ist bei weitem nicht alles klar: Nur knapp die Hälfte des Grundwassers habe einen guten chemischen Zustand, so Albrecht. Hier sei die Landesregierung „lange nicht so weit wie geplant“. Dennoch setze sie weiter auf Freiwilligkeit, denn „nur kooperative Maßnahmen führen dazu, dass die Wasserrahmenrichtlinie akzeptiert wird“, so Albrecht. Positives Beispiel sei die „Gewässerrandstreifenkampagne“ des Landes.
Der Minister betonte zwar, zwischen 2016 und 2018 seien 20 Millionen Euro in bauliche Maßnahmen von Fließgewässern, vor allem für die Durchgängigkeit für Fische, investiert worden. Weitere sieben Millionen Euro flossen in Verbesserungen für Seen, 38 Millionen Euro in Agrar-, Klima- und Umweltschutzmaßnahmen. Als Gründe für den nicht genügenden Sachstand nannte der Minister aber fehlende Flächenzugänge, unzureichende Akzeptanz, vor allem in der Landwirtschaft, sowie fehlende Maßnahmenträger und Fachkräfte. „Viele Landwirte wollen und könnten deutlich umweltfreundlicher handeln“, sagte Albrecht.
Vor allem SPD, Grüne und SSW forderten deutlichere Anstrengungen der Landesregierung bei dem Thema. „Freiwilligkeit bedeutet immer auch Verzögerungen“, mahnte Sandra Redmann (SPD). Wenn diese Dinge nicht reichten, müssten auch „ordnungsrechtliche Konsequenzen“ ins Auge gefasst werden. Wie Redmann sprach sich auch Marlies Fritzen (Grüne) gegen Standardabsenkungen aus, wenn die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie nicht eingehalten werden. Man dürfe „Umweltstandards nicht auf dem Altar der Wirtschaft opfern“. Wegen der „halbherzigen Reform der Düngeverordnung“ drohten Deutschland mehr als 800.000 Euro Strafzahlungen täglich, warnte Fritzen.
Eine „Politik des Wegsehens und Ignorierens“ hielt Flemming Meyer (SSW) der Regierung vor. Die Hälfte des Grundwassers sei „schlecht, vergiftet oder belastet“. Solange der Preisdruck in der Landwirtschaft bestehe, würden die Landwirte weiter düngen und überdüngen, konstatierte er und forderte mehr Vertragsnaturschutz und vor allem einen nachhaltigeren Schutz der Schlei. Die Wasserrahmenrichtlinie werde verletzt, „und zwar ständig und getan wird viel zu wenig. Das ist wie ein Hühneraugenpflaster auf eine klaffende Wunde“, ereiferte er sich.
CDU, FDP und AfD sahen das anders. Freiwilligkeit führe eher zu Erfolg als Verbote, sagte Dennys Bornhöft (FDP). Die Gewässerqualität werde nicht allein durch landwirtschaftliche Düngung, sondern auch durch Mikroplastik, Hormone und Chemikalien stark belastet. Heiner Rickers (CDU) erkannte zwar an, dass Wasser „mit das höchste Gut der Daseinsvorsorge“ sei, er forderte den Minister aber auf, bei der „Bemessung im Kriterienkatalog“ der Wasserrahmenrichtlinie noch einmal nachzubessern. Und Volker Schnurrbusch (AfD) hielt der Landesregierung vor, „verwässerte“ Statistiken zu präsentieren. Im Land müsse nur an „fünf Prozent der Messstellen“ nachgebessert werden. Weniger Dünger in der Landwirtschaft hätte „Qualitäts- und Einkommensverluste“ zur Folge, warnte er.
Aufgefordert von den regierungstragenden Fraktionen wird die Landesregierung das Parlament mündlich über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Schleswig-Holstein informieren. Die EU-Richtlinie ist seit Dezember 2000 in Kraft. Sie gilt europaweit für alle für Oberflächengewässer einschließlich der Übergangs- und Küstengewässer und für das Grundwasser. Ziel ist es, die Gewässer bis spätestens 2027 in einen „guten Zustand“ – ökologisch und chemisch – zu versetzen.
Meldungen der Umweltorganisation für Natur- und Artenschutz WWF aus dem November 2018 zufolge ist ein Drittel der Grundwasservorkommen in Deutschland in „schlechtem chemischem Zustand“. Insbesondere die Belastung mit Nitrat aus der Landwirtschaft und mit Quecksilber sei zu hoch. Außerdem seien „praktisch alle Flüsse“ ausgebaut zu Wasserstraßen, weswegen nur acht Prozent der Bäche und Flüsse als „ökologisch intakt“ bezeichnet werden könnten. Laut WWF gibt es große Unterschiede zwischen den Bundesländern. Bayern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein bildeten zwar die Spitzengruppe, blieben aber dennoch „weit hinter den gesetzlichen Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie zurück“, hieß es.
(Stand: 25. März 2019)
Meldung bei Antragstellung:
Februar 2019 (ohne Aussprache)
Bericht zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
Antrag der Fraktionen von CDU, Grünen und FDP – Drucksache 19/1191
(Landtagsbeschluss vom 15. Februar 2019)
Mündlicher Bericht der Landesregierung