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Sich mit dem Hitler-Regime auseinandersetzen – das sollen auch künftige Generationen. Kein leichtes Unterfangen für die Gedenkstättenpolitik im Zeitalter von Smartphone & Co. Die Landesregierung stellt neue Ideen vor.
Der Landtag hat den vorliegenden Regierungsbericht ohne Aussprache an den Bildungsausschuss überwiesen.
Die Fraktionen hatten am ersten Sitzungstag beschlossen, in dieser Tagung auf eine Aussprache zu verzichten.
Informationen
...zu dem Thema finden Sie in den Rubriken Hintergrund und Dokumente.
Im April 2015 wurde das „Landesgedenkstättenkonzept“ der Öffentlichkeit vorgestellt. Seine politischen Ziele sind die kritische Auseinandersetzung mit der Vergangenheit, indem an Opfer und Verbrechen des Nationalsozialismus erinnert wird, und die Schärfung des Bewusstseins für zukünftige demokratiefeindliche Entwicklungen. Auf Initiative der Regierungsfraktionen berichtet die Landesregierung über die Umsetzung des Konzeptes bis 2018.
Demnach werden 5,5 Millionen Euro von 2015 bis einschließlich 2019 für die Gedenkstättenförderung ausgegeben. Das Fazit der Landesregierung: In nahezu allen Themenfeldern ist es in den vergangenen vier Jahren gelungen, die Gedenkstätten und ihre gesellschaftlich wichtige Arbeit nachhaltig zu stärken.
Besonders an der Schnittstelle von Schule und Kultur haben Gedenkstätten und Erinnerungsorte in Schleswig-Holstein verstärkt als „Orte des Dialogs, der Begegnung und der politischen Bildung fungiert“, heißt es in dem Bericht. Dies habe zur Persönlichkeitsentwicklung, Diskursfähigkeit und Demokratiebildung der Besucher beigetragen.
Die kommenden Jahre 2019 und 2020 stellen der Regierung zufolge gleichermaßen Chancen wie Herausforderungen dar, um mehr junge Menschen für demokratisches Engagement zu gewinnen. In diesem Jahr, das vom Bildungsministerium zum „Jahr der politischen Bildung“ ausgerufen wurde, wird 70 Jahre Grundgesetz und 30 Jahre Mauerfall gedacht. Mit Blick auf 2020 nähert sich der 75. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkrieges. Die Landesregierung pocht auf mehr Hauptamtlichkeit und kommunale Unterstützung, sowie inhaltliche und finanzielle Begleitung, um den Erwartungen nachfolgender Generationen an die Gedenkstättenpolitik gerecht zu werden.
(Stand: 25. März 2019)
Weitere Informationen:
Homepage Gedenkstätten in Schleswig-Holstein
Meldung bei Antragstellung:
September 2018