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Trotz heftigen Widerspruchs aus den Reihen von SPD, AfD und SSW hat Jamaika den Weg für das strittige Vollzuggesetz für die Abschiebehaftanstalt in Glückstadt freigemacht. CDU, Grüne und FDP votierten für das im Innen- und Rechtsausschuss teilweise geänderte Gesetzespaket der Landesregierung. Redner von Union und Liberalen sprachen von einem ausgewogenen Regelwerk, die Grünen verwiesen auf ihre Koalitionsräson. SPD und SSW untermauerten dagegen ihre grundsätzliche ablehnende Haltung zur Abschiebehaft und sahen wie auch der AfD erhebliche Mängel in dem Gesetz.
Der Entwurf regele lediglich die Gestaltung der Haft, stellte Barbara Ostmeier (CDU) in der emotional geführten Debatte klar. Es entscheide nicht, ob jemand in Haft genommen werden müsse. Ostmeier wies zudem auf einige Nachbesserungen hin: So dürfen die Inhaftierten jetzt doch Geld besitzen und würden nachts nicht – wie ursprünglich vorgesehen – eingeschlossen.
Die wenigen Verbesserungen änderten nichts daran, dass die Regeln zur Abschiebehaft sehr stark an den Strafvollzug erinnern, konstatierte Serpil Midyatli (SPD). Dies werde selbst von der Gewerkschaft der Polizei so gesehen. Zudem bleibe der Hauptkritikpunkt bestehen: Die Koalition wolle nicht vermeiden, dass Kinder und Jugendliche in Haft genommen werden können, so Midyatli.
Bislang seien in keinem Bundesland inhaftiert worden, hielt Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) dagegen. Der Minister bezeichnete das Gesetz als „ausgewogen und verlässliche Basis für den Vollzug der Abschiebehaft“. Er stellte zudem klar, dass Abschiebehaft immer nur das letzte Mittel sein könne. Sie sei im Einzelfall von einem Richter zu prüfen und dürfe nur vollzogen werden, wenn „definitiv Fluchtgefahr bestehe“.
Trotz Zustimmung nannte Eka von Kalben (Grüne) das Gesetz die „bitterste Jamaika-Pille“, die ihre Fraktion habe schlucken müssen. Sie halte es für falsch, Flüchtende zu inhaftieren. Doch wenn das Bundesgesetz die Inhaftierung erlaube, sei es besser die Gestaltung der Haft selbst „mit Standards“ in die Hand zu nehmen.
Weitere Hauptredner:
Jan Marcus Rossa (FDP), Claus Schaffer (AfD), Lars Harms (SSW)
Nach langem Ringen steht das Gesetz zum Vollzug der Abschiebehaft in Schleswig-Holstein vor der Verabschiedung. Nachdem CDU, Grüne und FDP gegen das Votum der Opposition im Innen- und Rechtsausschuss für das Regelwerk gestimmt haben, muss der Landtag in der Zweiten Lesung nun noch grünes Licht geben. Im gesamten Diskussionsprozess hatte es immer wieder scharfe Kritik aus den Reihen von SPD und SSW gegeben, die die bereits beschlossene Einrichtung der Abschiebehaftanstalt in Glückstadt (Kreis Steinburg) aus humanitären Gründen generell ablehnen.
In der Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses in der vergangenen Woche kam es erneut zu Wortgefechten. Grund war ein von CDU, Grünen und FDP kurzfristig auf den Tisch gebrachter Änderungsantrag, in dem unter anderem von einer möglichen Fixierung von Abschiebehäftlingen etwa bei „Gefahr in Verzug“ die Rede ist. Obwohl SPD, SSW und AfD noch Beratungsbedarf zu dieser Regelung sahen, entschieden sich die Ausschussmitglieder der Jamaika-Fraktionen dazu, über den Gesetzentwurf abstimmen zu lassen. Serpil Midyatli (SPD) bezeichnete das Vorgehen als „schlechten Scherz“ – auch SSW und AfD reagierten mit Kopfschütteln.
Innenstaatssekretär Torsten Geerdts (CDU) betonte, die Entscheidung über das Abschiebehaftgesetz müsse dringend getroffen werden, „um mit den anderen Bundesländern weiter verhandeln zu können.“ Die Haftanstalt in Glückstadt, die Anfang 2020 in Betrieb gehen soll, will Schleswig-Holstein gemeinsam mit den Nachbarländern Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern nutzen.
(Stand: 25. März 2019)
Debatte Erste Lesung:
September 2018
Weitere vorherige Debatten zum Thema:
Februar 2019
Juni 2018
Entwurf eines Gesetzes über den Vollzug der Abschiebungshaft in Schleswig-Holstein
Gesetzentwurf Landesregierung – Drucksache 19/939
Ausschussüberweisung am 26. September 2018
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses – Drucksache 19/1354