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Top 3 / Zweite Lesung
Entwurf eines Gesetzes für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (Brexit-Übergangsgesetz - BrexitÜG)
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 19/1205
(Ausschussüberweisung am 13. Februar 2019)
Bericht und Beschlussempfehlung des Europaausschusses – Drucksache 19/1300
Top 9 / Wahl
Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Landesverfassungsgerichtes Schleswig-Holstein
Wahlvorschlag des Ausschusses zur Vorbereitung der Wahl der Mitglieder des Landesverfassungsgerichtes – Drucksache 19/1285
Der Landtag hat das von der Landesregierung vorgelegte Brexit-Übergangsgesetz für Schleswig-Holstein einstimmig verabschiedet. Sollte es zu einem geregelten Austritt Großbritanniens kommen, würde das Land noch bis zum 31. Dezember 2020 als EU-Mitglied gelten und damit auch nach dem schleswig-holsteinischen Brexit-Übergangsgesetz als solches behandelt.
Konkret heißt das: Landesregelungen, die auf Bestimmungen Brüssels Bezug nehmen, wären dann auch weiterhin für britische Staatsbürger gültig. Eine Ausnahme ist das Kommunalwahlrecht, das für Briten unmittelbar mit dem Austritt entfallen wird. Das britische Parlament muss dem ausgehandelten Deal bis spätestens 29. März zustimmen, andernfalls folgt ein ungeregelter Austritt Großbritanniens aus der EU.
Debatte Erste Lesung:
Februar 2019
Weitere vorherige Debatte zum Thema:
Januar 2019
Mit 62 von 70 Stimmen hat der Landtag den Rechtsanwalt Ulf Hellmann-Sieg als stellvertretendes Mitglied in das Landesverfassungsgericht gewählt. Das 54-jährige CDU-Mitglied vertritt Nele Matz-Lück bei Bedarf, die Amtszeit läuft bis Ende April 2020. Hellmann-Sieg wurde von Landtagspräsident Klaus Schlie am heutigen Nachmittag vereidigt. Im vergangenen Jahr war es bei der Besetzung des Stellvertreterpostens zu einem Eklat gekommen. Der damalige Kandidat der Koalitionsfraktionen war wegen seinen Kontakten zu einem rechtsgerichteten Verein kurz vor der Wahl zurückgezogen worden.
Das Landesverfassungsgericht besteht aus sieben Mitgliedern. Mindestens drei von ihnen müssen Berufsrichter sein. Gewählt werden die Mitglieder vom Landtag auf die Dauer von sechs Jahren. Es ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig. Abweichend hiervon wurden lediglich bei der ersten Mitgliederwahl vier Richter auf die Dauer von neun Jahren und drei Mitglieder auf die Dauer von sechs Jahren gewählt. Im kommenden Jahr läuft die Amtszeit mehrerer Verfassungsrichter aus, darunter die des Vorsitzenden Bernhard Flor. Er war einst von der SPD vorgeschlagen worden.
Vorherige Debatte zum Thema:
Juli 2018