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Der Landtag ist sich einig: Homosexuelle Menschen sind nicht krank und müssen auch nicht geheilt werden. Mit deutlicher Mehrheit beschlossen die Abgeordneten daher, dass sich die Landesregierung auf Bundesebene für ein Verbot der sogenannten Homo-Heilung einsetzt. Nur die AfD stimmte dagegen. Die Gleichsetzung von Homosexualität und Krankheit sei „eine gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, die in aller Schärfe bekämpft werden muss“, sagte Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) in der Debatte.
Sogenannte Konversions- und Reputationsverfahren seien „widerlich und menschenverachtend“, erklärte Rasmus Andresen (Grüne). Er verwies auf die verschiedenen Arten der sogenannten „Therapien“, die auch in Deutschland von Gesprächstherapien bis zu Elektroschocks reichten. „Dass diese Pseudo-Therapien auch noch über Krankenkassen abgerechnet werden können, ist inakzeptabel und muss gestoppt werden“, sagte Andresen. Flemming Meyer (SSW) unterstützte ihn: Gerade Minderjährige gelte es, vor den „fundamentalistischem und menschenfeindlichem Bild“ zu schützen.
Die Würde des Menschen werde durch sogenannte Homo-Heiler zutiefst verletzt, betonte Serpil Midyatli (SPD). Wie Andresen und Meyer verwies sie darauf, dass solche Therapien zu Depressionen und Selbstmorden führen könnten. Mediziner oder Kirchenleute, die eine solche Ideologie vertreten und derartige Behandlungen anbieten, gehörten „bestraft und weggesperrt“, damit sie „kein weiteres Unheil anrichten“ könnten, so Midyatli. „Sexualität ist weder Geisteskrankheit noch moralisch verwerflich“, sagte Katja Rathje-Hoffmann (CDU), und Dennys Bornhöft (FDP) fügte an: „Krank sind nicht die Homosexuellen, sondern die, die das vermeintlich heilen wollen.“
Der AfD-Abgeordnete Frank Brodehl empfahl hingegen, es bei der bestehenden Rechtslage zu belassen. Der Bürger sei mündig genug, für sich selbst zu entscheiden. Den Antrag der anderen Fraktionen bezeichnete Bodehl als „Symbol-Antrag“.
Die Koalitionsfraktionen wollen sogenannte Konversions- und Reparationstherapien verbieten. Dahinter verbergen sich Behandlungsmethoden, die darauf abzielen, Homosexualität zu „heilen“. Homosexualität sei jedoch keine Erkrankung und müsse auch nicht behandelt werden, so CDU, Grüne und FDP. Für entsprechende Therapien gebe es „keine wissenschaftliche, medizinische oder therapeutische Berechtigung“. Laut Medienberichten gibt es religiöse Kreise, wie etwa den „Bund Freier evangelischer Gemeinden“ oder den „Bund katholischer Ärzte“, die Lesben und Schwule zur Enthaltsamkeit aufrufen und unter Umständen Behandlungen zur „Heilung“ von Homosexualität unterstützen.
Bereits im Koalitionsantrag von Jamaika wird darauf hingewiesen, dass nachgewiesene Folgen von Therapien „Depressionen und eine erhöhte Suizidalität“ sein können. Und weiter: „Nicht Homosexualität, sondern Zurückweisung, Diskriminierung, Stigmatisierung und Mobbing führen zu Erkrankungen.“
Die Bundesregierung hat bereits ihre Unterstützung für ein Verbot der umstrittenen Therapien angekündigt und will bis zum Sommer einen Gesetzentwurf vorlegen. „Homosexualität ist keine Krankheit, und deswegen ist sie auch nicht therapiebedürftig“, sagte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) der „tageszeitung“ Mitte Februar. Unter anderem stehen Berufsstrafen für Ärzte im Raum. Noch fraglich sei ein angemessenes Strafmaß. Eine von den Grünen ins Gespräch gebrachte Geldbuße von 500 Euro hält der Minister für „nicht übermäßig abschreckend“.
(Stand: 04. März 2019)
Sogenannte Homo-Heilung verbieten
Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Grünen, FDP und der Abg. des SSW – Drucksache 19/1306(neu)