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Auch nach 2020 wird es Zuschüsse für die Sanierung der Haupt- und Dorfstraßen in den Gemeinden geben. Das Land kompensiert die entfallenden Bundesmittel – und packt jedes Jahr etwas drauf.
Die Gemeinden in Schleswig-Holstein erhalten ab 2020 mindestens 43,25 Millionen Euro für ihre Infrastruktur und den öffentlichen Personennahverkehr. Einstimmig verabschiedete der Landtag heute das von der Landesregierung vorgelegte Gemeinde-Verkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG).
Mit dem Regelungspaket sollen die zum Jahresende entfallenen Bundesfinanzhilfen aus dem sogenannten Entflechtungsgesetz von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen kompensiert werden. Ab 2021 sieht das Gesetz zudem eine Steigerung der Summe um zwei Prozent pro Jahr vor. 2035 sollen so rund 60 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Dann plant die Landesregierung eine Revision der Mittelvergabe.
Mit dem Geld können die Verkehrsinfrastruktur und der Öffentliche Personennahverkehr vor Ort verbessert werden. 65 Prozent, also rund 28 Millionen Euro jährlich, seien für den kommunalen Straßenbau vorgesehen, erläuterte Bernd Buchholz (FDP). Deckensanierungen von Straßen würden weiterhin mit maximal 50 Prozent gefördert, Neubauten bis zu 75 Prozent. Der Rest fließe vor allem in die Schienen-Infrastruktur und Bahnhofsumgebungen, besonders in die Hinterland-Anbindung der festen Fehmarnbelt-Querung. Der Ausbau der S21 und der S4 aus Hamburg werde allerdings von Impuls-Mitteln bezahlt, betonte der Minister.
Buchholz unterstrich, dass Kommunen nun ab sofort Förderanträge stellen könnten, da Rechtssicherheit bestehe. CDU-Fraktionschef Tobias Koch zählte auf, dass im kommenden Jahr zusätzlich zu dem GVFG auch 11,5 Millionen Euro aus dem kommunalen Finanzausgleich und 15 Millionen Euro aus dem Kommunalpaket für die Verkehrsinfrastruktur zur Verfügung stehen. „Insgesamt sind das rund 70 Millionen Euro“, rechnete er vor.
Weitere Redner:
Beate Raudies (SPD), Lasse Petersdotter (Grüne), Kay Richert (FDP), Jörg Nobis (AfD), Flemming Meyer (SSW)
Das Plenum diskutiert in Zweiter Lesung das von der Landesregierung vorgelegte Gemeinde-Verkehrsfinanzierungsgesetz. Mit dem Regelungspaket sollen 2020 die zum Jahresende entfallenen Bundesfinanzhilfen aus dem sogenannten Entflechtungsgesetz von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen in Höhe von 43,25 Millionen Euro kompensiert werden.
Ab 2021 sieht das Gesetz dann eine Steigerung der Summe um zwei Prozent pro Jahr vor. Mit dem Geld sollen die Verkehrsinfrastruktur und der Öffentliche Personennahverkehr vor Ort verbessert werden. Für 2035 plant die Landesregierung eine Revision der Mittelvergabe. Nach den Beratungen im Wirtschaftsausschuss, im Innen- und Rechtsausschuss sowie im Finanzausschuss haben alle Fraktionen signalisiert, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
(Stand: 11. Februar 2019)
Meldung Erste Lesung:
November 2018 (ohne Aussprache)
Entwurf eines Gesetzes über die Verwendung der Kompen-sationsmittel des Bundes nach Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes und der Landesmittel zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden in Schleswig-Holstein
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 19/1005
Bericht und Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses – Drucksache 19/1218