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13. Februar 2019 – Top 10: Menschen mit Behinderung

Diskussion um Finanzmittel für Selbst­hilfe­einrichtungen

Die AfD fordert einen Fonds für „Selbstvertretungsorganisationen“ von behinderten Menschen. Die anderen Fraktionen weisen den Antrag zurück und verweisen auf verankerte Mittel im Landeshaushalt.

Rollstuhlfahrerin Behinderte Menschen Teilhabe
Die Zahl der Menschen mit einer anerkannten Behinderung lag in Schleswig-Holstein zuletzt bei rund 565.000. Foto: dpa, Patrick Seeger

Eine breite Mehrheit im Plenum hat den AfD-Vorstoß, einen Fonds für sogenannte „Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderung“ aufzulegen, zurückgewiesen. CDU, SPD, Grüne, FDP und SSW wiesen darauf hin, dass im aktuellen Haushalt bereits Mittel für solche Organisationen verankert seien. Zugleich verabschiedeten die fünf Fraktionen einen eigenen Antrag, in dem sie sich grundsätzlich dafür aussprechen, die Inklusion voranzutreiben.

Frank Brodehl (AfD) warf der Jamaika-Koalition vor, die kleinen Selbstvertretungsorganisationen für Behinderte zu vernachlässigen. Als Beispiel nannte er den Verein Zentrum für selbstbestimmtes Leben Nord, der zuletzt vergeblich 37.000 Euro für eine halbe Stelle beantragt habe. Andrea Tschacher (CDU) empfahl der AfD darauf hin, einen Blick in den Haushalt zu werfen, und Sozialminister Heiner Garg (FDP) erläuterte: Der angesprochene Verein werde seit 2019 vom Land gefördert. Dafür habe der Landtag in der Haushaltsdebatte einstimmig – also auch die Afd – votiert. Garg erinnerte zudem daran, dass das Land diverse Organisationen unterstütze, wie etwa den Gehörlosenverband seit 40 Jahren, den Behindertensportverband oder die Norddeutschen Hörbücherei.

Weitere Hauptredner:
Wolfgang Baasch (SPD), Marret Bohn (Grüne), Dennys Bornhöft (FDP), Flemming Meyer (SSW)

Die AfD fordert die Landesregierung auf, „Selbstvertretungs­organisationen von Menschen mit Behinderung finanziell zu unterstützen“. Dabei setzt die Oppositionsfraktion bei Investitionen auf einen „zu schaffenden Fonds“ und bei Personal- und Sachkosten auf einen „institutionellen Zuschuss“. Gefördert werden sollen nach dem Willen der AfD vor allem „wohlfahrtsunabhängige Organisationen der Selbstfhilfe“. Bislang würden sich Selbsthilfe­einrichtungen „überwiegend durch Spenden, Förderbeiträge und kommunale Zuschüsse“ finanzieren. Ein Großteil der Arbeit werde ehrenamtlich geleistet.

Der Fonds für Barrierefreiheit, mit dem die Landesregierung in den kommenden vier Jahren zehn Millionen Euro bereitstellen will, sei ein „erster Schritt in die richtige Richtung“, heißt es in dem Antrag weiter. Bestimmte Bereiche wie etwa Personalkosten würden jedoch nicht abgedeckt.

Rund 565.000 Menschen mit Behinderung im Land

Mit Geld aus dem Fonds für Barrierefreiheit sollen beispielsweise öffentliche Gebäude, Spiel- oder Sportplätze barrierefrei umgerüstet werden können. Finanzielle Unterstützung sei auch möglich für Veranstaltungen, Projekte oder Fortbildungen zu den Themen Inklusion und Barrierefreiheit, gibt die Landesregierung an. So soll Menschen mit Behinderungen die gleiche Teilhabe am öffentlichen Leben gesichert werden. Die entsprechende Förderrichtlinie ist am 1. Februar in Kraft getreten. Nach Angaben der Staatskanzlei können Anträge für das aktuelle Jahr bis Mitte Mai eingereicht werden.

In Schleswig-Holstein lebten nach Angaben des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung Ende 2017 rund 565.000 Menschen mit einer anerkannten Behinderung. Das sind 20.000 mehr als zwei Jahre zuvor. Von ihnen gelten etwa 343.000 als schwerbehindert.

(Stand: 11. Februar 2019)

Vorherige Debatten zum Thema:
Januar 2018 (Fonds Barrierefreiheit)
März 2018 (Teilhabe-Gesetz)

Antrag

Unabhängige Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderung finanziell unterstützen
Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 19/1153 (neu)

Alternativantrag
...der Fraktionen von CDU, SPD, Grüne, FDP und der Abg. des SSW – Drucksache 19/1253 (neu)