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Rund 3.500 Menschen wenden sich Jahr für Jahr an die Bürgerbeauftragte. Das sei eine Mahnung für die Verwaltung, hieß es im Landtag – aber auch eine Aufforderung an die Politik, bessere Gesetze zu mache.
Abgeordnete aller Fraktionen haben die Behörden im Lande zu mehr Bürgernähe aufgerufen. Der Service müsse besser und die Sprache in Briefen und Formularen verständlicher werden. Dies war eine Kernforderung in der Debatte über den Bericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten, Samiah El Samadoni, für das Jahr 2017. „Leider müssen Bürger ihren Rechten oft hinterherlaufen“, klagte Birte Pauls (SPD). Ämter arbeiteten häufig „in engen Korridoren“ und nutzten ihre Ermessensspielräume nicht zum Wohl der Bürger.
„Viele Betroffene haben Probleme mit dem Formular-Dschungel“, betonte Werner Kalinka (CDU) und regte „Bürgerlotsen“ an, die Antragstellern den Weg durch das Behördendickicht erleichtern. „Die Verwaltung soll für die Menschen da sein“ und sei kein „staatlicher Selbstzweck“, merkte Dennys Bornhöft (FDP) an. „Die Behörden sehen sich oft nicht als Dienstleister, sondern stoßen Menschen vor den Kopf“, sagte Flemming Meyer (SSW).
Marret Bohn (Grüne) unterstrich den „Auftrag, die Gesetzeslücken, die offensichtlich vorhanden sind, zu schließen“. Claus Schaffer (AfD) regte an, Kinder nur für die Pflege ihrer Eltern finanziell heranzuziehen, wenn sie mehr als 100.000 Euro im Jahr verdienen. Diesen Punkt unterstrich auch Sozialminister Heiner Garg (FDP) und regte forderte „dringend einen Bundeszuschuss zur Pflegeversicherung“.
3.477 Petitionen haben die Schleswig-Holsteiner im Jahr 2017 an die Bürgerbeauftragte gerichtet. Schwerpunkt war erneut Hartz IV mit 870 Eingaben. Auffällig waren die wachsenden Probleme mit der Gesetzlichen Krankenversicherung. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Petitionen in diesem Bereich um mehr als 120 auf 577 gestiegen. Auch Kita-Gebühren und Unterhaltszahlungen für Kinder von getrennt lebenden Eltern standen für die Bürgerbeauftragte und ihr 15-köpfiges Team auf der Agenda.
3.477 Petitionen haben die Schleswig-Holsteiner im Jahr 2017 an die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten Samiah El Samadoni gerichtet. Schwerpunktthema war Hartz IV mit 870 Eingaben. Auffällig waren zudem die wachsenden Probleme mit der Gesetzlichen Krankenversicherung. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Petitionen in diesem Bereich um mehr als 120 auf 577 gestiegen. Dahinter steckten überwiegend Schwierigkeiten mit dem Krankengeld, Beitragsrückstände und Fälle, bei denen es um den Zugang zur Krankenkasse ging.
„Es handelt sich oft um existenzielle Sorgen und Nöte der Menschen“, führte El Samadoni bei der öffentlichen Vorstellung ihres Berichts aus. Ein Beispiel sei die verspätet eingeholte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, eine bloße Formalität. Wenn die Bescheinigung aber nur einen Tag später ausgestellt werde und dadurch sowohl der Anspruch auf Krankengeld als auch die Mitgliedschaft in der Krankenkasse verloren gingen, „dann werden kranke Menschen ohne Krankenversorgung gestellt und darüber hinaus in erhebliche finanzielle Nöte getrieben“.
Ein anderes Problem seien die Kassenbeiträge von Selbstständigen. Da fiktive Einkommen angenommen werden, habe in einem Fall eine Frau bei einem Verdienst von 10.000 Euro Krankenkassenbeiträge in Höhe von 9.000 Euro zahlen sollen. El Samadoni appelliert an die Landesregierung, sich im Bundesrat für eine Änderung der gesetzlichen Beitragsstrukturen stark zu machen.
Eine weitere Bundesratsinitiative sei notwendig, um das Bildungs- und Teilhabepakets zu reformieren. Die Pauschale für den persönlichen Schulbedarf betrage seit 2009 unverändert 100 Euro. Nach einer Studie im Auftrag des Landes liegen die Kosten pro Schüler im Schuljahr im Durchschnitt jedoch bei 414 Euro.
Im Kita-Bereich liegt den Ausführungen der Bürgerbeauftragten ebenfalls einiges im Argen. Dazu zählten zu hohe Gebühren oder zu geringe Entlastung durch die Sozialstaffel. Es werde für Eltern zudem immer schwieriger, bedarfsgerechte Kitaplätze zu finden – etwa bei einem Vollzeitjob. Handlungsbedarf sieht die Bürgerbeauftragte auch beim Unterhaltsvorschussgesetz. Insbesondere alleinerziehende Mütter, die nach einem One-Night-Stand mit einer Zufallsbekanntschaft schwanger werden, hätten Schwierigkeiten, Unterhaltsvorschuss zu bekommen. „Oftmals müssen diese Mütter die peinlichsten Detailfragen der Behörden zu ihrem Intimleben beantworten und erhalten die Leistung dennoch nicht“, berichtet El Samadoni.
(Stand: 11. Februar 2019)
Vorherige Debatte zum Thema:
November 2017
Weitere Informationen:
Web-Seiten der Bürgerbeauftragte
Bericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein bei dem Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Tätigkeitsbericht für das Jahr 2017 – Drucksache 19/744