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Die Landesregierung hat bekräftigt, dem Landtag bis Mitte 2020 einen Gesetzentwurf zum Ausbau der Windenergie in Schleswig-Holstein vorzulegen. Die Planungen sehen vor, dass bis Ende dieses Jahres ein dritter Planentwurf für Windeignungsflächen steht, der dann unmittelbar in die Anhörung geht. Dies erklärte Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) in einer von der SPD anberaumten Aktuellen Stunde. Oppositionsführer Ralf Stegner (SPD) warf dem Ministerpräsidenten vor, Wahlkampfversprechen gebrochen zu haben.
Die Landesregierung stelle die Klimaziele aufs Spiel, schiebe die Energiewende auf und lasse damit „die Wertschöpfungschance Nummer 1 in unserem Land“ liegen, so Stegner. Grüne und FDP ließen sich dabei von der CDU „über den Tisch ziehen“. Weiter kritisierte der SPD-Fraktionschef „windige Versprechungen“ von Ministerpräsident Daniel Günther (CDU), die er nun nicht mehr einhalten könne. Werde das bestehende Moratorium beklagt, drohe „Wildwuchs“ – und das öffne Populisten „Tür und Tor“, monierte Stegner.
CDU-Fraktionschef Tobias Koch zeigte sich trotz der Kritik „ruhig und entspannt“. Es gebe keinen „Fadenabriss“ beim Windenergie-Ausbau in Schleswig-Holstein. Die Windkraft-Planung hatte 2015 einen herben Rückschlag erlitten. Damals kippte das Oberverwaltungsgericht die damaligen Pläne. Seitdem gilt grundsätzlich ein Moratorium für neue Anlagen, um Wildwuchs zu verhindern. Nur über Ausnahmegenehmigungen sind Neubauten möglich. Laut Koch sind seit Inkrafttreten des Moratoriums über 400 Ausnahmengenehmigungen erteilt worden, davon 44 im vergangenen Jahr, Er erinnerte daran, dass „ein Fünftel der Fläche erstmals im Beteiligungsverfahren“ sei. Dabei werde das Versprechen, die Abstände von Windanlagen zur Wohnbebauung auf 1000 Meter zu vergrößern, eingehalten, so Koch.
Grünen-Fraktionschefin Eka von Kalben sah dagegen „doch einen kleinen Fadenriss“. Durch den Regierungswechsel sei ein Jahr an Zeit verloren gegangen. Allerdings, so von Kalben weiter, hätten CDU, Grüne und FDP „einen guten gesellschaftlichen Kompromiss“ gefunden.
Oliver Kumbartzky (FDP) erinnerte daran, dass schon die Vorgängerregierung das Wind-Moratorium verlängern musste, weil damals über 6000 Stellungnahmen eingegangen waren, die abgearbeitet werden mussten. „Wir wollen keinen Windkraft-Ausbau mit der Brechstange, sondern Gründlichkeit vor Schnelligkeit“, konstatierte er. Der SPD hielt er „kalte, neoliberale Wirtschaftspolitik“ vor. Außer „pastoralem Geschwafel“ käme von den Sozialdemokraten wenig, die Vorwürfe seien „reine Luftnummern“.
Mehr „Offshore“ anstelle von Windparks an Land forderte Jörg Nobis (AfD). Auf See sei die Leistungsfähigkeit höher, es gebe nicht so viele Einwände. Gleichzeitig kritisierte Nobis die „krachend gescheiterte Energiewendepolitik“. Der „staatliche Dirigismus unter ideologischen Vorzeichen“ müsse ein Ende haben, das Energie-Einspeisegesetz gehöre abgeschafft. Strom sei „zum Luxusgut“ geworden. SSW-Frontmann Lars Harms warnte vor „Kettenmoratorien“. Es gebe keine rechtsgültige Planungsgrundlage, trotzdem würden Ausnahmegenehmigungen erteilt. Dadurch steige das Klagerisiko. „Das kann zu Wildwuchs führen“, so Harms.
Innenminister Grote wies das deutlich zurück. Es gebe „Rückfallmöglichkeiten“, die weiterhin für eine geordnete Windkraftplanung angewendet werden könnten, etwa Allgemein- oder Einzeluntersagungen. „Wildwuchs wird in keinem Fall entstehen“, versprach er. Seinen Angaben zufolge gab es Ende 2018 in Schleswig-Holstein 2959 Windkraftanlagen, 117 weitere standen vor Inbetriebnahme. Zusammen kämen die Anlagen auf 6,9 Gigawatt Leistung.
Seit Einführung des Moratoriums vor rund vier Jahren hätten 429 Anlagen mit einer Leistung von 1,3 Gigawatt eine Ausnahmegenehmigung erhalten, zugleich seien 314 Altanlagen in dieser Zeit stillgelegt worden. „Ich sehe daher keinen Stillstand und Fortschritt in jeder Hinsicht“, sagte Grote und betonte: „Wir wollen höchstmögliche Rechts- und Planungssicherheit bei größtmöglicher Entlastung von Bevölkerung und Umwelt.“
Auf Antrag der SPD diskutiert das Plenum in einer Aktuellen Stunde erneut die Ausbauplanung für die Windkraft im Land. Anlass: Die Landesregierung hatte am 15. Januar angekündigt, eine weitere Planungsrunde nachzuschieben. Sie reagierte damit auf tausende Einsprüche gegen die bisherigen Pläne. Der nunmehr dritte Entwurf zum weiteren Ausbau der Windkraft soll nach Angaben des zuständigen Innenministeriums bis Ende des Jahres erstellt werden und danach in die Anhörung gehen. Damit muss dann das Moratorium verlängert werden: Je nach Ausgang der Anhörung könnte sich der Landtag im Sommer 2020 in Erster Lesung mit der weiteren Planung befassen.
Zum zweiten Entwurf waren bis zum Ende der Einspruchsfrist am 3. Januar rund 5200 Einsprüche eingegangen. Um seine Klimaschutzziele zu erreichen, strebt das Land für die Onshore-Windenergie bis 2025 zehn Gigawatt installierte Leistung an. Die Regierung werde auch deshalb parallel zu den laufenden Planungen weiterhin Ausnahmegenehmigungen für neue Anlagen erteilen, sagte Innenstaatssekretärin Kristina Herbst. Um einen geordneten Prozess zu gewährleisten, schlage sie dem Landtag vor, das im Sommer auslaufende Moratorium für neue Anlagen nochmals zu verlängern.
Die Sozialdemokraten kritisierten bereits den Stillstand beim Windkraftausbau scharf. Sie befürchten, dass die Verlängerung des Moratoriums erfolgreich beklagt und damit dem Wildwuchs bei der Windenergie Vorschub geleistet werden könnte. Rückblick: Die ehemalige Nord-Ampel aus SPD, Grünen und SSW hatte im Dezember 2016 auf Druck des Oberverwaltungsgerichts neue Regionalpläne in einem ersten Entwurf für den Windkraftausbau vorgelegt. Diese waren von der neuen Jamaika-Landesregierung kassiert worden, ein neuer Entwurf sah insbesondere Änderung bei den Abstandsregelungen zu Wohnstätten vor. Das von SPD, Grünen und SSW ausgegebene Ziel, eine Stromerzeugung von zehn Gigawatt bis 2025 zu erreichen, streben auch CDU, Grüne und FDP an.
(Stand: 21. Januar 2019)
Vorherige Debatten zum Thema:
Juli 2018 (ohne Aussprache)
Juni 2018
April 2018
März 2018
Januar 2018
Über eine bestimmte Frage von allgemeinem Interesse kann eine Aktuelle Stunde von einer Fraktion oder von mindestens fünf Abgeordneten beantragt werden. Der Antrag muss spätestens zwei Tage vor Sitzungsbeginn gestellt werden.
Bei einer Aktuellen Stunde beraten die Abgeordneten ohne feste Rednerliste über einen landespolitischen Gegenstand von aktueller Bedeutung. Die Redezeit ist auf fünf Minuten pro Beitrag begrenzt. Die Reden sollen frei gehalten werden. Die Gesamtredezeit der Abgeordneten darf 60 Minuten nicht überschreiten; hinzu kommt das Zeitkonto der Landesregierung von maximal 30 Minuten. Werden zwei Anträge ein einer Aktuellen Stunde behandelt, ist die Dauer auf eineinhalb Stunden beschränkt.
Mit einer Aktuellen Stunde wird kein konkreter Beschluss herbeigeführt; sie dient vorrangig dem Meinungsaustausch und der Darstellung der unterschiedlichen Standpunkte gegenüber der Öffentlichkeit.
„Neuer Fahrplan der Landesregierung für die Windenergieplanung“
Bekanntmachung des Landtagspräsidenten – Drucksache 19/1190