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24. Januar 2019 – Top 3: Öffentliche Aufträge

Zweistündiger Schlagabtausch zum neuen Vergaberecht

Schleswig-Holstein bekommt ein neues Vergaberecht für öffentliche Aufträge. Jamaika rühmt Verfahrensvereinfachungen, SPD und SSW prangern den Abbau von Sozialstandards und Nachhaltigkeit an.

Wirtschaftsminister Bernd Buchholz Rede Mindestlohn Sept. 17
Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) bei einer Rede zum Vergabe-Mindestlohn im Mai 2018. Foto: dpa, Carsten Rehder

Begleitet von Protesten des Deutschen Gewerkschaftsbundes vor dem Gebäude hat der Landtag das bis zuletzt heftig umstrittene neue Vergabegesetz  für öffentliche Aufträge verabschiedet. Auch in Zweiter Lesung stieß der Entwurf der Jamaika-Regierung bei SPD und SSW in einer zweistündigen Debatte auf scharfe Kritik. Während die Koalitionsfraktionen mit Unterstützung der AfD von einem „wichtigen Schritt auf dem Weg zum mittelstandsfreundlichsten Bundesland“ sprachen, beklagten SPD und SSW einen Abbau von Sozialstandards und sinkenden Schutz von Arbeitnehmern.

Koalition rühmt Vereinfachungen

Im neuen Gesetz seien „unnötige Dopplungen“ gestrichen, das Verfahren durch den Vorrang der Eigenerklärung vereinfacht und auf den „Zwang zur Einhaltung diverser vergabefremder Kriterien“ verzichtet worden, verteidigte Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) die Reform. Das bisherige Gesetz habe die selbstgesteckten Ziele nicht erreicht, konstatierte er. Stattdessen sei die mittelständische Wirtschaft bei öffentlichen Aufträgen „massiv benachteiligt“ worden. Kritik wies Buchholz zurück: „Wir schaffen keine Sozialstandards und Ziele auf Nachhaltigkeit ab.“

Zuvor hatte CDU-Wirtschaftsexperte Lukas Kilian daran erinnert, dass der Mittelstand sich in jüngster Vergangenheit wegen zu viel Bürokratie nicht mehr an öffentlichen Vergaben beteiligt habe. Ähnlich äußerte sich FDP-Fraktionschef Christopher Vogt. Das neue Gesetz sei „klar verständlich“, regele alles Wesentliche und steigere die Attraktivität öffentlicher Aufträge. Das Gesetz verschlanke das Vergaberecht, lobte auch Volker Schnurrbusch (AfD).

SPD: „Schwarzer Tag für Arbeitnehmer“

Das sei „ein schwarzer Tag für Schleswig-Holsteins Arbeitnehmer“ und „eine Schande für unser Land“, ereiferte sich hingegen Thomas Hölck (SPD). Es handle sich um das schlechteste Vergabegesetz in Deutschland, es fördere Lohndumping und es untergrabe die Einhaltung von Menschenrechten. Der Gipfel der Ungerechtigkeit sei aber der Verzicht auf die umfassende Kopplung der Vergabe an die Tariftreue, so Hölck.

Der SSW-Abgeordnete Flemming Meyer verwies auf einen Betreiberwechsel im Öffentlichen Personennahverkehr in Flensburg. Wie zuvor die SPD kritisierte auch er, dass bei solchen Übergaben öffentlicher Dienstleistungen – wie etwa bei Müllabfuhr oder Öffentlichem Personennahverkehr – das Personal nicht zu den gleichen Konditionen übernommen werden müsse. Hier sei eine Chance vertan worden, nachzubessern, sagte Meyer. Änderungsanträge der beiden Fraktionen von SPD und SSW wurden abgelehnt.

„Kein Anlass zu Weltuntergangsstimmung“

Innerhalb der Jamaika-Koalition gebe es auch weiterhin „ein grundsätzlich anderes Verständnis“ bei dem Thema zwischen CDU und FDP auf der einen und den Grünen auf der anderen Seite, erklärte Rasmus Andresen (Grüne). Er verwies darauf, dass dank der Grünen der bisherige Vergabe-Mindestlohn von 9,99 Euro – der höchste in Deutschland – auch im neuen Vergaberecht festgeschrieben sei. Das Vergabegesetz sei ein „tragbarer Kompromiss“, der „keinen Anlass zu Weltuntergangsstimmung oder billiger Polemik“ biete, so Andresen. Und: „Kommunen wird ja nicht untersagt, auf nachhaltige Beschaffung zu achten.“

Mit einem neuen Vergabegesetz, dem der Wirtschaftsausschuss vergangene Woche bereits zugestimmt hat, will die Landesregierung die Vergabe öffentlicher Aufträge von Kreisen, Kommunen und öffentlichen Unternehmen vereinfachen und damit mittelstandsfreundlicher gestalten. Unter anderem soll künftig ausreichen, wenn Unternehmen sich mit Eigenangaben um Aufträge bewerben. Qualifikationsnachweise müssten dann nur noch von dem Unternehmen erbracht werden, das für den Zuschlag vorgesehen ist.

Das alte Tariftreuegesetz soll mit Inkrafttreten der neuen Regelungen aufgehoben werden. Der von der Landesregierung vorgelegte Entwurf beschränke sich „auf wesentliche Regelungen und verzichte auf redundante und rein deklamatorische Bestimmungen“, heißt es zur Begründung.

Opposition fürchtet Lohndumping

SPD und SSW im Kieler Landtag haben die von der Jamaika-Koalition geplante Reform unterdessen bereits scharf kritisiert. „Mit den Stimmen von CDU, FDP und Grünen wurde heute das schlechteste Vergabegesetz in der Bundesrepublik beschlossen“, kommentierte der SPD-Wirtschaftspolitiker Thomas Hölck nach der Abstimmung im Wirtschaftsausschuss.

Für Unmut sorgt vor allem, dass „auf die verpflichtende Vorgabe von strategischen Kriterien verzichtet werden“ soll, wie es in dem Gesetzentwurf heißt. Das geplante Vergabegesetz stellt mit Verweis auf das Wettbewerbsrecht frei, ob „soziale, gleichstellungs- und umweltbezogene Aspekte“ mit in das Vergabeverfahren einbezogen werden. Damit würden Nachhaltigkeitsaspekte vernachlässigt und Lohndumping ermöglicht, kritisiert die SPD.

Minister verteidigt geplantes Gesetz

Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat vor den Folgen der Änderung des Vergabegesetzes gewarnt. „Für die Menschen in Schleswig-Holstein bedeutet dieses Gesetz nichts Gutes, es ist unsozial, fördert Lohndumping und ist schlecht für die Umwelt“, schrieb der DGB-Nord-Vorsitzende Uwe Polkaehn vergangene Woche in einem an die Landtagsabgeordneten gerichteten Brief.

Dagegen betonte Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP), mit dem vorgelegten Gesetzentwurf aktiven Bürokratieabbau zu betreiben und somit eine große Hürde zu nehmen, um Schleswig-Holstein zum mittelstandsfreundlichsten Bundesland zu machen. Buchholz sieht auch kein Lohndumping: „Der Vergabemindestlohn, mit 9,99 Euro übrigens der höchste deutschlandweit, bleibt auf diesem Niveau erhalten.“ Allerdings gilt dies laut Gesetzentwurf erst ab Aufträgen von 20.000 Euro.

(Stand: 21. Januar 2019)

Debatte / Erste Lesung:
September 2018
Weitere vorherige Debatten zum Thema:
April 2018 (Mindestlohn)
Juli 2018 (Mindestlohn / ohne Aussprache)
Dezember 2017

Zweite Lesung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vergaberechts in Schleswig-Holstein
Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 19/861
Änderungsantrag der Abgeordneten des SSW - Drs. 19/886(Ausschussüberweisung am 05. September 2018)
Bericht und Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses - Drucksache 19/1171

Änderungsantrag

...der Fraktion der SPD – Drucksache 19/1195