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Die Ostseeküste musste in diesem Jahr bereits zwei Sturmfluten standhalten. Einen „Blankoscheck“ wird es für geschädigte Tourismusgemeinden nicht geben. Es gelte, nachhaltige Schutzmaßnahmen zu finden.
Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) hat den von den Januar-Stürmen betroffenen Ostsee-Gemeinden Unterstützung zugesagt. Der Minister versprach „eine schnelle Behandlung“ der Schäden, die einer Zwischenbilanz zufolge auf fünf Millionen Euro geschätzt werden. „Selbstverständlich werden wir die Kommunen nicht im Stich lassen“, erklärte er in einem von der SPD geforderten Bericht. Buchholz stellte aber auch klar, dass das Land keine „Blankoschecks“ verteilen werde und nicht jedes Jahr einen Sonderfonds für Sandvorspülungen auflegen könne.
Wie 2017 handele es sich bei den Schäden zumeist um Sandabspülungen und Küstenabbrüche. Notwendig seien nachhaltige Lösungen. Der Minister wies auf den Zielkonflikt hin, dass die Tourismusorte sich gegen weggeschwemmten Strand oder Abbrüche der Steilküste schützen wollen, die Ostseeküste aber ökologisch eine Ausgleichsküste sei – und da gehörten Abbrüche einfach dazu.
„Nachhaltigkeit ist gut“, konstatierte die tourismuspolitische Sprecherin der SPD, Regina Poersch, in der Aussprache zu dem Bericht. Es seien aber trotzdem Soforthilfen notwendig. Man könne nicht abwarten, bis sich der letzte Sturm in diesem Jahr gelegt habe. Schließlich stehe die neue Tourismussaison vor der Tür.
In dieselbe Richtung argumentierte die AfD. Auch sie forderte für die betroffenen Gemeinden schnelle Hilfe. CDU, Grüne, FDP und SSW warnten dagegen vor Aktionismus und begrüßten die Ankündigung des Ministers, nach einer nachhaltigen Lösung zu suchen.
Weitere Hauptredner:
Klaus Jensen (CDU), Andreas Tietze (Grüne), Oliver Kumbartzky (FDP), Jörg Nobis (AfD), Flemming Meyer (SSW)
Seit Jahresbeginn wurde das Land bereits von zwei Sturmfluten an der Ostsee heimgesucht: Bei der ersten Flut waren am 2. Januar Pegelstände von bis zu 1,79 Meter über normal gemessen worden, bei der zweiten Sturmflut am 9. Januar bis zur 1,36 Meter (beide Werte Lübeck). Ab 1,50 Metern gilt eine Sturmflut als schwer. Die SPD möchte nun von der Landesregierung wissen, was der Angriff der Wassermassen für die touristische Infrastruktur bedeutet.
Der Antrag auf einen mündlichen Bericht im Plenum wurde bereits vor der zweiten Sturmflut am 8. Januar eingereicht. Konkret wird nachgefragt, welche Tourismusgemeinden besonders getroffen wurden, welche Schäden die Flut beispielsweise an Uferanlagen, Promenaden, oder Seebrücken angerichtet hat und wie hoch die finanziellen Schäden für die betroffenen Tourismusgemeinden eingeschätzt werden.
Eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur vom 11. Januar zufolge haben die Küstenschutzanlagen weitgehend den Wassermassen standgehalten. Laut Umweltministerium wiesen einzelne Regionaldeiche nach dem ersten Sturmhochwassers vom 2. Januar „weitergehende Schäden“ durch angeschwemmte Treibsel auf, Steilküstenabbrüche lägen je nach Örtlichkeit „überwiegend im Bereich weniger Dezimeter“ und Dünen und Strandwälle seien „abschnittsweise stärker in Mitleidenschaft gezogen worden“. Unter anderem auf Fehmarn hätten die Wellen einen Strandwall durchbrochen. Als Folge seien einzelne, küstennah liegende Campingplätze überflutet gewesen.
Vorherige Debatte zum Thema:
November 2017
Mündlicher Bericht zu den Auswirkungen der Sturmschäden auf die touristische Infrastruktur
Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 19/1158