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23. Januar 2019 – Top 34: Missbrauch in Heimen

Heimopfer: „Aufarbeitung muss weitergehen“

Gewalt, Isolation, Medikamentenversuche: Tausende Menschen wurden nach dem Zweiten Weltkrieg in deutschen Kinderheimen und Kliniken missbraucht. Der Landtag drängt auf eine umfassende Aufarbeitung.

Kalinka Werner CDU Februar 2018
Der Vorsitzende des Sozialausschusses, der CDU-Politiker Werner Kalinka, im Plenum: „Der Staat muss Garant für die Menschenwürde sein.“ (Archiv-Bild) Foto: Thomas Eisenkrätzer

Der Landtag will die Aufklärung über Misshandlungen in schleswig-holsteinischen Heimen und Kliniken weiter vorantreiben. Einstimmig fordert das Parlament Behörden, Kirchen und Pharmafirmen auf, alle Akten zu den Vorfällen in der Zeit von 1945 bis in die 1980er Jahre offenzulegen. Die Antragsfristen für Opfer, die die Entschädigungsangebote des Landes und des Bundes nutzen möchten, sollen verlängert werden. Zudem müsse es besondere Unterstützung für Geschädigte geben, die aufgrund von Alter oder Krankheit auf Hilfe angewiesen sind.

Tausende Menschen wurden in deutschen Kinderheimen, psychiatrischen Kliniken und Behinderteneinrichtungen misshandelt – unter staatlicher und kirchlicher Obhut. Im Norden geschah dies beispielsweise in Schleswig und Glückstadt. „Wir sind tief betroffen und erschüttert“, sagte der CDU-Abgeordnete Werner Kalinka, der auch Vorsitzender des Sozialausschusses ist. Sein klare Botschaft im Plenum: „Die Aufarbeitung muss weitergehen.“ Der Ausschuss hatte im vergangenen November gemeinsam mit dem Sozialministerium zu einem Symposium ins Landeshaus geladen und Betroffenen die Gelegenheit gegeben, öffentlich ihr Leid zu schildern.

Schläge, Elektroschocks, medizinische Experimente

Opfer berichteten dort von Schlägen, Elektroschocks, Demütigungen und Experimenten mit hoch dosierten Beruhigungsmitteln. Sie erhoben schwere Vorwürfe gegen Ärzte, Pfleger und Mitarbeiter der Jugendämter. Dies seien Verstöße gegen Menschenwürde und Menschenrechte gewesen, so Kalinka: „Was geschehen ist, können wir nicht rückgängig machen, wir wollen aber zuhören, das Gespräch führen und nach Wegen suchen, Versäumtes nachzuholen.“

Wolfgang Baasch, SPD-Abgeordneter und stellvertretender Ausschussvorsitzender, sprach von einem „schrecklichen Kapitel schleswig-holsteinischer Geschichte“. Es sei beschämend, dass die öffentliche Aufarbeitung erst jetzt beginne: „Lange wurde den ehemaligen Heimkindern nicht geglaubt.“ Sozialminister Heiner Garg (FDP) unterstrich: „Das Land bekennt sich zu seiner Verantwortung.“ Zugleich erwarte er aber auch von Kirchen und Industrie, sich ebenfalls zu ihrer Verantwortung zu bekennen. Es dürfe nicht darum gehen, den Ruf einer Institution zu schützen, „indem man Geschehenes unter den Teppich kehrt“.

Bislang vier Millionen Euro Entschädigungszahlungen

Eine Studie der Uni Lübeck, die die Medikamentenversuche an Kindern und Erwachsenen in Schleswig-Holstein untersucht, soll bis Ende 2020 vorliegen. Nach Angaben der Beratungsstelle der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ in Neumünster haben in den vergangenen zwei Jahren 735 Menschen einen Antrag auf Entschädigung gestellt. Bis Ende 2018 wurden mehr als vier Millionen Euro Entschädigung bewilligt.

Weitere Redner:
Marret Bohn (Grüne), Dennys Bornhöft (FDP), Claus Schaffer (AfD), Flemming Meyer (SSW)

Nach einem Symposium zum Missbrauch von Kindern in Heimen und Kliniken in der Zeit zwischen 1949 und 1975, bei dem Betroffene im vergangenen November über ihr Leid berichteten, hat der Sozialausschuss des Landtages seine Forderung nach weiterer Aufklärung und Wiedergutmachung erneut bekräftigt. Einstimmig verabschiedeten die Ausschussmitglieder im Januar eine Erklärung, die an das Plenum geleitet wurde und dort diskutiert werden soll.

In dem Papier spricht sich der Sozialausschuss unter anderem dafür aus, die Aufarbeitung anhand aller „verfügbaren Informationen und Akten“ voranzutreiben. Eine Studie über Medikamentenversuche an Kindern und Erwachsenen in Kliniken und Heimen in Schleswig-Holstein soll bis Ende 2020 vorliegen. Außerdem will der Ausschuss die Antragsfristen für finanzielle Unterstützung verlängern. Nach derzeitigem Stand können sich Betroffene nur noch bis Ende 2019 an die vor zwei Jahren von Bund, Ländern und den großen Kirchen eingerichtete Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ wenden, bei der sie bis zu 9000 Euro Entschädigung beantragen können.

Mehr Informationen:
Sitzung des Sozialausschusses (Januar 2019)
Symposium im Landtag (November 2018)

Ausschuss-Empfehlung

Alle Möglichkeiten der Aufarbeitung nutzen und fortsetzen
Beschlussempfehlung des Sozialausschusses – Drucksache 19/1174