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23. Januar 2019 – Top 14, 23: Internationales Abkommen

Besserer Schutz von Frauen vor Gewalt

Die „Istanbul-Konvention“ sichert Frauen umfangreichen Schutz zu. Nun gelte es, das Abkommen mit Leben zu füllen, hieß es im Landtag. Bei einem Punkt war Jamaika jedoch uneins.

Gewalt gegen Frauen
Gewalt gegen Mädchen und Frauen ist weltweit eine der am weitesten verbreiteten Menschenrechtsverletzungen. Foto: dpa, Maurizio Gambarini

Seit Februar 2018 gilt auch in Deutschland die „Istanbul-Konvention“ des Europarats zum Schutz von Frauen vor Gewalt. Um dieses „völkerrechtlich bindende Instrument“ mit Leben zu füllen, fordert der Landtag ein Maßnahmenpaket von der Landesregierung zur Umsetzung der Konventionsziele Schleswig-Holstein. In einem gemeinsamen Antrag sprechen sich Jamaika-Koalitionäre, SPD und SSW für 30 zusätzliche Frauenhausplätze aus. Außerdem soll das Thema in Kitas, Schulen und Familienbildungsstätten stärker in den Fokus rücken.

Justizministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) kündigte Investitionen in diesem Bereich an. So sagte sie die Finanzierung der geforderten 30 Frauenhausplätze zu und kündigte einen Zuschuss von 4,2 Millionen Euro für das Projekt „Frauen_Wohnen“ an, das Frauen nach einem Aufenthalt im Frauenhaus hilft, eine neue Bleibe zu finden. Auch die Frauenberatungsstellen sollen besser ausgestattet werden. 

Auch Belästigung und Zwangsheirat werden geächtet

Die Konvention sei für „alle staatlichen Organe“ verpflichtend, merkte Serpil Midyatli (SPD) an. Der Schutz der Frauen vor Kriminalität habe „höchste Priorität“, und Frauen könnten sich bei Klagen direkt auf das Abkommen stützen. Dies gelte nicht nur für körperliche Gewalt, sondern auch für Belästigung, Stalking oder Zwangsheirat, fügte Katja Rathje-Hoffman (CDU) an. Jette Waldinger-Thiering (SSW) verwies auf eine Studie, wonach 25 Prozent der Frauen in Deutschland Gewalt durch aktuelle oder frühere Partner erlebt hätten. Und Anita Klahn (FDP) erinnerte daran, dass die Vergewaltigung in der Ehe in Deutschland erst seit 1997 strafbar sei.

Claus Schaffer (AfD) wandte sich gegen eine „geschlechtersensible Erziehung“ in Schulen und Kitas. Es gebe keinen Nachweis, dass dadurch die Gewaltneigung von Jungen und Männern sinke.

Schutz von Frauen in Flüchtlingsheimen

Aminata Touré (Grüne) kritisierte, dass die Bundesrepublik Artikel 59 der Konvention noch nicht unterzeichnet habe. Dieser sichert geflüchteten und zugewanderten Frauen ein eigenes Aufenthaltsrecht zu, wenn sie sich von ihrem Ehemann oder Partner trennen und wenn „besonders schwierige Umstände“ vorliegen – etwa, wenn der Mann gewalttätig ist. Sie sei „enttäuscht“, so Touré, dass die Koalitionspartner CDU und FDP die Forderung, die Bundesregierung müsse ihre Vorbehalte bei diesem Punkt aufgeben, nicht teilten.

Mit großer Mehrheit sprach sich das Parlament jedoch für „geschlechtssensible Asylverfahren“ aus: Frauen müssten in Flüchtlingsheimen besonders geschützt werden, und von Gewalt bedrohte Frauen müsse ein Umzug in eine sichere Unterkunft erleichtert werden. Den Ursprungsantrag hierfür hatte die SPD vorgelegt.

Die sogenannte Istanbul Konvention ist seit Februar auch in Deutschland rechtlich bindend. Mit ihr liegt laut den Koalitionsfraktionen „im europäischen Raum erstmals ein völkerrechtlich bindendes Instrument zur umfassenden Bekämpfung jeglicher Form von Gewalt an Frauen vor“. Die Fraktionen von CDU, Grünen und FDP stellen in einem Antrag Maßnahmen vor, mit denen die Ziele der Istanbul Konvention auch in Schleswig-Holstein umgesetzt werden sollen. In ihrem Antrag fordern sie darüber hinaus die Landesregierung auf, zu prüfen, ob die Maßnahmen dahingehend geeignet sind. Gewalt gegen Mädchen und Frauen ist weltweit eine der am weitesten verbreiteten Menschenrechtsverletzungen und betrifft jede dritte Frau.

Die Koalitionsfraktionen betonen zudem, dass „der Landtag eine bundesweit einheitliche einzelfallunabhängige Finanzierung und eine bundesweit einheitliche Bedarfsplanung für Frauenhausplätze unter Berücksichtigung der Istanbul Konventionen“ begrüße. Der Landtag erkenne des Weiteren „bisherige Maßnahmen der Landesregierung, der Gewalt gegen Frauen entschlossen entgegenzutreten“, an. Darunter zählen laut Antragstellern beispielsweise Plätze für Betroffene in Frauenhäusern und eigenständiges Wohnen für Hilfesuchende.

Einsatz für „geschlechtssensible Asylverfahren“

Im Zuge der Debatte wird ein vorliegender SPD-Antrag mitberaten, der die Landesregierung bittet, sich für „geschlechtssensible Asylverfahren“ einzusetzen. „Dies umfasst auch die rechtliche Anerkennung geschlechtsspezifischer Gewalt als Verfolgungsgrund insbesondere bei Bedrohung durch häusliche oder familiäre Gewalt gegenüber Frauen auch aus 'sicheren Herkunftsstaaten'“, heißt es in dem Papier. In diesem Zusammenhang solle auch der Vorbehalt gegen Artikel 59 der Istanbul Konvention zurückgenommen werden.

(Stand: 21. Januar 2019)

Vorherige Debatten zum Thema:
Juli 2018 (Frauenhäuser)
November 2017 (Frauenhäuser)

Anträge

Gewalt gegenüber Frauen entschlossen entgegen treten
Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Grünen, FDP und der Abg. des SSW – Drucksache 19/1105 (neu)
(Änderungsantrag der Fraktion der SPD – Drucksache 19/1133)
Alternativantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 19/1184

Antrag

Geschlechtssensible Asylverfahren umsetzen – Geschlechtsspezifische Gewalt als Verfolgungsgrund anerkennen
Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 19/1159

Alternativantrag

...der Fraktionen von CDU, Grünen und FDP – Drucksache 19/1201