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Top 10 / Zweite Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Anstalt öffentlichen Rechts „IT-Verbund Schleswig-Holstein“
Gesetzentwurf der Landesregierung
Federführend ist das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung – Drucksache 19/1084
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses – Drucksache 19/1134
Das Land greift den Kommunen beim Aufbruch ins digitale Zeitalter unter die Arme. Einstimmig hat das Plenum grünes Licht für die Etablierung eines „IT-Verbundes Schleswig-Holstein“ gegeben. Sie folgten damit einem Gesetzesvorstoß der Landesregierung. Das kommunale E-Government wird künftig durch eine noch zu gründende Anstalt des öffentlichen Rechtes geregelt werden. Diese wird den Namen „IT-Verbund Schleswig-Holstein“ tragen und die bestehenden Strukturen der Anstalt öffentlichen Rechts „Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein“ (EA-SH) nutzen.
Der „IT-Verbund Schleswig-Holstein“ wird die Aufgaben des EA-SH, des „Kommunalen Forums für Informationstechnik“ (KomFIT e. V.) sowie des Kommunalunternehmens „IT-Verbund Schleswig-Holstein“ (ITVSH-alt) weitgehend übernehmen, wo notwendig, ausbauen und an zentraler Stelle bündeln.
Hintergrund der Neuregelung ist, dass aus Sicht des Landes, aber auch aus Sicht der Kommunen und der kommunalen Landesverbände die derzeitigen Strukturen des E-Government nur bedingt geeignet sind, künftige Herausforderungen in den Bereichen der Digitalisierung und Informationstechnologie anzugehen.