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Vorlage: Sammeldrucksache 19/1041(neu)
Top 5 / Zweite Lesung:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes
(Thema Schülerbeförderung)
Gesetzentwurf der Abg. des SSW - Drs. 19/372
Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses - Drs. 19/1006
Top 6 / Zweite Lesung:
Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der Jagdsteuer
Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drs. 19/758
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses - Drs. 19/1014
Top 7 / Zweite Lesung:
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz und zur Sicherung von Wohnraum
Gesetzentwurf der Abgeordneten des SSW - Drs. 19/721
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses - Drs. 19/1015
Top 8 / Erste Lesung:
Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung behördlicher Bezirke auf den Bereich der Festen Fehmarnbeltquerung
Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 19/997
(Federführend ist das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr)
Top 10 / Erste Lesung:
Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Pflegeberufegesetzes
Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 19/1003
(Federführend ist das Ministerium für Soziales)
Top 11 / Erste Lesung
Entwurf eines Gesetzes über die Verwendung der Kompensationsmittel des Bundes nach Artikel 143c Absatz 1 des Grundgesetzes und der Landesmittel zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden in Schleswig-Holstein (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz- Schleswig-Holstein/GVFG-SH)
Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 19/1005
(Federführend ist das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr)
Top 20 / Antrag:
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit erhalten – deutsch-dänische Kooperation weiterentwickeln – europäischen Mehrwert bewahren
Antrag der Fraktionen von CDU, Grünen und FDP - Drs. 19/1008
Top 22 / Antrag:
Landeswettbewerb Special Olympics regelmäßig durchführen
Antrag der Abg. des SSW sowie der Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP - Drs. 19/1012
Top 29 / Ausschussempfehlung:
Informationen über Familienferien verbessern
Antrag der Abgeordneten des SSW - 19/884
Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses - Drs. 19/972
CDU, Grüne, FDP und AfD haben einen SSW-Gesetzesvorstoß zur Schülerbeförderung zurückgewiesen, die SPD enthielt sich. Die dänische Minderheitspartei wollte mit Blick auf die gesetzlich verankerte freie Schulwahl, dass Eltern künftig grundsätzlich mit finanzieller Unterstützung durch die öffentliche Hand rechnen können – unabhängig wie weit der Weg ihres Kindes zur Schule ist.
Bei der Ersten Lesung im Dezember vergangenen Jahres führten Redner der Jamaika-Koalition an, dass die Schülerbeförderung Aufgabe der Kommunen sei. Zudem warnten sie davor, dass eine solche Änderung des Schulgesetzes zu zusätzlichen Schülerströmen und Kosten für das Land führen könne.
SSW argumentiert mit Recht auf freie Schulwahl
Der SSW hatte mit dem Gesetzesvorstoß, die gesetzlich verankerte freie Schulwahl stärken wollen. Jeder Schüler müsse in der Lage sein, eine attraktive Schule nach Wahl zu besuchen – ungeachtet der finanziellen Möglichkeiten des Elternhauses und ausdrücklich auch unabhängig von Verwaltungsgrenzen, so Lars Harms (SSW) bei der Ersten Lesung.
Hintergrund: Nach der aktuellen Rechtslage brauchen die Kreise eine Kostenerstattung für die Schülerbeförderung nur dann von bewilligen, wenn ein Kind die vom Wohnort nächstgelegene Schule besucht. Als Beispiel für den Konflikt führte der SSW Dithmarschen an: Dort verweigerte der Kreis die Kostenerstattung für Kinder, die die Gemeinschaftsschule Tönning in Nordfriesland besuchen.
Debatte 1. Lesung:
Dezember 2017
Ohne jeglichen Zuspruch blieb ein AfD-Vorstoß, die Jagdsteuer im Land abzuschaffen. Es handele sich um eine „Kann-Steuer“, so das Argument der anderen Fraktionen. Die Steuer zu erheben, stünde den Kreisen frei. Die Einnahmen aus der Jagdsteuer stünden in keinem vernünftigen Verhältnis zum Verwaltungsaufwand, hatte dagegen Jörg Nobis (AfD) den Vorstoß seiner Fraktion bei der Ersten Lesung in der Juni-Sitzung begründet.
Die Jagdsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Kreisen und kreisfreien Städten erhoben werden. Eine Pflicht zur Erhebung einer Jagdsteuer besteht nicht. Steuerpflichtig ist, wer das Jagdrecht ausübt oder ausüben lässt. In Schleswig-Holstein wird die Steuer nicht überall, aber unter anderem in den Kreisen Plön und Schleswig-Flensburg erhoben.
Debatte 1. Lesung:
Juni 2018
In Schleswig-Holstein wird es auch künftig keine Zwangsmaßnahmen geben, um gegen Leerstände oder die Zweckentfremdung von Wohnungen vorzugehen. CDU, Grüne, FDP und AfD erteilten einem entsprechenden, vom SSW eingebrachten Gesetzentwurf eine Absage. Das Vorhaben bedeute einen erheblichen Eingriff in das Eigentumsrecht und sei obendrein zu bürokratisch, hieß es.
Es müssten endlich gesetzliche Grundlagen geschaffen werden, „damit Mietwucher, verwahrloste Wohnungen und die Zweckentfremdung von Wohnraum ein Ende haben“, hatte Lars Harms (SSW) den Vorstoß bei der Ersten Lesung im Juni begründet.
Debatte 1. Lesung:
Juni 2018
Die Landesregierung will verwaltungspolitischen Weichen für die geplante Fehmarnbelt-Querung stellen. Um ein etwaiges Zuständigkeitsgerangel, etwa im Bereich der Rettungsdienste, zu vermeiden, sollen die Bezirke der Landesbehörden, des Kreises Ostholsteins, der Stadt Fehmarn sowie sonstiger Träger der öffentlichen Verwaltung so erweitert werden, dass sie sich auf den Bereich des Baugebietes erstrecken. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Plenum zur Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen.
„Diese Bezirkserweiterung soll dabei schon mit Beginn der Errichtung des Querungswerkes gelten, da bereits zu diesem Zeitpunkt ein Tätigwerden seitens Polizei, Rettungskräften, Ordnungsbehörden und anderen Behörden bzw. Trägern öffentlicher Verwaltung notwendig werden könnte“, heißt es in dem Gesetzentwurf der Landesregierung.
Braucht Fehmarn eine Berufsfeuerwehr?
Konkret geht es vor allem um den Brandschutz und die Frage, ob eine Berufsfeuerwehr auf Fehmarn errichtet werden muss. Denn: Die bei einem Einsatz vom Tunnelbetreiber Femern A/S geplante und finanzierte Schnelleingreiftruppe nach Schweizer Vorbild (St. Gotthard-Tunnel) ist laut „Empfehlung für ein Interventionskonzept“ der International Fire Academy auf die Unterstützung der öffentlichen Feuerwehren der Stadt Fehmarn angewiesen. Da eine Unterstützung im danach vorgesehenen Umfang seitens der ehrenamtlichen Einsatzkräfte der freiwilligen Feuerwehr auf Fehmarn aber nicht geleistet werden kann, sind hauptamtliche Einsatzkräfte erforderlich, die für die unterstützenden Einsätze im Tunnel bis zur Staatsgrenze herangezogen werden.
Das Land werde dafür sorgen, dass die Stadt Fehmarn von zusätzlichen Belastungen durch die Gewährleistung des Brandschutzes im Tunnel freigehalten wird und dafür Sorge tragen, dass „auf die kommunale Seite keine zusätzliche Kostenbelastung für Maßnahmen und Investitionen im unmittelbaren Zusammenhang mit dem abwehrenden Brandschutz der Festen Fehmarnbeltquerung zukommen werden“, heißt es im Papier.
Das Plenum hat die von der Landesregierung vorgelegten landesrechtlichen Ausführungen zum Pflegeberufegesetz des Bundes an den Sozialausschuss überwiesen. Mit dem Regelungspaket sollen die Weichen für die nunmehr nach einem einheitlichen Berufsbild erfolgende Ausbildung in der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflege gestellt werden.
Über das Ausführungsgesetz will die Landesregierung dem für die Gesundheit zuständigen Sozialministerium eine Rechtsgrundlage für Rechtsverordnungen an die Hand geben. Hintergrund ist, dass das Pflegeberufegesetz dem Land eigene Handlungsspielräume eröffnet. „Teilweise sind landesrechtliche Lösungen möglich, teilweise erforderlich“, heißt es dazu in dem Entwurf.
Vorherige Debatten zum Thema:
Juli 2018
September 2017 (Pflegenotstand)
2019 bekommt Schleswig-Holstein vom Bund letztmals über das sogenannte Entflechtungsgesetz von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen 43,25 Millionen Euro überwiesen. Das Geld wird dann wie in den vergangenen zwölf Jahren über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz des Landes an die Kommunen fließen. Mit der Summe soll die Verkehrsinfrastruktur und der Öffentliche Personennahverkehr vor Ort verbessert werden. Damit die Gemeinden auch in Zukunft diesen Aufgaben nachkommen können, hat die Landesregierung nun ein Kompensationsgesetz auf dem Weg gebracht, das vom Plenum an die Ausschüsse Wirtschaft, Innen- und Recht sowie Finanzen überwiesen wurde.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Kommunen 2020 wiederum 43,24 Millionen Euro erhalten. Ab 2021 soll die Summe dann jeweils um zwei Prozent pro Jahr steigen. Für 2035 plant die Landesregierung dann eine Revision der Mittelvergabe.
Angesichts drohender Mittelkürzungen setzt sich Jamaika für den Erhalt und die Weiterentwicklung des INTERREG-Programms ein. INTERREG mache „in herausragender Weise den europäischen Mehrwert deutlich“, heißt es in einem Koalitionsantrag, der jetzt im Europaausschuss beraten werden soll. Gemeinsame Probleme würden gemeinsam gelöst, die Programme von den Regionen für die Regionen selbst entwickelt. Ebenfalls im Ausschuss landete ein Vorstoß von SSW und SPD, der in dieselbe Richtung zielt. Angemahnt wird darin unter anderem, auf den Fortbestand des INTERREG-A-Programms „Deutschland-Danmark“ nach 2020 hinzuwirken.
Laut Jamaika-Koalition sollen die Gelder für alle INTERREG-Programme von derzeit europaweit 10,1 Milliarden Euro auf 8,43 Milliarden zurückgefahren werden. Fördermittel, die für die direkte Zusammenarbeit von benachbarten Regionen vorgesehen sind, sollen nur noch über Landgrenzen fließen. Bislang gibt es auch Geld, wenn Regionen über Seegrenzen hinweg miteinander kooperieren. Zudem plant Brüssel, die förderfähigen Bereiche – die sogenannten Prioritäten, zu denen beispielsweise die nachhaltige Entwicklung gehört – von elf auf sieben zu reduzieren.
Geld für grenzüberschreitende Maßnahmen
Schleswig-Holstein arbeitet unter anderem mithilfe von INTERREG-Mitteln eng mit anderen deutschen Grenzregionen, wie auch den Partnern in Dänemark zusammen. CDU, Grüne und FDP wollen, dass die Landesregierung sich auf Bundes- und europäischer Ebene dafür einsetzt, dass das auch in Zukunft so weitergehen kann.
INTERREG ist eine Gemeinschaftsinitiative des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, der auf die Förderung der Zusammenarbeit zwischen EU-Mitgliedstaaten und benachbarten Nicht-EU-Ländern abzielt. Das Programm unterstützt grenzübergreifende Maßnahmen der Zusammenarbeit wie Infrastrukturvorhaben, die Zusammenarbeit öffentlicher Versorgungsunternehmen, gemeinsame Aktionen von Unternehmen oder Kooperationen im Bereich des Umweltschutzes, der Bildung, der Raumplanung oder Kultur.
Einhellig machen sich die Landtagsfraktion für die Einführung von „Special Olmypics“-Wettkämpfen auf Landesebene stark. Die Landesregierung wurde aufgefordert, sich unter anderem mit dem Landessportverband und dem Landesbehindertenbeauftragten dafür einzusetzen, dass solch eine landesweite Sportveranstaltung künftig im „regelmäßigen Turnus“ stattfinden kann.
Mit der diesjährigen Austragung der deutschlandweiten „Special Olympics“ im Mai in Kiel sei das Thema Inklusion im Sport „der Öffentlichkeit und auch den Sportvereinen nähergebracht worden“, heißt es in einem überfraktionellen Antrag. Mit den „Special Olympics“ auf Landesebene sollen „noch mehr Menschen mit Behinderung für den Sport“ begeistert werden.
Weltweit fünf Millionen Athleten
„Special Olympics“ ist die weltweit größte Sportbewegung für Menschen mit geistiger Behinderung und Mehrfachbehinderung. Durch die Sport-Wettkämpfe soll die Akzeptanz von Menschen mit geistiger Behinderung in der Gesellschaft verbessert werden.
Im Jahr 1968 von Eunice Kennedy-Shriver, einer Schwester von US-Präsident John F. Kennedy, gegründet, ist Special Olympics heute mit nahezu fünf Millionen Athleten in 170 Ländern vertreten. Die deutsche Organisation, die Special Olympics Deutschland (SOD), veranstaltet im jährlichen Wechsel nationale Sommer- und Winterspiele. Vom Internationalen Olympischen Komitee sind die Special Olympics offiziell anerkannt.
Vorherige Meldung zum Thema:
April 2018 (ohne Aussprache)
Weitere Infos:
Landtag empfängt Athleten
In einer gemeinsamen Resolution haben die Abgeordneten des Landtages eine bessere Informationspolitik über finanziell geförderter Familienferien angemahnt. Dabei sollen insbesondere einkommensschwache und kinderreiche Familien in den Fokus gerückt werden. Die Landesregierung soll sich darüber „mit den zuständigen Kreisen und kreisfreien Städten abstimmen und gegebenenfalls auch die Sozialverbände und weitere in Frage kommenden Institutionen mit einbeziehen“, heißt es in dem Papier.
Ausgangspunkt des Beschlusses war ein SSW-Vorstoß, der in den Ausschussberatungen neu formuliert worden war.
Vorherige Meldung zum Thema:
September 2018 (ohne Aussprache)