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Mit einer Datenbank auch den letzten Kita-Platz finden – diese Idee zündet im Landtag. Ein Vorstoß für die Kostenerstattung bei der Wahl wohnferner Kitas erzeugt dagegen Widerspruch.
Mit dem Vorstoß wohnortferne Kita-Plätze, die etwa auf dem Arbeitsweg der Eltern liegen, als bedarfsgerecht anzuerkennen, ist der SSW im Plenum auf breiten Widerspruch gestoßen. Mit Blick auf die von der Landesregierung geplante Kita-Reform warnten CDU, FDP und Grüne vor bildungspolitischer Flickschusterei.
Hintergrund des SSW-Ansinnens ist, dass es nach jetziger Rechtslage immer wieder zu Unstimmigkeiten über die Kostenerstattung zwischen den Wohnort- und Standortgemeinden kommt. Der Gesetzentwurf wurde zur Beratung an den Sozialausschuss überwiesen. Dort landete auch ein Antrag der Jamaika-Koalition. Der Vorstoß sieht vor, dass alle Kita-Träger Informationen über ihre Einrichtung in die bereits existierende Kita-Datenbank einspeisen müssen, damit unter anderem in den Kindergärten freigebliebene Plätze vergeben werden können.
„Wir wollen, dass die Eltern ein echtes Wunsch- und Wahlrecht haben“, verteidigte Flemming Meyer (SSW) den Vorstoß seiner Partei zur Wahlfreiheit einer Kita. Dies gelte auch für all jene, die zur Arbeit pendeln. Da hake es aber, monierte er. Dabei gehe es hier um „einen entscheidenden“ Beitrag der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Die SSW greife mit ihrem Vorstoß einen wichtigen Punkt auf, anerkannte Anita Klahn (FDP). Auch die Koalition sei für die Wunsch- und Wahlrecht der Eltern sei. Allerdings wolle man keine „Flickschusterei“. Das Problem werde in der laufenden Kita-Reform angegangen, sagte sie.
In dieselbe Richtung argumentierte Sozialminister Heiner Garg (FDP). Man sei angetreten, um eine grundlegende Kita-Reform auf den Weg zu bringen. Was man beenden wolle, so der Minister, sei „das kurzfristige Nachsteuern auf dem Erlasswege“. Eine Gesetzesänderung „mitten in der Umstrukturierung“ komme aber nicht in Frage. Er hoffe, erklärte Garg, dass die Kita-Reform bis zum Sommer 2019 vorliege und spätestens im Sommer 2020 in Kraft treten könne.
Im Moment gehe es gar nicht um die Wahlfreiheit, ob ein Kind in eine religiöse Kita gehen solle oder in eine, wo Plattdeutsch unterrichtet wird, sagte Eka von Kalben (Grüne). Im Moment gehe es darum, dass die Eltern schnell einen Kita-Platz bekommen.
Unisono Zuspruch gab es im Plenum für den Koalitionsvorstoß der verpflichtenden Kita-Datenbank. Es sei „megabedauerlich“, dass die bestehende, auf freiwilliger Basis laufende Datenbank, sich nicht fülle, konstatierte Serpil Midyatli (SPD). Deshalb scheine es die einzige Lösung zu sein, die Einträge „verpflichtend einzufordern“.
Nur vier von zehn Tagesstätten hätten sich eingetragen, rechnete Doris von Sayn-Wittgenstein (AfD) vor. Bei den Tagesmüttern seien es nur 20 Prozent gewesen. Deshalb werde auch von ihrer Fraktion der Vorstoß von CDU, Grünen und FDP „ausdrücklich unterstützt“. Auch Sozialminister Garg warb für eine „Weiterentwicklung der Datenbank“ zu einem „verlässlichen Planungsinstrument“.
Mit einer Gesetzesänderung will der SSW dafür sorgen, dass die Wohnortgemeinde eines Kindes, das in einer außerhalb gelegenen Kita betreut wird, nicht auf den Betreuungskosten sitzen bleibt. Bislang könne es zwischen Wohnortgemeinde und Standortgemeinde eines von den Eltern gewünschten Kindergartens zu „Unstimmigkeiten über die Kostenerstattung kommen, wenn nicht klar ist, ob ein Kindergartenplatz bedarfsgerecht ist“, heißt es zur Begründung.
Derzeit ist im Kita-Gesetz festgelegt, dass „die Standortgemeinde einen Anspruch auf Erstattung der Kosten gegenüber der Wohngemeinde“ hat, wenn „ein bedarfsgerechter Platz nicht zur Verfügung stand“. Der SSW will nun gesetzlich regeln, dass auch ein Platz in einer Kita, die zwar außerhalb des Wohnorts, aber auf dem Weg zur Arbeitsstätte der Eltern liegt, als bedarfsgerecht anerkannt wird.
Mitberaten wird ein Antrag von CDU, Grünen und FDP, die eine für alle Träger von Kindertageseinrichtungen verpflichtende Datenbank einführen wollen. So soll die seit 2016 bestehende Kita-Datenbank ausgeweitet werden und ein Portal entstehen, „in dem alle Einrichtungen, die eine planmäßige Kindertagesbetreuung anbieten, ihre freien Plätze melden und Eltern sich auf diese Plätze bewerben können“, heißt es in dem Antrag. Außerdem sollen sich Eltern auf der Plattform etwa über Kosten, pädagogische Konzepte und Barrierefreiheit informieren können.
(Stand: 5. November 2018)
Vorherige Debatten/Meldungen zum Thema:
April 2018, Juli 2017 (Kita-Gebühren-Reform)
November 2017 (Finanzmittel)
Ausschuss-Meldung:
September 2018 (Zwischenstand Kita-Reform)
Änderung des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen (Kindertagesstättengesetz - KiTaG)
Gesetzentwurf der Abgeordneten des SSW – Drucksache 19/1011
Einführung einer verpflichtenden Kita-Datenbank
Antrag der Fraktionen der CDU, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP – Drucksache 19/1018