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Die Mehrheit im Landtag unterstützt die Landwirte bei deren Forderung nach Entschädigungszahlungen bei Gänsefraßschäden. Zugleich gibt es aber auch Stimmen, die für den Abschuß der auf den Feldern ungebeten Wildgänse eintreten.
Die Landesregierung setzt sich für Entschädigungszahlungen von Landwirten ein, deren Felder von Wildgänsen abgefressen wurden – bevorzugt mit EU-, notfalls auch mit Landesmitteln. Der immer wiederkehrende Konflikt zwischen Artenschutz und Landwirtschaft lasse sich nicht kurzfristig und nur mit flexiblen Maßnahmen lösen, machte Agrarminister Jan Philipp Albrecht (Grüne) in einem von der Jamaika-Koalition geforderten mündlichen Bericht deutlich und erhielt dafür grundsätzlich Unterstützung von CDU, SPD, Grünen, FDP und SSW. Die AFD wendet sich gegen eine „Willkommenskultur von afrikanischen Tieren“ und spricht von „verfehltem Naturschutz“.
9100 Hektar landwirtschaftliche Fläche seien in diesem Jahr im Land durch Gänsefraß geschädigt worden, sagte der Minister. Bei dem „Gänsemelder“ auf der Homepage seines Ministeriums seien 290.000 Meldungen eingegangen, vor allem über Grau- und Nonnengänsen. Das Gänsemanagement sei untrennbar mit einem Monitoring verbunden. „Nur mit genauen Daten können wir passgenaue Lösungen erarbeiten“, so der Minister. Die Maßnahmen müssten dabei immer wieder angepasst werden. Eine wichtige Rolle spielt nach den Worten von Albrecht auch der vom Bauernverband angeregte Gesprächskreis „Wildgänse in der Landwirtschaft“.
Ähnlich äußerte sich die Grünen-Abgeordnete Marlies Fritzen: „Lösungen müssen sich immer wieder verändern, aber rechtskonform sein“, sagte sie. Sowohl Naturschutz wie auch Landwirte hätten ein Recht gehört und beachtet zu werden. Beide Seiten müssten aber auch an Lösungen mitwirken. Kurzfristig seien Entschädigungszahlungen in Ordnung, mittelfristig aber nur „ein therapeutisches Instrument“, das die Situation nicht verbessere, meinte Oliver Kumbartzky (FDP). Es gelte, „ein geeignetes, erforderliches und angemessenes Regulativ zu finden“, das ergänzend zu den eingeleiteten Maßnahmen, wie dem Monitoring, hinzugezogen werden könne.
Für Flemming Meyer (SSW) reicht das Spektrum der Möglichkeiten von ackerbaulichen Maßnahmen, Vergrämungsaktivitäten, die Schaffung von Äsungsflächen und Ausweichflächen oder Bestandsregulierungen. Aber „ohne die verstärkte Zusammenarbeit im Rahmen der Trilateralen Wattenmeerkonferenz, können wir das Problem nicht bewältigen oder in den Griff bekommen“, sagte er.
Klaus Jensen (CDU) forderte auch eine Vergrämung, um das Ausmaß der Schäden einzudämmen. Und: Ein Ausufern der Population diene keinem – „Wir müssen auch mal schießen dürfen“, so Jensen. „Das scheint das neue Motto der CDU bei allen Themen zu sein“, monierte daraufhin Sandra Redmann (SPD) und unterstrich den Stellenwert des Naturschutzes beim Gänsemanagement.
Volker Schnurrbusch (AfD) wies auf die Probleme der Landwirte hin, die unter den Fraßschäden leiden und dadurch vielfach geringere Erträge einfahren. Auch werden „heimische Brutvögel durch die invasiven afrikanischen Gänse verdrängt und verfolgt“, so Schnurrbusch. Er zitierte einen Wildbeauftragten der Stadt Heilbronn, der es auf „den Punkt“ bringe mit seiner Aussage: „Das Töten von Tieren ist die Ultima Ratio“. Die notwendige Reduzierung der Gänse müsse „notfalls auch durch Vergrämung“ geschehen, sagte der AfD-Abgeordnete.
Durch starke Anstiege der Bestände von Enten und Wildgänsen in den vergangenen Jahren, haben die Schäden auf landwirtschaftliche Nutzflächen an der Nordseeküste stark zugenommen. Rund um die Zugvogel- Rastgebiete fressen sich die Vögel für ihren Weiterflug satt und sorgen auf Acker- und Weideflächen teilweise für Totalausfälle. Vor zwei Jahren hat die Landesregierung erste Schritte in puncto Gänsemanagement eingeleitet. Nun fordern die Koalitionsfraktionen die Regierung dazu auf, einen mündlichen Bericht zum jetzigen Stand des Gänsemanagements in Schleswig-Holstein vorzulegen.
CDU, Grüne und FDP bitten die Regierung, über die Datenerfassung von Gänsebeständen und Fraßschäden Auskunft zu erteilen. Neben den „monetären Bewertungen“ der Schäden, soll zudem der „Stand des landesweiten Handlungskonzepts sowie der von internationalen Managementplänen“ dargelegt werden. Auch über „Entschädigungszahlungen aus EU-Mitteln unter möglicher Zuhilfenahme von Landesmitteln“ soll die Regierung Bericht erstatten.
Bereits im Juni 2016 hatte der Landtag ein Konzept für die Abstimmung internationaler Managementpläne und landesweit abgestimmter Handlungskonzepte zu den Fraßschäden in der Landwirtschaft beschlossen. Die CDU hatte die Regierung aufgefordert, das bereits bestehende „Gänsemonitoring und Gänsemanagement“ in „abgestimmter Vorgehensweise“ mit Niedersachsen, den Niederlanden und Dänemark fortzuführen und zu intensivieren. Dies sei notwendig, um bedrohte Gänsearten zu schützen und Populationen häufiger Arten zu begrenzen, hieß es.
Bei der Entwicklung eines „landesweit abgestimmten“ Handlungskonzeptes für gänsebedingte Fraßschäden in der Landwirtschaft“ war neben einer kontinuierlichen Datenerfassung auch eine Kooperation mit Landwirten, Jägern und Naturschützern gefordert worden. Der Landtag hatte die Regierung darüber hinaus dazu aufgefordert, sich für internationale Kooperationen, bei denen Managementpläne von Ländern entlang der Zugwege der Tiere abgestimmt werden, einzusetzen.
(Stand: 5. November 2018)
Meldung bei Antragstellung:
Juni 2018 (ohne Aussprache)
Mündlicher Bericht zum Gänsemanagement Schleswig-Holstein
Antrag der Fraktion von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP - Drucksache 19/745
(Landtagsbeschluss vom 15. Juni 2018)