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Elektro-Waffen sollen Polizisten schützen und den Schusswaffengebrauch vermeiden. CDU und FDP wollen „Taser“ testen, die AfD fordert eine Gesetzesänderung. Aber es gibt auch kritische Stimmen.
Nach mehreren Messerattacken auf Ordnungshüter in diesem Jahr könnten Schleswig-Holsteins Polizisten bald mit neuartigen Elektro-Waffen ausgerüstet werden. Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) kündigte einen Modellversuch mit sogenannten Tasern an. Allerdings hat insbesondere der grüne Koalitionspartner noch Beratungsbedarf. Der Landtag debattierte das Thema auf Initiative der AfD. Die Oppositionsfraktion legte einen Gesetzentwurf vor, um den Weg für „Distanz-Elektroimpulsgeräte“ freizumachen. Darüber berät nun der Innen- und Rechtsausschuss.
Es sei dringend erforderlich, im Landesverwaltungsgesetz die Lücke zwischen Schlagloch und Pfefferspray auf der einen Seite sowie Schusswaffen auf der anderen Seite zu schließen, betonte Claus Schaffer (AfD). Der „Taser“ biete eine „zusätzliche Möglichkeit, den zumeist tödlichen Schuss zu vermeiden“, so Schaffer: „Am Ende werden Taser Menschenleben retten.“ Die Waffen verschießen Drähte, die sich mit einem Widerhaken an den Angreifer heften und ihn mit Elektroschocks kampfunfähig machen sollen.
Innenminister Grote plant ein Modellprojekt, allerdings zunächst nur bei polizeilichen Spezialkräften. Es müssten zunächst die „Erfahrungen aus einem abgegrenzten Bereich“ ausgewertet werden, „bevor wir die gesamt Schutzpolizei ausstatten“. Die Regierung arbeite derzeit an einer „Schwachstellenanalyse des Polizeirechts“, so Grote. Die Ergebnisse sollen zum Jahresende veröffentlicht werden. Danach werde ein Gesetzentwurf vorgelegt, der nicht nur den „Taser“, sondern auch den Einsatz von Schusswaffen grundsätzlich neu regeln soll.
Tim Brockmann (CDU) sprach sich klar für die neue E-Waffe aus: „Ich frage mich, warum wir unseren Polizisten dieses Mittel verweigern sollten.“ Er sei „überzeugt“, dass niemand leichtfertig ein solches Gerät einsetzen werde. „Alles was unterhalb einer Schusswaffe liegt, sollte mindestens getestet werden“, fand auch Jörg Hansen (FDP). Allerdings sah er als Polizeibeamter auch praktische Problem: „Wo sollen wir das Gerät unterbringen?“ Polizisten seien mit Waffe, Reservemagazin, Handschellen, Funkgerät und Taschenlampe ohnehin schon schwer beladen.
Er sei „misstrauisch gegenüber Schnellschüssen“, stellte Burkhard Peters (Grüne) klar. Seine Partei habe „den Anspruch, im Bereich der inneren Sicherheit die Dinge gründlich zu beleuchten“. So sei in Nürnberg ein Mann nach „Taser“-Beschuss verstorben: „Die Gefährlichkeit wird regelmäßig unterschätzt.“
Auch Kathrin Wagner-Bockey (SPD) sah in der Elektro-Pistole keine „menschenfreundliche Wunderwaffe“. Die Kriminalkommissarin befürchtete, dass Polizisten in der „Hektik des Einsatzes“ künftig „eine Entscheidung mehr“ zu treffen hätten - und das „in Bruchteilen von Sekunden“. Lars Harms (SSW) mahnte, die neue Technik müsse „in Ruhe“ geprüft werden. Es gebe keinen Notstand, denn Deutschland sei ein friedliches Land: „Viele Polizisten kommen durch ihr Berufsleben, ohne einmal die Schusswaffe gezückt zu haben.“
Schleswig-Holsteins Polizisten sollen mit „Distanz-Elektroimpulsgeräten“ ausgerüstet werden, um sich besser gegen die steigende Zahl von körperlichen Angriffen verteidigen zu können. Das fordert die AfD. Die auch „Taser“ genannten Waffen verschießen Drähte, die sich mit einem Widerhaken an den Angreifer heften und ihn mit Elektroschocks kampfunfähig machen sollen.
Laut einem Medienbericht habe Innenstaatssekretär Torsten Geerdts auf dem Landesdelegiertentag der Deutschen Gewerkschaftspolizei bereits angekündigt, dass die Landespolizei die 50.000-Volt-Geräte in einem Pilotprojekt testen werde. Eine offizielle Entscheidung hat das Jamaika-Kabinett aber noch nicht verkündet.
Insbesondere die wachsende Zahl an Messerangriffen auf Ordnungshüter mache diesen Schritt notwendig, argumentiert die AfD. Bislang nennt das Landesverwaltungsgesetz „Schlagstöcke, Pistole, Revolver, Gewehr und Maschinenpistole“ als mögliche Polizeiwaffen. Der „Taser“ würde nach Auffassung der AfD eine Gesetzeslücke schließen. Denn der Schlagstock sei gegen Messerangreifer oft nicht effektiv. Eine Schusswaffe wiederum berge das Risiko einer tödlichen Verletzung.
In Schleswig-Holstein sorgten in diesem Jahr zwei Messerattacken auf Polizeibeamte für Aufsehen. Im Mai überwand eine Polizistin einen Angreifer am Flensburger Bahnhof. Im Oktober kam es in Bad Oldesloe zu einer Auseinandersetzung zwischen einem Polizisten und einem 21-Jährigen. Der Polizist verteidigte sich laut Medienberichten mit seiner Dienstwaffe, der Angreifer starb an den Schussverletzungen. Insgesamt wurden im Lande im vergangenen Jahr laut Kriminalstatistik 374 Polizisten im Dienst verletzt. Im Jahr zuvor waren es 441.
(Stand: 5. November)
Vorherige Meldung zum Thema:
Januar 2018 (Schusswaffengebrauch/ohne Aussprache)
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz – LVwG
- Änderung des § 251 LVwG, Begriffsbestimmung -
- Änderung des § 259 LVwG, Warnung -
Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 19/1000