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Wortungetüme und Bandwurmsätze – wenn es um „Behördensprache“ geht, verstehen viele Bürger nur „Bahnhof“. Die SPD fordert eine bürgerfreundliche Sprache und erntet fraktionsübergreifenden Zuspruch.
Mit Wohlwollen hat das Plenum auf den SPD-Vorstoß reagiert, behördliche Vordrucke, Formulare und Bescheide in Schleswig-Holstein verständlicher zu formulieren. Dies würde auch der Akzeptanz der Verwaltung förderlich sein, hieß es fraktionsübergreifend. Die SPD fordert in ihrem Antrag zudem, die „zielgruppengerechte und bürgerfreundliche Amtssprache“ zu einem festen Bestandteil in der Ausbildung zu machen.
Viele Bürger hätten Probleme, verschachtelte Sätze zu verstehen, sagte Birte Pauls (SPD) in der Debatte. Sie warnte: Wenn die eine Seite nicht verstehe, was die andere wolle, „kann dies zu einer Entfremdung führen“. Hart ins Gericht ging die Sozialdemokratin mit der landespolitischen Entscheidung, die Informationen zur letzten Kommunalwahl nur noch im Internet in Leichter Sprache zur Verfügung zu stellen. Die Entscheidung sei eine „Rolle rückwärts in der Integration“, so Pauls. Sie bezog sich auf einen Regierungsbericht über die neuen „barrierefreien Informationen zur Kommunalwahl“, der in der Debatte mitberaten wurde.
In dem Bericht zieht die Landesregierung ein positives Fazit. Im Gegensatz zur Landtagswahl vor zwei Jahren habe es seitens der Wähler bei der Kommunalwahl im Mai keinerlei negative Kritik gegeben. Die Resonanz aus den Gemeinden und Kreisen sei durchweg positiv“ gewesen, heißt es in dem 24-seitigen Papier.
Die Verpflichtung zur Leichten Sprache bei der letzten Landtagswahl im Mai 2017 hatte das Parlament Ende vergangenen Jahres zurückgenommen, nachdem die Wahlunterlagen in Leichter Sprache zu teils deutlich negativen Reaktionen bei den Wählern und in der Presse geführt hatten. Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) betonte: Das überarbeitete Internetangebot zur diesjährigen Kommunalwahl habe „für viele Menschen einen Mehrwert geschaffen“, die Erfahrungen sollen auf die Informationsangebote zu Landtagswahlen übertragen werden. Darüber hinaus, so Grote, will das das Land freiwillig ein solches Angebot für die kommende Europawahl zur Verfügung stellen.
Mit Blick auf den Antrag für eine bürgerfreundliche Sprache in der Verwaltung räumte der Minister ein, dass Behörden „verständlich“ informieren sollen. Er schränkte aber zugleich ein: Es müsse auch „rechtssicher“ formuliert werden. In dieselbe Richtung argumentierte Burkhard Peters (Grüne). Er selbst verstehe bisweilen das „Kauderwelsch“ nicht, das ihm als Anwalt auf den Tisch komme. Das Problem sei jedoch nicht leicht zu lösen. Wenn es beispielsweise um das Sozialgesetzbuch II gehe, sei es sehr schwer, Rechtssicherheit und Bürgerfreundlichkeit miteinander zu verbinden.
Der SPD-Antrag und der Regierungsbericht wurden an den Innen-und Rechtsausschuss überwiesen.
Weitere Hauptredner:
Claus Christian Claussen (CDU), Jan Marcus Rossa (FDP), Claus Schaffer (AfD), Lars Harms (SSW)
Die SPD setzt sich für eine verständlichere Sprache in amtlichen Bescheiden und Vordrucken auf kommunaler Ebene, auf Landes- und auf Bundesebene ein. Hierfür soll die Landesregierung Strukturen auf den Weg zu bringen. Eine bürgerferne Amtssprache habe weitreichende Konsequenzen, wenn behördliche Entscheidungen nicht nachvollziehbar und schwer verständlich formuliert seien, meinen die Sozialdemokraten. Weiter heißt es in dem vorliegenden Antrag: Die „zielgruppengerechte und bürgerfreundliche Amtssprache soll auch Bestandteil der Ausbildung von Verwaltungsfachpersonen in Schleswig-Holstein sein“.
In der Begründung des Antrags wird auch auf Erfahrungen der Bürgerbeauftragten Samiah El Samadoni verwiesen. Mitte Oktober hatte El Samadoni per Pressemitteilung die Verwaltung zu mehr Bürgerfreundlichkeit aufgerufen. Ihre Kritik: Auskünfte und Bescheide der Behörden seien von Betroffenen häufig nicht zu verstehen, es werde zum Teil eine viel zu komplizierte Amtssprache verwendet oder Entscheidungsgründe würden gar nicht erst erklärt. „Mir begegnen aber auch zunehmend Menschen, die von Behörden überhaupt nicht über ihre Ansprüche informiert und unterstützt werden“, ließ die Bürgerbeauftragte wissen. Die Verwaltung müsse verstehen, dass sie im Dienst der Menschen stehe und nicht gegen sie arbeite.
Nachdem die Wahlunterlagen in Leichter Sprache zur Landtagswahl 2017 zu teils deutlich negativen Reaktionen bei den Wählern und in der Presse geführt hatten, hatte der Landtag zunächst nur für die Kommunalwahl 2018 einen neuen Weg vorgegeben, um die Wahlberechtigten mit barrierefreien Informationen rund um die Wahl zu versorgen. Das Innenministerium legt nun den Evaluations-Bericht vor.
Die Resonanz aus den Gemeinden und Kreisen nach den Änderungen sei „durchweg positiv“ gewesen, heißt es im 24-seitigen Papier. Im Gegensatz zur Landtagswahl habe es seitens der Wähler bei der Kommunalwahl im Mai keinerlei negative Kritik gegeben. Dadurch seien die Mitarbeiter vor Ort entlastet beziehungsweise nicht zusätzlich belastet worden und konnten sich auf das eigentliche Wahlgeschäft konzentrieren. Die Verpflichtung zur Leichten Sprache in den Wahlunterlagen zur Landtagswahl hatte das Parlament im vergangenen Jahr zurückgenommen.
Vor allem die neu eingeführte begleitende Broschüre in Leichter Sprache zur Kommunalwahl sei positiv angenommen worden – es habe zahlreiche Nachbestellungswünsche gegeben. In Gesprächen mit Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sei die Form und Gestaltung der Informationsbereitstellung gelobt worden. So habe etwa der Gehörlosenverband Schleswig-Holstein mitgeteilt, dass die Videos in Gebärdensprache gut bei den Mitgliedern angekommen seien. Allerdings gab es zu den fremdsprachlichen Informationen wie Dänisch, Russisch, Arabisch oder Türkisch keine Rückmeldungen, die bereitgestellten Internetseiten seien nur selten aufgerufen worden.
Das Gesamtpaket konnte mit einem Einsatz von rund 10.000 Euro realisiert werden, heißt es in dem Bericht. Dabei wirkte es kostenreduzierend, dass die barrierefreie Gestaltung des Internetauftritts nicht extern vergeben werden musste.
Das Innenministerium beabsichtigt, zur Europawahl am 26. Mai 2019 ein entsprechendes Angebot wie bei der Kommunalwahl als freiwillige Leistung des Landes anzubieten. Außerdem müssten das Landtagswahlrecht und das Kommunalwahlrecht in Einklang gebracht werden. Unterschiedliche Ansätze – zum Beispiel bei der Gestaltung der Wahlbenachrichtigung – wären kaum vermittelbar.
(Stand: 5. November 2018)
Vorherige Debatten zum Thema barrierefreie Wahlen:
November 2017
Oktober 2017