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Das digitale Lernen an den Schulen hakt, es fehlt an Netz-Anbindung und technischer Ausrüstung. In einer Aktuellen Stunde hat der Landtag sich nun für den Digitalpakt an Schulen stark gemacht.
Der Landtag hat sich mit großer Mehrheit für eine Grundgesetzänderung ausgesprochen, um den Weg für den Digitalpakt für Schulen freizumachen. Der Bund will den Kommunen für die nächsten fünf Jahre fünf Milliarden Euro zur Verfügung stellen, um Schulen ans schnelle Internet anzubinden und mit Hardware zur verstärkten Nutzung von Online-Unterrichtsmethoden auszustatten. Laut Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) sollen davon jährlich 37 Millionen Euro nach Schleswig-Holstein fließen.
Der Regierungschef forderte in der von der SPD initiierten Aktuellen Stunde alle Parteien auf, „gemeinsam Druck“ in Berlin zu machen. Den Bund nahm der Regierungschef dabei ausdrücklich in Schutz. Zwar sei er „ein bisschen genervt“, dass das Thema nun schon über vier Jahre diskutiert wird. Daran hätten aber auch die Länder eine Mitschuld, „denn beim Thema Grundgesetzänderung gibt es noch einige Hakeleien“, so Günther. Schleswig-Holstein wolle im Bildungsbereich weiter eigene Entscheidungen treffen, allerdings werde der Bund bei einer Herausforderung wie der Digitalisierung von Schulen gebraucht, „weil wir die finanziellen Möglichkeiten alleine gar nicht haben“, machte er deutlich.
SPD-Bildungsexperte Martin Habersaat begründete den Antrag mit einem ganzen Katalog an „ungeklärten Fragen“. Die Zeit für Antworten dränge, wenn ab 2019 Geld fließen soll. Offene Punkte seien zum Beispiel die Wartung und Administration der Geräte, aber auch die Verteilungskriterien und -schlüssel für das Geld. Es fehlten zudem pädagogische Konzepte. Ähnlich äußerte sich auch Lars Harms. „Der geforderte digitale Hausmeister ist fast nirgends vorhanden“, betonte er. Das Land brauche eine Strategie, um Schwerpunkte zu setzen. Bei der Vermittlung von Mangelfächern etwa sei die Digitalisierung „eine riesige Chance“.
Grüne und FDP kritisierten, dass sie auf Bundesebene zu spät in die Verhandlungen mit eingebunden wurden, obwohl ihre Stimmen für eine Grundgesetzänderung notwendig sind. Beide Fraktionen fordern zudem Nachbesserungen.
Eka von Kalben (Grüne) hielt der Regierungskoalition von Union und SPD in Berlin vor, bei den Themen Wohnen und Straßenbau unbefristet zu fördern, bei der Bildung aber einen Zeitraum abzustecken. Die Politik müsse immer das heutige Kind und den heutigen Jugendlichen in 20 oder 30 Jahren im Blick haben. „Die werden dann nicht fragen, ob das Geld vom Bund, Land oder sonst wem kam“, sagte sie. Für Christopher Vogt (FDP) reichen fünf Milliarden Euro nicht aus, „zumal das Geld noch nicht im Haushalt steht“. Er forderte mindestens die doppelte Summe. Nötig sei nicht nur eine Anschubfinanzierung für Investitionen. Vielmehr müsse es auch pädagogische Konzepte geben.
Frank Brodehl (AfD) warnte vor dem Digitalpaket. Dieser sei „ein verführerischer Gedanke“, dem es zu widerstehen gelte. Eine Grundgesetzänderung halte seine Partei für falsch. Der Föderalismus dürfe nicht „geopfert“ werden. „Gleichmacherei und Experimentierwut brauchten Schulen nicht“, so Brodehl. Tobias Loose (CDU) betonte hingegen, die Digitalisierung werde nicht auf Deutschland oder Schleswig-Holstein warten. Daher müsse das Thema gemeinsam vorangetrieben werden.
Laut dem Hamburger Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) wollen die Bundesländer den Digitalpakt Schule voranbringen. Darüber habe bei der jüngsten Ministerpräsidentenkonferenz am 26. Oktober in Hamburg Einvernehmen geherrscht, sagte Tschentscher nach den Beratungen. Gemeinsam mit dem saarländischen Regierungschef Tobias Hans (CDU) zeigte er sich zuversichtlich, dass die nötige Grundgesetzänderung rechtzeitig zustande kommt, so dass die Umsetzung des Digitalpakts wie vom Bund geplant Anfang kommenden Jahres beginnen kann. Der SPD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag reicht diese Auskunft nicht – sie will im Rahmen einer Aktuellen Stunde von der Landesregierung weitere Ergebnisse der Konferenz hören.
Der Bund will den Kommunen für die nächsten fünf Jahre fünf Milliarden Euro zur Verfügung stellen, um Schulen ans schnelle Internet anzubinden und mit Hardware zur verstärkten Nutzung von Online-Unterrichtsmethoden auszustatten. Vor allem Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte vor einem Eingriff in die Bildungshoheit der Länder gewarnt. Tschentscher betonte dagegen, dass die Ausgestaltung der Lerninhalte weiter im Zuständigkeitsbereich der Länder bleibe. Die Bundesmittel dienten nur der Hardwareausstattung und bildeten die Grundlage für die Länder, junge Menschen gut auf die Digitalisierung und ihre Herausforderungen vorzubereiten.
(Stand: 5. November 2018)
Vorherige Debatten zum Thema:
September 2018 (Informatik-Unterricht)
April 2018 (Wlan)
Februar 2018 (Breitbandausbau)
Über eine bestimmte Frage von allgemeinem Interesse kann eine Aktuelle Stunde von einer Fraktion oder von mindestens fünf Abgeordneten beantragt werden. Der Antrag muss spätestens zwei Tage vor Sitzungsbeginn gestellt werden.
Bei einer Aktuellen Stunde beraten die Abgeordneten ohne feste Rednerliste über einen landespolitischen Gegenstand von aktueller Bedeutung. Die Redezeit ist auf fünf Minuten pro Beitrag begrenzt. Die Reden sollen frei gehalten werden. Die Gesamtredezeit der Abgeordneten darf 60 Minuten nicht überschreiten; hinzu kommt das Zeitkonto der Landesregierung von maximal 30 Minuten. Werden zwei Anträge ein einer Aktuellen Stunde behandelt, ist die Dauer auf eineinhalb Stunden beschränkt.
Mit einer Aktuellen Stunde wird kein konkreter Beschluss herbeigeführt; sie dient vorrangig dem Meinungsaustausch und der Darstellung der unterschiedlichen Standpunkte gegenüber der Öffentlichkeit.
Ergebnisse der Ministerpräsidenten-Konferenz in Bezug auf den Digitalpakt Schule
Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 19/1040