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Pflege ist teuer. Demensprechend groß ist das Konfliktpotential, wenn es um die Unterhaltsleistungen von Kindern für ihre Eltern geht. SPD und SSW wollen dem mit einer Gesetzesänderung gegensteuern.
Große Einigkeit im Landtag: Kinder pflegedürftiger Eltern sollen vor hohen Kosten geschützt werden. Einstimmig votierte das Plenum dafür, dass Angehörige erst dann zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden, wenn ihr Bruttoeinkommen über 100.000 Euro jährlich liegt. Dafür soll sich die Landesregierung nun auf Bundesebene einsetzen. Vorlage hierfür war ein Alternativantrag der Koalitionsfraktionen.
SPD und SSW hatten in einem Ursprungsantrag zudem gefordert, dass das Vermögen von Unterhaltspflichtigen möglichst grundsätzlich unberücksichtigt bleiben soll. Dies ging den Vertretern von CDU, Grünen und FDP allerdings zu weit. Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP), der das Votum des Plenums begrüßte, wies daraufhin, dass Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) bereits an einer entsprechenden Gesetzesänderung arbeite.
Oft führten die Prüfung der Einkommenssituation von Angehörigen zu Verärgerung, und die Wahl eines Pflegeheimes zu Streitigkeiten zwischen Eltern und Kindern, hatte zuvor Flemming Meyer (SSW) den gemeinsamen Antrag mit der SPD begründet. Umgekehrt binde die Prüfung durch das Sozialamt „erhebliche Ressourcen in der Behörde“.
Weitere Hauptredner:
Andrea Tschacher (CDU), Birte Pauls (SPD), Marret Bohn (Grüne), Dennys Bornhöft (FDP), Frank Brodehl (AfD)
SSW und SPD wollen Kinder von Pflegepersonen, die sich in der stationären Hilfe befinden, vor hohen Kosten schützen und den allgemeinen bürokratischen Aufwand bei der Ermittlung der Unterhaltsbeiträge mindern. So sollen die Angehörigen erst dann zu Unterhaltsleistungen herangezogen werden können, wenn ihr Bruttoeinkommen über 100.000 Euro jährlich liegt. Und: „Das Vermögen der Unterhaltspflichtigen sollte bei stationären Pflegeleistungen gänzlich unberücksichtigt bleiben“, heißt es in dem Antrag der Oppositionsvertreter. Sie verlangen von der Landesregierung, eine entsprechende Bundesratsinitiative zu starten.
Die Antragsteller nehmen eine Empfehlung der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes auf. In ihrem letzten Tätigkeitsbericht weist die Beauftragte Samiah El Samadoni darauf hin, dass die jetzt auch von SPD und SSW beantragten Forderungen zum Schutz der Angehörigen bereits im Sozialgesetzbuch XII für den Bereich der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bestehen „und sich bewährt haben“.
EL Samadoni zieht in ihrem Bericht Erfahrungen ihrer Dienststelle heran. So führe die Prüfung des Sozialamtes immer wieder zu Streitigkeiten unter den Familienmitgliedern, „weil die Kinder zum Beispiel das Heim für zu teuer halten (…) oder beigelegte Konflikte wieder aufleben, wenn eine Zahlungspflicht im Raum steht.“ Zudem sei der Verwaltungsaufwand für das Sozialamt bei der Ermittlung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Angehörigen „erheblich“ und die Prüfungen zögen sich „häufig über Monate hinweg“ – in vielen Fällen mit dem Ergebnis „einer beschiedenen“ oder „keiner“ Zahlungsverpflichtung.
Weitere Infos:
Tätigkeitsbericht 2017 der Bürgerbeauftragten (zum Thema: S. 19/20)