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Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses...
in der Zeit vom 01.01. 2018 bis 31.03.2018
Drucksache 19/970
Der Petitionsausschuss des Landtages hat seinen Bericht für das erste Quartal 2018 vorgelegt. Danach gingen vom 1. Januar bis zum 31. März insgesamt 75 neue Petitionen ein.
In diesem Zeitraum wurden 135 Eingaben abschließend behandelt. 16 (11,9 Prozent) wurden zugunsten und zehn (7,4 Prozent) zumindest teilweise zugunsten des Antragsstellers beschieden. 108 Mal (80 Prozent) konnte den Petenten nicht geholfen werden. Ein Fall erledigte sich anderweitig.
Der Landtag wird den Bericht voraussichtlich formal zur Kenntnis nehmen.
Stichwort: Petitionsrecht
Jeder Bürger hat die Möglichkeit, sich beim Petitionsausschuss des Landtages über Benachteiligungen oder ungleiche Behandlung durch staatliche Stellen zu beschweren, etwa in den Bereichen Schule, Kindertagesstätten, Baurecht oder Justiz und Strafvollzug. Die Abgeordneten des Ausschusses nehmen eine rechtliche Prüfung vor, reden mit allen Beteiligten, unternehmen gegebenenfalls einen Vor-Ort-Besuch und versuchen das Problem außergerichtlich zu lösen. In den vergangenen Jahren konnten im Schnitt rund 40 Prozent der Eingaben ganz oder teilweise im Sinne der Betroffenen geregelt werden.
Der Petitionsausschuss ist zudem das "offene Ohr" des Parlaments für die Sorgen der Bürger. Sozusagen als Nebeneffekt liefern die Petitionen Anregungen für die Arbeit der Abgeordneten, indem sie Lücken und Schwachstellen in gesetzlichen Regelungen oder Verordnungen aufdecken und die Meinung der Wähler zu aktuellen politischen Fragen widerspiegeln.