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Der Thema ist bekannt und es herrscht politischer Konsens: Schleswig-Holsteins Haftanstalten fehlt es an Personal. Strittig ist indes, wie und in welchem Tempo neue Mitarbeiter gewonnen werden können.
Die AfD ist mit ihrem Vorstoß, die Personalgewinnung für den Strafvollzug in Schleswig-Holsteins Gefängnissen schneller voranzutreiben, an den anderen Fraktionen gescheitert. Der Antrag sei überflüssig, da der Landtag bereits im November vergangenen Jahres von der Landesregierung eine Personalbedarfsanalyse angefordert hat, hieß es zur Begründung.
Zuvor hatte Claus Schaffer (AfD) die Forderungen seiner Fraktion untermauert: Die Frage der Personalentwicklung müsse zu raschen Lösungen führen. Deshalb solle die Landesregierung einen zeitlich verbindlichen Rahmen vorlegen. „Wo war die AfD eigentlich am 17. November?“ konterte Stefan Weber (SPD). An diesem Tag sei das, was jetzt im AfD-Antrag stehe, beschlossen worden – mit den Stimmen der AfD.
Als Ursache für den Personalmangel gilt auch die von Ex-Justizministerin Anke Spoorendonk (SSW) auf den Weg gebrachte Reform des Strafvollzugs. In der Praxis zeigte sich jedoch vielfach, dass die auf den Weg gebrachte soziale Stärkung im Vollzug zu einer zusätzlichen Arbeitsbelastung für die Justizvollzugsbeamten führte. Die FDP plädierte deshalb dafür, die Reform wieder zurückzunehmen, die Grünen blockten. Die Koalition einigte sich schließlich darauf, eine Evaluierung des Strafvollzugsgesetzes vorzunehmen und Anwerbestrategien weiter zu entwickeln.
Justizministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) versprach, bis Ende 2019 eine Personalanalyse vorzulegen. Zuletzt seien 43 Stellen hinzugekommen. Derzeit seien 97,5 Prozent aller Stellen im Strafvollzug besetzt, so die Ministerin.
Weitere Hauptredner:
Claus Christian Claussen (CDU), Jan Marcus Rossa (FDP), Lars Harms (SSW)
Das Personal in den Gefängnissen im Land ist knapp. Die AfD greift das Problem in einem Antrag auf und fordert, „die Attraktivität der Berufe im Justizvollzug zu erhöhen“, den Personalbedarf in den Blick zu nehmen und bessere sozialtherapeutische sowie sportliche Angebote für die Bediensteten zu schaffen.
Derzeit ließen etwa „familienunfreundliche Dienstzeiten“ sowie „fehlende Möglichkeiten und Angebote zu Dienstsport oder gesundheitlichem Präventivsport“ die Berufe im Strafvollzug wenig attraktiv erscheinen, so die Oppositionsfraktion. Als ein weiteres Problem benennt die AfD die Besoldung, die „weder für Neueinsteiger noch für Quereinsteiger attraktiv sei“. Eine Folge des Personalmangels sei zudem, dass „eine angemessene Betreuung von psychisch auffälligen und erkrankten Gefangenen nicht gewährleistet werden kann“.
Nach Angaben des Justizministeriums werden Neueinsteiger im Justizvollzugsdienst derzeit nach Besoldungsgruppe A8 bezahlt. Das entspreche einem Bruttogehalt von rund 1822 Euro. Außerdem gab Justizministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) kürzlich bekannt, dass 44 zusätzliche Anwärterstellen in diesem Jahr geschaffen worden seien, für 2019 seien weitere 15 geplant. Unabhängig davon „wurde der Vollzugsdienst in den letzten Jahren (2016 bis 2018) personell um 41 Stellen aufgestockt“, so die Ministerin.
Laut Sütterlin-Waack sind in den Gefängnissen im Land derzeit insgesamt 903 Vollzugsbedienstete tätig, damit seien 97,5 Prozent der Stellen besetzt. Für den Nachwuchsbereich würden 87 Stellen zur Verfügung stehen, von denen bis Oktober 69 besetzt sein sollen. Das Ergebnis einer Personalbedarfsanalyse für die Justizvollzug, die der Landtag zu Beginn der Legislaturperiode in Auftrag gegeben habe, stehe noch aus, erklärte die Ministerin weiter.
Wie aus einem Bericht der „Kieler Nachrichten“ aus dem vergangenen Monat hervorgeht, bemängelt auch die FDP die derzeitige Personalsituation in Schleswig-Holsteins Gefängnissen. Sie plädiere dafür, „zu den alten gesetzlichen Vorschriften vor 2016 zurückzukehren“, um die durch die Neuerungen verschärfte Arbeitsbelastung für die Justizmitarbeiter zu verringern, schrieb die Zeitung. Burkhard Peters, Rechtsexperte der Grünen, hielt dagegen. Zwar sei unstrittig, „dass die Personalsituation verbessert und Arbeitsbedingungen attraktiver werden müssten“, hieß es in dem Zeitungsbericht. Die gesetzlichen Änderungen zurückzunehmen, halte er jedoch nicht für die richtige Lösung.
(Stand: 24. September 2018)
Vorherige Debatte zum Thema:
November 2017