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Das geplante Schleswig-Holsteinische Institut für Berufliche Bildung wird zum Zankapfel: Weil die Zuständigkeit vom Bildungs- auf das Wirtschaftsministerium übergehen soll, läuft die SPD Sturm.
Die Koalition hat im Zuständigkeitsstreit um die Beruflichen Schulen die SPD zur konstruktiven Mitarbeit aufgefordert. Auslöser der Debatte ist der Plan der Landesregierung, das im Aufbau befindliche Schleswig-Holsteinische Institut für Berufliche Bildung (SHIBB) beim Wirtschaftsministerium anzusiedeln. Die SPD ist vehement dagegen. Seitens des Regierungslagers heißt es: Es werde an einer tragfähigen Lösung gearbeitet.
Verabschiedet wurde schließlich ein vom AfD unterstützter Koalitionsantrag. Er sieht vor, „das SHIBB beim Wirtschaftsministerium zu bündeln und gemeinsam mit dem Bildungsministerium daran zu arbeiten die bestmögliche Lösung zu entwickeln, die rechtlich machbar, funktionsfähig und wirtschaftlich ist.“ Die SPD scheiterte dagegen mit ihrem Antrag, die Zuständigkeit des SHIBB beim Bildungsministerium zu belassen.
„Sie manövrieren unser Land bildungspolitisch ins Abseits“, monierte der bildungspolitische Sprecher der Sozialdemokraten, Tobias von Pein, in der Debatte. An der Gleichwertigkeit der beiden großen Säulen des Schulsystems – den berufsbildenden und den allgemeinbildenden Schulen – dürfe nicht gerüttelt werden. Sie müssten vielmehr gegenseitig stärker durchlässig sein. Von Pein warnte davor, dass die berufliche Bildung künftig „wirtschaftlichen und arbeitsmarktverwertbaren Interessen“ untergeordnet werde.
Bedenken äußerte auch Jette Waldinger-Thiering (SSW): Die geplante Aufspaltung der Schulaufsicht sei nicht im Schulgesetz vorgesehen und verfassungsrechtlich bedenklich. Durch den bestehenden Innovationsdruck würden „andere Strukturen benötigt“, konstatierte dagegen Peer Knöfler (CDU) und forderte die SPD auf von ihrem „ideologischen Dogma“ abzulassen.
Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) sah in der beruflichen Bildung grundsätzlich Handlungsbedarf. Er erinnerte unter anderem daran, dass von den jungen Menschen, die in Übergangsbereichen untergebracht seien, 30 Prozent dort hängen blieben. Im Streit um politische Zuständigkeiten stellte er klar, dass er als Arbeitsminister für diese jungen Menschen zuständig sei. Insofern gebe es schon jetzt „Schnittstellen“ zwischen Wirtschaftsministerium und Bildungsministerium. Buchholz stellte in seiner weiteren Rede jedoch klar, dass er „keine zweite Schulaufsicht“ schaffen wolle.
Weitere Hauptredner:
Ines Strehlau (Grüne), Anita Klahn (FDP), Frank Brodehl (AfD)
Die SPD hat die Pläne der Jamaika-Landesregierung kritisiert, die Verantwortung für die Berufsbildenden Schulen künftig vom Bildungs- ins Wirtschaftsministerium zu verlagern. „Eine inhaltliche Rechtfertigung dafür gibt es nicht“, sagte der Sprecher der SPD-Fraktion für berufliche Bildung, Tobias von Pein, bei der öffentlichen Vorstellung eines Antrags, mit dem Zuständigkeit der Ressort-Übertragung verhindert werden soll.
Als „absurde Idee“ bezeichnete Pein die angestrebte Verlagerung, die erfolgen soll, sobald das von der früheren Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) angeschobene Schleswig-Holsteinische Institut für Berufliche Bildung (SHIBB) gegründet ist. Die SPD unterstütze das SHIBB weiterhin, weil wir davon eine Aufwertung der beruflichen Bildung erwarten“, sagte Pein. Die Jamaika-Koalition versuche allerdings, „neue Mauern“ zwischen den allgemein bildenden und die berufsbildenden Schulen zu errichten, um Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) mehr Kompetenzen zu geben.
In ihrem Antrag weist die SPD darauf hin, dass ein von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft in Auftrag gegebenes Gutachten „zahlreiche verfassungsrechtliche, verwaltungsrechtliche und bildungsfachliche Probleme“ anführt. „Unter anderem würde ein solcher Sonderweg Schleswig-Holsteins die Gleichwertigkeit und die Durchlässigkeit der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen beschädigen und die Gefahr in sich bergen, dass die Bildung an den Berufsbildenden Schulen einseitig wirtschaftlichen Interessen untergeordnet würde“, heißt es in der Begründung des Antrages.