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7. September 2018 – Top 3, 6, 18, 19, 30, 31

Sammeldrucksache 19/905

Einige Tagesordnungspunkte bündelt der Landtag in einer Sammeldrucksache und fasst die Beschlüsse dazu ohne Aussprache in einer Gesamtabstimmung.

Sammeldrucksache
Die erste Seite einer Sammeldrucksache Foto: Landtag, amatik

Sammeldrucksache 19/905

Top 3 / Zweite Lesung
Gesetz zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes
(Thema: dänische Sprache in Kieler Verwaltung)
Drucksachen 19/276, 19/899

Top 6 / Erste Lesung
Vertrag über die Förderung des jüdischen Lebens in Schleswig-Holstein
Drucksache 19/880

Top 18 / Antrag
Bericht zum Planungsstand der A 20
Drucksache 19/883

Top 19 / Antrag
Informationen über Familienferien verbessern
Drucksache 19/884

Top 30 / Antrag
20 Jahre Ratifizierung der EU-Sprachencharta
Drucksache – 19/898

Top 31 / Ausschussempfehlung
Zulagensystem für Polizeidienst und des Verfassungsschutz
 Drucksachen – 19/827, 19/900

Top 3: Behördengänge auf Dänisch auch in Kiel

Angehörige der dänischen Minderheit in Kiel können ihre Behördengänge künftig auch in der Landeshauptstadt auf Dänisch erledigen. Eine entsprechende, vom SSW eingebrachte Änderung des Landesverwaltungsgesetzes hat das Plenum einstimmig verabschiedet.

Seit April 2016 waren bislang nur die Ämter in den Kreisen Nordfriesland, Schleswig-Flensburg und Rendsburg-Eckernförde sowie die Stadt Flensburg verpflichtet, den Bürgerkontakt auf Dänisch zu gestalten, sofern dies gewünscht wird. Insbesondere gilt dies für Übersetzungen, das heißt dänische Dokumente können im Original vorgelegt werden.

Dänische Einrichtungen hatten Probleme

Bei der Kommunikation mit Kieler Behörden sei es „wiederholt zu Irritationen“ gekommen, hatte der SSW den Vorstoß begründet. So seien der Dänische Schulverein und ein dänischsprachiger Kindergarten von der Kieler Stadtverwaltung beziehungsweise vom Sozialministerium aufgefordert worden, dänische Dokumente ins Deutsche zu übersetzen. 

Debatte/1. Lesung:
November 2017

Top 6: Gesetzlicher Schutz für jüdische Verbände

Die Landesregierung will das Verhältnis des Landes zu den jüdischen Verbänden auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Bislang sind die Belange zwischen den jüdischen Verbänden und dem Land Schleswig-Holstein in Form eines Verwaltungsabkommens geregelt. Vor diesem Hintergrund sei ein gleichberechtigtes Nebeneinander mit den christlichen Kirchen wie in den anderen Bundesländern längst üblich – beispielsweise in den Bereichen der Seelsorge und des Rundfunks – hierzulande nicht möglich gewesen, heißt es zur Begründung.

Darüber hinaus will die Landesregierung ihre finanzielle Unterstützung für die Landesverbände jüdischer Gemeinden um 300.000 auf dann 800.000 Euro erhöhen. Damit soll unter anderem eine professionelle Jugendarbeit ermöglicht werden. Hierfür fehlt es den Verbänden derzeit an Geld.

Debatte zum Thema im November

Der Gesetzentwurf wurde an den Bildungsausschuss überwiesen. Verabschiedet werden soll das Gesetz in der November-Tagung, wenn das Plenum der Reichspogromnacht vom 9. November 1938 gedenkt. Damals wüteten Hitlers Schergen in jüdischen Quartieren. Sie machten Jagd auf Mitbürger jüdischen Glaubens, steckten Wohnhäuser und Synagogen in Brand.

Top: 18: Landtag will Regierungsbericht zur A20

Wie, wann und wo geht es mit dem Ausbau der A20 weiter? Wie steht um es die Finanzierung der einzelnen Bauausschnitte? Auf diese und weitere Fragen möchte der SSW von der Landesregierung bis zur November-Tagung Antworten in einem schriftlichen Bericht.

Die A20 mit der westlichen Elbquerung diene „der wirtschaftlichen Erschließung der Westküste und ist als europäisches Verkehrsprojekt, das Osteuropa mit den Zentren Europas verbinden soll, unverzichtbar“, begründet der SSW seinen Vorstoß.

Vorherige Debatte zum Thema:
Juli 2017

Top 19: SSW will besseres Info-Management zu Familienferien

Das Plenum hat eine Forderung des SSW, kinderreiche Paare und Alleinziehende mit geringem Einkommen umfassender und besser über Familienferien zu informieren, zur Beratung an den Sozialausschuss überwiesen. Mit dem Antrag wird die Landesregierung gebeten, sich mit den Kreisen und kreisfreien Städten über die Vermittlung der Informationen zu den Hilfen besser abzustimmen und dabei gegebenenfalls die Sozialverbände mit einzubeziehen.

„Bis auf eine Pressemitteilung am 17. Juli 2017 und der pflichtgemäßen Veröffentlichung der entsprechenden Richtlinie“ habe die Landesregierung bislang nichts unternommen, um auf das Angebot aufmerksam zu machen, heißt es zur Begründung im Papier des SSW.

Zuschuss bis zu 15 Euro täglich möglich

Kinderreiche Paare und Alleinziehende können pro Familienmitglied und Reisetag bis zu 15 Euro Zuschuss für Familienverein beim Land beantragen. Zu den finanzschwachen Familien gehören grundsätzlich Familien, die von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II leben sowie Familien mit einem geringen Erwerbseinkommen.

Top 30: Parlament würdigt Förderung der Minderheitensprachen

20 Jahre nach Ratifizierung der EU-Sprachencharta durch das Land Schleswig-Holstein ist sich der Landtag einig, dass dieser Schritt zu Erfolgen bei der Förderung des Niederdeutschen, Friesischen und Dänischen geführt hat. Darüber hinaus bekennt sich das Parament zum Handlungsplan Sprachenpolitik, begrüßt die finanzielle Förderung der Regional- und Minderheitensprachen durch das Land und würdigt das Engagement der Menschen im Land, die sich für die Minderheitensprachen einsetzen. Die Vorlage für diese einstimmig verabschiedete Resolution hatten die Koalitionsfraktionen vorgelegt.

Vor diesem Hintergrund bittet das Plenum, die Landesregierung die Regional- und Minderheitensprachen auch künftig intensiv zu fördern sowie Konzepte und Ideen zur Sprachvermittlung und -pflege zu unterstützen und zu entwickeln.

Vorherige Debatte zum Thema:
November 2017

Top 31: Erschwerniszulage für Polizisten und V-Leute wird erhöht

Polizeivollzugsbeamte, verdeckte Ermittler und Verfassungsschutzmitarbeiter erhalten für Spezialeinsätze künftig eine höhere Erschwerniszulage. Einstimmig unterstützte das Plenum eine entsprechende Forderung aus den Reihen der Jamaika-Koalition. Mit dem Parlamentsbeschluss wird die Landesregierung aufgefordert, die Erschwerniszulage auf das „durchschnittliche Bundesniveau“ anzuheben.

Ziel ist es, „die Attraktivität des Polizeidienstes“ weiter zu steigern, heißt es in der Begründung des Antrags. Die Landesregierung hatte bereits zum 1. März die Zulage für den Dienst zu „ungünstigen Zeiten“ von 3,64 auf 4,20 Euro angehoben, um langjährig im Wechselschichtdienst beschäftigte Beamte zu entlasten.

Debatte bei Antragstellung
Juli 2018