Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags
Springe direkt zu:
Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Die fachlichen Anforderungen für Notärzte werden vereinheitlicht, die grenzüberschreitende Kooperation von Rettungsdiensten wird rechtlich auf eine sichere Grundlage gestellt, und es gibt künftig spezielle „Babyrettungswagen“. Das sind Kerninhalte einer Änderung des Rettungsdienstgesetzes, die der Landtag mit großer Mehrheit beschlossen hat. Lediglich SPD und SSW enthielten sich und warnten vor Nachteilen für das Ehrenamt und für die Opfer von Naturkatastrophen durch einen Passus im neuen Gesetz.
Es geht um die Auftragsvergabe beim Katastrophenschutz. Die beiden Oppositionsparteien befürchten, dass die zuständigen Landkreise künftig kostengünstigere private Anbieter bevorzugen könnten, zulasten der klassischen Hilfsorganisationen wie Rotes Kreuz, Malteser oder Johanniter. Ein „leistungsfähiger Katastrophenschutz“ bei Schneekatastrophen oder Hochwasser sei aber „nur mit vielen qualifizierten Ehrenamtlern“ möglich, mahnte der SPD-Abgeordnete Bernd Heinemann. Es sei nicht einzusehen, warum die „hochqualifizierten Katastrophenschützer“ sich künftig „in die Reihe der billigsten Privatanbieter einreihen müssen“. Darunter könne im Notfall die Versorgung der Bevölkerung leiden.
Sozialminister Heiner Garg (FDP) verwies auf eine EU-Richtlinie zum Vergaberecht aus dem Jahr 2016. Es sei rechtlich umstritten, welche Auswirkungen die Richtlinie auf den Katastrophenschutz hat. Dies werde derzeit vom Europäischen Gerichtshof geklärt. Sobald das Urteil vorliegt, „können wir uns gerne noch mal neu unterhalten“, betonte Garg. Die Redner der Koalition unterstrichen die Bedeutung des Rettungswesens als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. „Wir wollen die Gemeinnützigen nicht im Regen stehen lassen“, so die Grünen-Fraktionsvorsitzende Eka von Kalben
Weitere Punkte der Reform: Mediziner, die sich um die Position eines Leitenden Notarztes bewerben, sollen künftig ein Qualifikationsseminar der Landesärztekammer oder eine gleichwertige Weiterbildung besuchen. Darüber hinaus wird eine rechtliche Grauzone beseitigt, in der sich derzeit heimische Rettungsdienstträger bewegen, die mit Diensten aus Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern oder Dänemark kooperieren. Eine solche Zusammenarbeit soll nun ausdrücklich erlaubt werden. Und: Bis Ende 2020 müssen Rettungsdienste spezielle „Babywagen“ anschaffen. Diese Fahrzeuge sind besser gefedert als herkömmliche Rettungswagen und zudem mit einem Brutkasten ausgestattet.
Weitere Redner:
Hans Hinrich Neve (CDU), Dennys Bornhöft (FDP), Frank Brodehl (AfD), Flemming Meyer (SSW)
Die fachlichen Anforderungen für Notärzte werden vereinheitlicht, und die länderübergreifende Kooperation von Rettungsdiensten wird rechtlich auf sichere Beine gestellt. Das sieht eine Änderung des Rettungsdienstgesetzes vor, die der Sozialausschuss dem Landtag zur Annahme empfiehlt. Jamaika und AfD votierten im Ausschuss für eine leicht veränderte Fassung des Entwurfes aus dem Sozialministerium.
SPD und SSW enthielten sich. Sie hatten im Ausschuss Bedenken gegen einen Passus zur Auftragsvergabe beim Katastrophenschutz geäußert. Die beiden Oppositionsparteien befürchten, dass die zuständigen Landkreise künftig private Anbieter bevorzugen könnten, zulasten der klassischen Hilfsorganisationen wie Rotes Kreuz, Malteser oder Johanniter. „Damit geraten die vielen Ehrenamtlichen in diesen Organisationen ins Hintertreffen, wenn private Träger die Vergabekriterien von Großschadensereignissen erfüllen und billiger sind“, klagte der SPD-Abgeordnete Bernd Heinemann. Denny Bornhöft (FDP) wies dies als „unzutreffende Panikmache“ zurück.
Ein weiterer Kernpunkt der Reform: Mediziner, die sich um die Position eines Leitenden Notarztes bewerben, sollen künftig ein Qualifikationsseminar der Landesärztekammer oder eine als gleichwertig anerkannte Weiterbildung besuchen. Für größere Notfälle mit zahlreichen Verletzten oder Erkrankten sei dies „unerlässlich“, heißt es zur Begründung.
Darüber hinaus wird eine rechtliche Grauzone beseitigt, in der sich derzeit heimische Rettungsdienstträger bewegen, die mit Rettungsdiensten aus Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern oder Dänemark kooperieren. Eine solche Zusammenarbeit soll nun ausdrücklich erlaubt werden.
(Stand: 31.08.2018)
Meldung 1. Lesung:
Februar 2018 (ohne Aussprache)
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 19/496
(Ausschussüberweisung im Februar 2018)
Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses - Drucksache 19/888
...der Fraktion der SPD und der Abg. des SSW – Drucksache 19/919