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6. September 2018 – Top 16: Wohnungsmarkt

Antrag für Absenkung der Maklergebühren abgelehnt

Die Kosten für Wohneigentum explodieren. Die Sozialdemokraten fordern deshalb, dass zumindest die Maklergebühren radikal gesenkt werden. Im Plenum prallt ie mit diesem Ansinnen aber ab.

Maklergebühren Wohnungsmarkt Miete
Vor allem junge Haushalte sollen mit einer verbindlichen Gebührenordnung für Makler beim Kauf von Wohneigentum entlastet werden. Foto: dpa, Marijan Murat

Für die von der SPD geforderte verbindliche Gebührenordnung für Makler in Anlehnung an die Honorare für Notare gibt es im Landtag keine Mehrheit. CDU, Grüne, FDP und AfD erteilte dieser Forderung, die zu einer massiven Absenkung der Courtagen für Makler geführt hätte, eine Absage. Das Hauptproblem seien nicht die Gebühren, sondern der Mangel an Wohnraum, hieß es zur Begründung. Deshalb müsse zur Ankurbelung des Wohnungsbaus mehr Bauland ausgewiesen und die Bauordnung verschlankt werden.

Derzeit erhalten Makler, wenn sie eine Wohnung verkaufen, eine Provision zwischen 5,95 und 7,14 Prozent des Kaufpreises. Käufer seien deshalb gezwungen, dem Makler oftmals ein Nettojahresgehalt zu zahlen, monierte Özlem Ünsal (SPD) in der Debatte. Allerdings solle eine Angleichung der Maklergebühren an die der Notare „regionale Unterschiede berücksichtigen“, so Ünsal.

„Erheblicher Eingriff in das Vertragsrecht“

Es sei „unterkomplex“, den oftmals gierig bezeichneten Maklern die Schuld in die Schuhe zu schieben, erklärte Christopher Vogt (FDP). Der SPD-Vorstoß würde das Problem nicht lösen, sondern allenfalls dazu führen, dass kleine Maklerbüros aufgeben müssten. In dieselbe Richtung argumentierte Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU). Der Vorschlag der SPD würde einen „erheblichen Eingriff in das Vertragsrecht“ darstellen und damit den Prinzipien der freien Marktwirtschaft zuwiderlaufen.

Zuspruch für den SPD-Vorschlag kam allein vom SSW. Da das Wohnen ohnehin teuer ist, würden alle weiteren Kosten besonders schwer wirken, konstatierte deren Abgeordneter Lars Harms.

Weitere Hauptredner:
Peter Lehnert (CDU), Andreas Tietze (Grüne), Jörg Nobis (AfD)

Die SPD fordert eine verbindliche Gebührenordnung für Makler, die sich an der für Notare orientiert. Angesichts der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt sei es erforderlich, „ein angemessenes Verhältnis von Gebühren und Leistungen bei der Vermittlung von Wohnimmobilien durch Regulierung herzustellen“, heißt es in einem vorliegenden Antrag. Die Landesregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für die Einführung einer verbindlichen Gebührenordnung einzusetzen.

Bei Haus- oder Wohnungskäufen fressen Maklerkosten und die zu zahlende Grunderwerbssteuer häufig einen Großteil des angesparten Eigenkapitals auf, zumal die Nebenkosten bei steigenden Immobilienkosten mitsteigen. Die Maklergebühr schwankt in Deutschland zwischen 7,14 bis 5,95 Prozent des Kaufpreises. In Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen und Brandenburg zahlt der Käufer die Provision komplett, in den anderen Bundesländern, wie auch in Schleswig-Holstein, wird sie in der Regel geteilt zwischen dem Käufer und Verkäufer.

Bestellerprinzip bald auch bei Verkäufen?

Auf Bundesebene ist derzeit eine Reform in der Diskussion, wonach bei Immobilienverkäufen derjenige die Maklerkosten zu tragen hat, der den Makler beauftragt. Dieses sogenannte Bestellerprinzip wurde 2015 bereits bei der Vermittlung von Mietwohnungen eingeführt.

(Stand: 3. September 2018)

Vorherige Debatten zum Thema:

Juli 2018 (verfassungsrechtlicher Schutz) 
März 2018 (Wohnungsnot) 
Oktober 2017 (bezahlbarer Wohnraum)

Antrag

Bezahlbares Mieten und Kaufen von Wohnungen und Häusern sicherstellen - Gebührenordnung für Immobilienmakler bei der Vermittlung von Wohnimmobilien einführen
Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 19/881