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SPD und AfD wollen das „Recht auf angemessenen Wohnraum“ in der Landesverfassung festschreiben und legen hierfür jeweils eigene Gesetzentwürfe vor. In beiden Entwürfen findet sich auch der Passus „bezahlbar“ beziehungsweise „für Menschen mit geringem Einkommen“. Die Sozialdemokraten wollen darüber hinaus die Förderung des Mieterschutzes und der Mietzuschüsse zum Staatsziel erheben. Auch soll festgeschrieben werden, dass die Räumung einer Wohnung nur bei Bereitstellung einer Ersatzwohnung erfolgen darf.
Mit dem Entwurf unterstützt die SPD nach eigenem Bekunden eine Volksinitiative des Sozialverbandes Deutschland und des Mieterbundes Schleswig-Holstein. Laut der SPD-Abgeordneten Özlem Ünsal (SPD) haben seit Februar 14.000 Menschen die Volksinitiative unterschrieben. Notwendig sind bis Februar 2019 mindestens 20.000 Unterschriften. Andere Bundesländer wie zum Beispiel Bayern und Berlin hätten das Recht auf Wohnraum bereits in ihre Verfassung aufgenommen.
Bezahlbarer Wohnraum gehöre „aktuell zu den drängendsten politischen Herausforderungen“, heißt es in dem AfD-Entwurf zur Begründung des verfassungsrechtlichen Schutzes. Die SPD spricht von einer „zentralen Gerechtigkeitsfrage“ und warnt vor einer „sozialen Spaltung“ im Land. Der Verdrängung von Geringverdienern, wie etwa Rentner, Studenten, Azubis oder Flüchtlingen, aus Gebieten mit steigenden Mietpreisen sei Einhalt zu bieten.
Die AfD hatte das Thema bereits in der vergangenen Landtagstagung auf die Tagesordnung gesetzt, ihren damaligen Antrag jedoch zurückgezogen und durch den jetzt vorliegenden Gesetzentwurf ersetzt. Die Fraktion geht davon aus, dass in den beiden kommenden Jahren über 30.000 Wohnungen gebaut werden müssen, um debn Bedarf sicherstellen zu können.
Aus dem jüngsten Bericht zum Programm Sozialer Wohnungsbau 2015-2018, den das Innenministerium vorlegt hat, geht hervor, dass in Schleswig-Holstein bis 2030 insgesamt circa 150.000 Wohnungen in allen Preissegmenten benötigt werden. Wie von der AfD prognostiziert, sind demnach allein bis 2020 jährlich rund 15.000 neue Wohnungen nötig, vorrangig in den kreisfreien Städten sowie den Kreisen im Hamburger Umland. Im geförderten Wohnungsbau wird bis zum Jahr 2022 ein Bedarf von 1600 Wohnungen pro Jahr prognostiziert.
Aus den Erkenntnissen der Wohnungsmarktprozesse zieht die Landesregierung aktuell den Schluss, Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen zu schaffen. Die Angebote der Wohnraumförderung seien ein wichtiger, aber nur ergänzender Teil und lösten in einigen Regionen des Landes das Problem des zu knappen Wohnraumangebotes nicht. Vielmehr müssten die Rahmenbedingungen so gestaltet werden, dass der Wohnungsbau insgesamt weiter auf dem aktuell hohen Niveau bleibe, heißt es in dem 15-seitigen Papier.
Dem Bericht zufolge wurden aus dem Programm Soziale Wohnraumförderung von 2015 bis 2017 Fördermittel in Höhe von rund 385 Millionen Euro ausgegeben, über 98 Prozent davon für Maßnahmen in Mietwohnungen. Das angeschobene Investitionsvolumen von geförderten und freifinanzierten Wohnungen in den Projekten beziffert das Ministerium mit 751 Millionen Euro. Der überwiegende Anteil der Fördermittel für Mietwohnungsbau sei mit rund 40 Prozent an Wohnungsgenossenschaften geflossen, gefolgt von privaten Investoren und Wohnungsunternehmen. Insgesamt sind in dem Zeitraum 3531 Wohnungen mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert worden und damit rund 190.000 Quadratmeter Wohnfläche entstanden.
(Stand: 2. Juli 2018)
Vorherige Debatten/Meldung zum Thema:
Juni 2018
April 2018 (ohne Aussprache)
März 2018
Januar 2018
Oktober 2017
Meldung bei Antragstellung des Berichts:
März 2018 (ohne Aussprache)
SPD und AfD sind mit ihren Vorstößen, das „Recht auf angemessenen Wohnraum“ in der Landesverfassung festzuschreiben, bei der Jamaika-Koalition auf Ablehnung gestoßen. Der Zeitpunkt sei falsch, das Land rechtlich in den meisten Fällen gar nicht zuständig und der Vorgang wirkungslos, so der Tenor von CDU, Grünen und FDP in einer emotional geführten Ersten Lesung zu den Gesetzentwürfen der Oppositionsfraktionen.
Bezahlbarer Wohnraum gehöre zu den drängendsten politischen Herausforderungen, betont dagegen die AfD. Die SPD spricht von einer „zentralen Gerechtigkeitsfrage“. Der Einschätzung von Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU), „eine Lösung des Problems besteht aus vielen anderen Bausteinen“, stimmte die SPD-Abgeordnete Özlem Ünsal zu: Die reine Aufnahme in die Landesverfassung löse das Problem alleine nicht. Aber: Der verfassungsrechtliche Schutz wäre „eine klare politische Ansage“, so Ünsal.
„Zeigen Sie den Menschen da draußen, dass Sie es ernst meinen mit dem Recht auf bezahlbarem Wohnen in Schleswig-Holstein“, rief die Sozialdemokratin Jamaika zu. Die Landesregierung müsse mit ihrer Wohnungsmarkt- und Förderpolitik dafür Sorge tragen, „dass eine soziale Spaltung verhindert wird“, so Ünsal weiter.
Mit dem Entwurf unterstützt die SPD nach eigenem Bekunden eine laufende Volksinitiative des Sozialverbandes Deutschland und des Mieterbundes Schleswig-Holstein. Andere Bundesländer wie zum Beispiel Bayern und Berlin hätten das Recht auf Wohnraum bereits in ihre Verfassung aufgenommen.
Vor der Überweisung der Gesetzentwürfe an den Innen- und Rechtsausschuss stellte Minister Grote im Zuge der Debatte auch den Bericht zum Programm Sozialer Wohnungsbau für 2015 bis 2018 vor. Demnach wurden aus dem Programm von 2015 bis 2017 bisher 3531 Wohnungen gefördert. Bis Ende dieses Jahres sollen es „weit über 4000“ sein, sagte Grote. Im Förderzeitraum sollen Fördermittel in Höhe von rund 530 Millionen Euro ausgegeben werden, der überwiegende Anteil für Mietwohnungsbau.
Innenminister Grote hob hervor, dass nicht genutzte Mittel in das Nachfolgeprogramm eingehen werden. Der Schwerpunkt bleibe auch in der Förderperiode 2019 bis 2021 die Mietwohnraumförderung.
Jörg Nobis (AfD):
Bei dem Recht auf angemessenen Wohnraum handelt sich um ein international anerkanntes und auch von Deutschland im UN-Sozialpakt ratifiziertes Menschenrecht. Es betrifft die hinreichende Verfügbarkeit und einen offenen, diskriminierungsfreien und bezahlbaren Zugang zu Wohnraum sowie eine menschenwürdige Wohnqualität und Wohnlage.
Peter Lehnert (CDU):
Neubau ist nicht die einzige Möglichkeit zur Schaffung von Wohnraum. Auch ungenutzte Immobilien müssen verstärkt nutzbar gemacht werden. Dies gilt vor allem für leerstehende Büro- und Geschäftsräume in städtischen Lagen, genauso wie der mögliche Ausbau von Dachgeschossen zu Wohnungen. Hierfür müssen entsprechende Rahmenbedingungen geschaffen werden.
Andreas Tietze (Grüne):
Den Zeitpunkt für eine Änderung der Landesverfassung halten wir derzeit nicht für gegeben. Das wird die Wohnungsnot nicht lindern. Die Instrumente, um das Problem zu lösen, liegen woanders. Das Problem ist nicht nur in Schleswig-Holstein vordringlich.
Jan Marcus Rossa (FDP):
Ein gravierendes Problem haben wir in Deutschland nicht. Das Thema Wohnen ist über die Verfassung und die Gesetze bereits hinlänglich geregelt. Wir sollten unsere Landesverfassung nicht für Feigenblätter und Placebos hergeben.
Lars Harms (SSW):
In vielen Dörfern stehen Häuser leer, weil sie erheblichen Renovierungsbedarf haben oder weil sie nicht altersgerecht gebaut sind. Hier kann die Landesregierung mit Förderprogrammen Bauherren unterstützen, Wohnraum zu schaffen oder zu erweitern. Und wir brauchen ein Mieterschutzgesetz.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein / Recht auf angemessenen Wohnraum in Landesverfassung aufnehmen
Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 19/811
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landesverfassung zur Aufnahme des Rechts auf angemessenen Wohnraum
Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drucksache 19/813
Bericht zum Programm Sozialer Wohnungsbau 2015-2018
(Beantragt von der Fraktion des SSW im März 2018 - Drs. 19/586)
Bericht der Landesregierung - Drucksache 19/795
(Federführend ist das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration)