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4. Juli 2018 – Top 2: Waldgesetz

Kein Gesetz gegen Kahlschlag

Für den Bau von Windkraft­anlagen muss manchmal auch Wald abgeholzt werden. Der SSW will bei einer solchen Entscheidung die Natur­schutz­behörden hinzuziehen. Die Koalition ist anderer Meinung.

Forst Wald Holz
Derzeit entscheidet allein die Forstbehörde, ob Bäume für den Bau von Windkraftanlagen weichen müssen. Foto: dpa, Michael Reichel

Der SSW fürchtet, dass wegen des Windkraftausbaus in den hiesigen Wäldern zunehmend die Axt regieren könnte. Die Oppositionspartei verweist auf einen konkreten Fall in Steinbergkirche im Kreis Schleswig-Flensburg und fordert, dass bei vorgesehenen Kahlschlägen die Naturschutzbehörde hinzugezogen werden muss. Nach derzeitiger Rechtslage entscheidet allein die Forstbehörde.

Eine Mehrheit für diesen Vorstoß ist im Parlament allerdings nicht in Sicht. Zustimmung für den vom SSW vorgelegten Gesetzentwurf signalisiert allein die SPD. CDU, Grüne und FDP sehen keine Lücke im Waldgesetz. Sie verweisen auf einen Erlass des Umweltministeriums, der es möglich macht, das Abholzen von Bäumen zugunsten des Aufstellens von Windkrafträdern zu verbieten.

Bauernwald bringt Stein ins Rollen

Stein des Anstoßes war ein Kahlschlag in einem kleinen Bauernwaldes in Steinbergkirche nahe der Flensburger Förde. Dies dürfe sich nicht wiederholen, heißt es aus den Reihen der Regierungsfraktionen. Der Waldeigentümer steht unter dem dringenden Verdacht, Windenergie-Anlagen auf der gerodeten Fläche errichten zu wollen.

Ein Kahlschlag liegt laut dem Waldgesetz beispielsweise vor, wenn der Holzvorrat auf einer zusammenhängenden Fläche von über 0,3 Hektar auf weniger als 60 Prozent der bekannten örtlichen Wuchsleistung der Bäume abgesenkt wird.

Elf Prozent Waldfläche im Land

In Schleswig-Holstein sind mehr als elf Prozent, das sind rund 173.000 Hektar, von Wald bedeckt. Damit ist das Land ist das waldärmste Flächenland der Bundesrepublik.

(Stand: 2. Juli 2018)

Meldung bei Antragstellung:
November 2017

Waldbesitzer dürfen ihre Bäume nicht einfach abholzen, um Platz für Windanlagen zu schaffen. Darüber herrscht Einigkeit im Landtag: Ein Kahlschlag aus wirtschaftlichen Gründen widerspreche dem Gedanken des Naturschutzes im waldarmen Schleswig-Holstein. Umstritten ist allerdings, wie das Rodungsverbot juristisch verankert werden soll. SSW und SPD forderten vergeblich eine Verschärfung des Waldgesetzes. Jamaika und AfD halten hingegen einen Erlass des Umweltministeriums für ausreichend, der bereits seit dem vergangenen Jahr in Kraft ist.

Anlass der Debatte ist ein Fall aus Gintoft bei Steinbergkirche (Kreis Schleswig-Flensburg). Dort steht ein Waldeigentümer unter dem Verdacht, seinen zwei Hektar großen Forst entgegen der naturschutzrechtlichen Vorgaben gerodet zu haben, damit Windanlagen errichtet werden können. Der Waldbesitzer habe eine „Lücke im System“ ausgenutzt, befand Flemming Meyer (SSW). Das Gesetz sei derzeit „nicht eindeutig genug“. Er forderte ein zehnjähriges Verbot von Windenergie nach der Rodung eines Waldes. Dies im Gesetz zu verankern, habe „ein ganz anderes Gewicht“ als ein einfacher Erlass aus dem Ministerium.

Abholzung in Gintoft „frevelhafte Tat“

Die gesetzlichen Regelungen waren schon vorher ausreichend, hielt Heiner Rickers (CDU) dagegen. Die örtlichen Behörden hätten jedoch eine falsche Entscheidung getroffen. Der neue Erlass fasse die Vorgaben nun noch konkreter, so Rickers. Ein Zehnjahresverbot, wie von SSW und SPD angemahnt, sei möglicherweise Verfassungswidrig, weil er ins Eigentumsrecht der Waldbesitzer eingreife. Rickers gab sich überzeugt: „Der Fall Gintoft wird sich nicht wiederholen.“ Die Koalition will in diesem Zusammenhang zudem die gesetzlichen Regeln zur Umweltverträglichkeitsprüfung nachbessern.

Einig waren sich alle Redner, dass der Kahlschlag an der Flensburger Förde generell eine „frevelhafte Tat“, eine „Dreistigkeit“ und eine „Unverfrorenheit“ des Waldbesitzers gewesen sei.

Weitere Redner:
Sandra Redmann (SPD), Marlies Fritzen (Grüne), Oliver Kumbartzky (FDP), Volker Schnurrbusch (AfD), Umweltminister Robert Habeck (Grüne)

2. Lesung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waldgesetzes für Schleswig-Holstein (Landeswaldgesetz - LWaldG)
Gesetzentwurf der Abgeordneten des SSW - Drucksache 19/287
(Ausschussüberweisung im November 2017)
Bericht und Beschlussempfehlung des Umwelt- und Agrarausschusses - Drucksache 19/821
Änderungsantrag der Abgeordneten des SSW und der Fraktion der SPD - Drucksache 19/854