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5. Juli 2018 – Top 3, 4, 5, 7, 16, 27, 30: Ohne Aussprache

Sammeldrucksache 19/844

Manche Tagesordnungspunkte bündelt der Landtag in einer Sammeldrucksache und fasst die Beschlüsse dazu ohne Aussprache in einer Gesamtabstimmung.

Sammeldrucksache
Die erste Seite einer Sammeldrucksache Foto: Landtag, amatik

Sammeldrucksache 19/844

Top 3 / Zweite Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landeswaldgesetzes
Drucksachen  19/491, 19/822

Top 4 / Zweite Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Landesmindestlohns
Drucksachen 19/636, 19/834

Top 5 / Zweite Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Berücksichtigung größerer Abstände zwischen Windkraftanlagen und Wohnhäusern
Drucksachen 19/663, 19/836

Top 7 / Erste Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesgesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (Landes-UVP-Gesetz - LUVPG)
Drucksache 19/787

Top 16 / Antrag
Erhebung des Einflusses von Wasserkraftanlagen auf die Laichwanderung von Fischen – Drucksache 19/800

Top 27 / Antrag
Förderung zum Erhalt seltener Nutztierrassen und Kulturpflanzen
Drucksachen 19/832(neu)

Top 30 / Ausschuss-Empfehlung 
Tätigkeitsbericht für das Jahr 2016 der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein bei dem Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Drucksachen 19/14119/772

Top 3: Bauwagen der Waldkindergärten jetzt rechtens

Schleswig-Holstein setzt weiterhin auf die naturpädagogische Arbeit seiner rund 200 Waldkindergärten. Damit sie auch ihre Bauwagen oder Hütten in den Wäldern nutzen können, hat das Plenum bei Enthaltung der SPD einer von der Landesregierung eingebrachten Änderung des Waldgesetzes zugestimmt. Nunmehr ist dort die Erziehung und Bildung von Kindern in naturnahen Kitas explizit als Zweckbestimmung festgeschrieben.

Damit wird klargestellt, dass Waldkindergärten mit bestehenden Flächennutzungsplänen vereinbar sind und eine Änderung der Bauleitplanung im Regelfall entbehrlich wird. Das Baurecht hatte in der Vergangenheit für Konflikte zwischen Kitas und Behörden gesorgt. Einigen Waldkindergärten war die Erlaubnis entzogen worden, einen Bauwagen als Schutz aufzustellen. 

1. Lesung / Meldung:
Februar 2018

Top 4: Mindestlohngesetz für Schleswig-Holstein aufgehoben

Der Schleswig-Holstein spezifische Mindestlohn ist Geschichte. CDU, Grüne, FDP und AfD stimmten für das von der Landesregierung vorgelegte Aufhebungsgesetz. Die Jamaika-Koalition geht davon aus, dass spätestens 2019 der bundesgesetzliche Mindestlohn auf gleichem Niveau liegen wird wie der derzeitige Landesmindestlohn von 9,18 Euro. Dies mache ein eigenes Mindestlohngesetz für Schleswig-Holstein „überflüssig“, so die Auffassung des Regierungslagers.

Gegen die Abschaffung des Landesmindestlohns votierte einzig der SSW. Die SPD, die in Erster Lesung noch monierte hatte, dass die Jamaika-Koalition keine Gelegenheit auslasse, um „Sozialstandards zu schleifen“, enthielt sich. Flemming Meyer (SSW) hatte in der Debatte erklärt, dass das Land mit der Aufhebung des Mindestlohngesetzes für Schleswig-Holstein die Möglichkeit vergebe, sich „für faire und existenzsichernde Löhne“ einzusetzen.

Mindestlohn in Deutschland steigt in zwei Stufen

Unterdessen hat die zuständige Kommission aus Vertretern von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Wissenschaft Ende Juni in Berlin beschlossen, den vor mehr als drei Jahren eingeführten Mindestlohn für Millionen Arbeitnehmer in Deutschland ab dem kommenden Jahr gleich zwei Mal zu erhöhen: Zum 1. Januar 2019 von derzeit 8,84 Euro auf 9,19 Euro pro Stunde und zum 1. Januar 2020 weiter auf 9,35 Euro.

Nicht betroffen von der Abschaffung des Landesmindestlohns ist der sogenannten vergaberechtliche Mindestlohn für öffentliche Aufträge in Höhe von 9,99 Euro. Diesen Betrag müssen Unternehmen ihren Mitarbeitern in Schleswig-Holstein zahlen, wenn sie Aufträge aus öffentlicher Hand erhalten. Das sei der „höchste vergaberechtliche Mindestlohn in der ganzen Republik“, sagt Buchholz am Rand der Landtagstagung. Diesen werde das Land aber nicht weiter steigern. Deshalb werde er auch bei weiteren Erhöhungen des bundesweiten Mindestlohns künftig überflüssig werden.

1. Lesung / Debatte:
April 2018
Vorherige Debatte zum Thema:
Dezember 2017 (Vergaberecht)

Top 5: Gesetzentwurf der Windkraft-Volksinitiative abgelehnt

Eine breite Mehrheit im Plenum hat eine von der Volksinitiative „Für größere Abstände zwischen Windkraftanlagen und Wohnbebauung“ geforderte Änderung des Landesplanungsgesetzes abgelehnt. Die Initiative hatte festschreiben wollen, dass zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauung prinzipiell ein Mindestabstand von 1.000 Metern eingehalten werden muss. Für größere Anlagen sollte die Distanz das Zehnfache der Windradhöhe betragen.

Mit einer derartigen Festlegung würden die Ziele für die Energiewende verfehlt, begründeten CDU, SPD, Grünen und FDP ihre Ablehnung des Gesetzentwurfs. Die AfD unterstützte die Forderung der Volksinitiative, der SSW enthielt sich. Für den Windkraftausbau hat sich Schleswig-Holstein das Ziel gesetzt, zwei Prozent der Landesfläche zu nutzen. Mit weiteren energiepolitische Maßnahmen soll der Kohlendioxid-Ausstoß bis 2050 um 80 bis 95 Prozent gesenkt werden. 

1. Lesung/Debatte:
April 2018
Vorherige Debatten zum Thema:
Juni 2018
März 2018
Januar 2018

Top 7: Prüfungsrichtlinien im Bereich der Umweltverträglichkeit überarbeitet

Die Landesregierung will das Landesgesetz über Umweltverträglichkeitsprüfungen an eine EU-Richtlinie anpassen. Brüssel hat die Vorschriften, nach denen bestimmte öffentliche und private Projekte auf ihre Umweltverträglichkeit hin bewertet werden, im April 2014 verschärft. Unter anderem fordert die EU, dass die Auswirkungen von Projekten, die Umweltschäden verursachen können, im Vorfeld sowie während der Bau- und Betriebsphase kontrolliert werden.

Zu den Projekten, bei denen eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben ist, gehören beispielsweise größere Kraftwerke, Öl- und Gasförder-Anlagen, Sondermülldeponien mit einer Gesamtlagerkapazität von 150 Tonnen oder auch Werften, die Seeschiffe mit einer Größe von 100.000 Bruttoregistertonnen bauen.

„Schlankes und lesbares“ Landesgesetz

Der Bund hat die Richtlinie bereits rechtlich umgesetzt. Der Gesetzentwurf für Schleswig-Holstein verzichtet vor diesem Hintergrund auf unnötige Doppelregelungen. Stattdessen wird in dem Gesetzestext, wo immer möglich auf das Bundesrecht verwiesen. Ziel ist es auf diese Weise ein „schlankes und lesbares Gesetz“ zu schaffen.

Im Zuge der geplanten Gesetzesänderung sollen auch die Vorgaben der sogenannten Seveso-III-Richtlinie Brüssels in Landesrecht gegossen werden. Dies betrifft unter anderem den Straßenbau. Danach müssen Straßen, die täglich von mehr als 10.000 Kraftfahrzeugen genutzt werden, vorab geprüft werden.

Der Gesetzentwurf wird jetzt im Umwelt- und Agrarausschuss weiter beraten.

Top 16: Stoppen Wasserkraftanlagen laichende Fische?

Wie wirken sich Wasserkraftanlagen auf die Laichwanderung von Fischen aus? Dies soll die Landesregierung in einem von den Koalitionsfraktionen beantragten Bericht darlegen. Das Parlament erwartet den Bericht bis zum Juni kommenden Jahres.

Größere Wasserkraftanlagen sind in Deutschland in der Regel mit Fischtreppen ausgestattet. Anders sieht es laut einem Bericht des Deutschlandfunks bei kleineren Anlagen aus, weil es dort oft am Geld mangelt. Die Kosten für eine Fischtreppe an kleineren Bächen belaufen sich auf mindestens 20.000 Euro. Ohne Fischtreppe werden die Fische häufig brutal zerstückelt. Zuletzt ist der Bestand an Wanderfischen in Deutschland, zu denen unter anderem Lachse und Aale gehören, auch in kleinen Fließgewässern deutlich zurückgegangen. 

Top 27: Plädoyer für vom Aussterben bedrohte Nutztiere und Kulturpflanzen

Fraktionsübergreifend macht sich der Landtag für seltene Nutztierrassen und Kulturpflanzen stark. Auf Basis eines von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Antrags fordert das Parlament die Landesregierung auf, im ersten Halbjahr des kommenden Jahres eine Strategie vorzulegen, wie vom Aussterben bedrohte Tiere und Pflanzen gerettet werden können.

Mit der Berichtsanforderung ergeht die Feststellung, dass Landwirte mit der Zucht alter Nutztierrassen und dem Anbau alter Kulturpflanzensorten „einen wertvollen Beitrag zum Erhalt der Agrobiodiversität leisten“.

Der Tierpark „Arche Warder“

Europas größten Tierpark für seltene und vom Aussterben bedrohte Haus- und Nutztierrassen betreibt der 2003 gegründete Verein Arche Warder. In der Nähe von Langwedel im Kreis Rendsburg-Eckernförde leben auf rund 40 Hektar mehr als 1200 Tiere 82 verschiedener Rassen, darunter Angler Sattelschweine, Telemark-Rinder, Alt-Oldenburger Pferde und Lockengänse.

Vorherige Debatte zum Thema:
Oktober 2017 (Biodiversität)

Top 30: Büb-Bericht durchlief alle Landtagsausschüsse

Das Plenum hat den von der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten Samiah El Samadoni vorgelegten Tätigkeitsbericht für das Jahr 2016 formal zur Kenntnis genommen. Laut dem Bericht, der in allen Ausschüssen beraten worden war, erreichten die Bürgerbeauftragte vor zwei Jahren insgesamt 3.323 Eingaben – etwa zu Streitigkeiten über Schulbegleitung und Kita-Gebühren, bei Problemen mit Hartz IV oder Ärger mit Krankenkassen.

Das Thema, das die Beauftragte und ihr Team 2016 am stärksten beschäftigte, war einmal mehr die Hartz IV-Gesetzgebung mit 876 Eingaben. Ein neuer Arbeitsschwerpunkt der Behörde lag bei der Betreuung von inklusiv beschulten Kindern.

Unterdessen hat El Samadoni der Öffentlichkeit den Tätigkeitsbericht für das Jahr 2017 vorgestellt. Danach ist die Zahl der Eingaben auf 3.477 geklettert. Schwerpunkt der Bürgersorgen waren erneut Streitigkeiten um Hartz IV. Hier hatte es die Behörde mit 870 Petitionen zu tun. 

Debatte nach Vorlage des Berichts:
November 2017
Mehr Informationen zur Bürgerbeauftragten:
Webseiten der Bürgerbeauftragten