Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

5. Juli 2018 – Top 25: Bleiberecht

Koalition will Aufenthalts­recht für junge Ausländer verbessern

Wer als Migrant dauerhaft in Deutschland leben will, braucht eine gültige Aufenthaltsgenehmigung. Dabei gelten für Erwachsene andere Regelungen als für Jugendliche. Das Bleiberecht für 21 bis 27-Jährige soll nun angepasst werden.

Asylbewerber Flüchtlinge Syrien Illustration
Die Koalitionsfraktionen wollen das Bleiberecht für junge Ausländer in Deutschland verbessern. Foto: dpa, Patrick Pleul

CDU, Grüne und FDP wollen es in Deutschland lebenden Ausländern, die zwischen 21 und 27 Jahre alt sind, erleichtern, eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zu erlangen. Voraussetzung: Sie müssen gut integriert sein. Die Landesregierung soll sich im Bundesrat für eine entsprechende Änderung des Aufenthaltsgesetzes einsetzen.

Nach derzeitigem Recht können Jugendliche und junge Erwachsene, die seit vier Jahren in Deutschland leben, bis zu ihrem 21. Geburtstag einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis stellen. Die Behörden sollen dies genehmigen, wenn der Betroffene eine Schul- oder Berufsausbildung hat, sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennt und „wenn es gewährleistet erscheint, dass er sich (…) in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland einfügen kann“. Diese Regelung wollen die Jamaika-Partner nun ausweiten, so dass sie für Ausländer bis zu ihrem 27. Geburtstag greift. Für Über-21-Jährige gilt bislang die Vorgabe, dass sie seit acht Jahren in Deutschland leben müssen, um die Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.

Neue Regelung für Pass-Beschaffung

Außerdem soll es nach Willen von Jamaika für Ausländer einfacher werden, einen deutschen Ersatzpass, einen „Reiseausweis für Ausländer“ zu bekommen, falls sie ihren eigenen Pass nicht mehr besitzen. Wer keinen Pass seines Heimatlandes mehr hat, muss sich allerdings zunächst dort um einen Ersatz bemühen. Und dabei ist es nach bisherigem Recht zumutbar, „die vom Herkunftsstaat allgemein festgelegten Gebühren zu zahlen“.

Diesen Passus wollen die Kieler Regierungsfraktionen jetzt entschärfen. Die Pass-Beschaffung in der Heimat soll als nicht mehr zumutbar gelten, „wenn die Gebühr die Hälfte des monatlichen Einkommens des Gebührenpflichtigen übersteigt und diesen in eine soziale Schieflage bringt“.

(Stand: 2. Juli 2018)

Vorherige Debatten zum Thema:
Juni 2018 (Asylrecht)
März 2018 (Flüchtlingsbericht)
Dezember 2017 (Winterabschiebestopp)
September 2017 (Abschiebungen)

Die Jamaika-Koalition hat ihren Vorstoß für ein großzügigeres Aufenthaltsgesetz mit breiter Mehrheit durchs Parlament gebracht. Künftig sollen gut integrierte Ausländer im Alter zwischen 21 und 27 Jahren schon nach vier Jahren ein dauerhaftes Bleiberecht beantragen können. Derzeit gilt für Über-21-Jährige die Vorgabe, dass sie acht Jahre in Deutschland leben müssen, um die Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.

Die Verbesserung der Bleiberechtsregelung, für die sich die Landesregierung jetzt auf Bundesebene einsetzen soll, würde jungen, gut integrierten Menschen eine Lebensperspektive eröffnen, begründete Barbara Ostmeier (CDU) den Vorstoß. Koalitionskollegin Animata Touré (Grüne) zeigte den Handlungsbedarf an einem Beispiel aus Pinneberg auf. Dort drohe einem jungen Mann, der „top integriert“ sei, deutsch spreche und sich eine Zukunft aufgebaut habe, kurz vor Ablauf seiner vierjährigen Aufenthaltsfrist, die Abschiebung.

SPD: Koalition geht den richtigen Weg

Zustimmung für den Antrag gab es auch von SPD und SSW. Die Sozialdemokraten hatten zudem einen eigenen Vorstoß eingebracht, der inhaltlich in dieselbe Richtung zielte, aber einen anderen Rechtsweg vorsah. Dieser scheiterte jedoch an der Mehrheit der Jamaika-Koalition. Serpil Midyatli (SPD) zeigte sich dennoch erfreut, dass im Landtag „sachlich“ über das Thema Integration diskutiert werde. Zudem gehe die Koalition inhaltlich den „richtigen Weg“. Einzig die AfD ist anderer Meinung. Eine solche Regelung widerspreche der Mehrheitsmeinung der Bevölkerung, sagte Claus Schaffer.

Auch Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU)betonte: Menschen, die im Aufenthaltsrecht festgelegten Integrationskriterien erfüllen, müsse man eine dauerhafte Bleibeperspektive geben. Allerdings sei die Zahl derer, die den Aufenthalt verdienen und auch erhalten würden, derzeit „auf absolut geringem Stand“. Deshalb werde das Land die vom Plenum geforderte Gesetzesinitiative „engagiert starten“.

Weitere Hauptredner:
Jan Marcus Rossa (FDP), Claus Schaffer (AfD), Lars Harms (SSW)  

Antrag

Bleiberechtsregelung verbessern
Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP - Drucksache 19/829