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Vor dem Hintergrund des angespannten Wohnungsmarktes will der SSW Zweckentfremdung, Leerstand oder Verwahrlosung von Wohnraum entgegentreten. In ihrem Gesetzentwurf fordern die Abgeordneten der Minderheit, „dass Wohnungen jederzeit ohne erhebliche Beeinträchtigungen, Gefahren und Belästigungen genutzt werden können“. Der Entwurf listet Regelungen über Mindestanforderungen, Instandsetzung, Überbelegung sowie zur Lagerung von Gegenständen oder Stoffen und zur Tierhaltung auf.
Ferner sieht der Vorstoß vor, dass Städte und Kommunen Treuhänder einsetzen können, wenn der Eigentümer Wohnraum zweckentfremdet oder leerstehende Flächen nicht freiwillig zur Verfügung stellt. Die Treuhänder sollen notfalls Zwangsmaßnahmen durchsetzen können. Zudem fordert der SSW, dass Wohnungen nur überlassen oder benutzt werden dürfen, wenn für jede Person eine Wohnfläche von mindestens zehn Quadratmetern vorhanden ist; bei Gemeinschaftsräumen sollen acht Quadratmeter gelten.
Städte und Kommunen sollen auch die Möglichkeit erhalten, Wohnraum für unbewohnbar zu erklären, wenn Mindestanforderungen wie Größe, Heizung oder Toilette nicht vorhanden sind oder „nicht wenigstens ein zum Wohnen bestimmter Raum ausreichend belüftet oder durch Tageslicht beleuchtet ist“.
Laut SSW orientiert sich der Gesetzentwurf am Hamburgischen Wohnraumschutzgesetz. Eine Reihe von weiteren Bundesländern habe ebenfalls derartige Regelungen.
Vorherige Debatten/Meldungen zum Thema:
Oktober 2017 (bezahlbarer Wohnraum)
Januar 2018 (Kommunaler Wohnungsbau)
März 2018 (sozialer Wohnungsbau)
April 2018 (Wohnraumförderung in Kommunen)
Mit zum Teil harscher Kritik hat das Plenum auf den SSW-Vorstoß reagiert, Kommunen im Kampf gegen die Wohnungsnot mehr Rechte an die Hand geben. Leerstände mit Zwangsmaßnahmen zu beenden, wie es der SSW in dem vorgelegten Gesetzentwurf vorsieht, würde einen erheblichen Eingriff in das Eigentumsrecht darstellen, hieß es aus den Reihen von CDU, FDP und AfD. Zuspruch kam dagegen von SPD und Grünen. Beide Fraktionen sahen aber Nachbesserungsbedarf in dem Entwurf.
Es müssten endlich gesetzliche Grundlagen geschaffen werden, „damit Mietwucher, verwahrloste Wohnungen und die Zweckentfremdung von Wohnraum ein Ende haben“, begründete der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms, den Vorstoß. Er führte Städte wie Kiel an, die dies längst einfordern würden.
Peter Lehnert (CDU) warnte dagegen unter anderem vor dem bürokratischen Aufwand, der den Kommunen aufgebürdet würde. In dieselbe Richtung argumentierte Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU). Um die vom SSW vorgesehenen Vorschriften umzusetzen, bräuchte es mehr Personal. Andernfalls wäre das Gesetz „ein zahnloser Tiger“.
Özlem Ünsal (SPD) monierte, dass der Gesetzentwurf mit der Hamburgischen Regelung zum Schutz von Wohnraum identisch sei. Allerdings sei Hamburg ein Stadtstaat, Schleswig-Holstein ein Flächenland. Deshalb brauche es Lösungen, die gleichermaßen in Nordfriesland wie in Kiel Wirkung entfalten könnten.
Einig waren sich die Vertreter der Koalition mit SPD und Grünen, dass mit einem solchen Gesetz allein die Wohnungsnot im Land nicht beendet werden könne. Unisono forderten sie deshalb größere Anstrengungen im Wohnungsbau.
Der Gesetzentwurf wurde zur weiteren Beratung an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen.
Weitere Hauptredner:
Andreas Tietze (Grüne), Jan Marcus Rossa (FDP), Jörg Nobis (AfD)
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz und zur Sicherung von Wohnraum (Wohnraumschutzgesetz/WoSchG)
Gesetzentwurf der Abgeordneten des SSW – Drucksache 19/721